SVLFG Präventionszuschüsse 2024

Auch im Jahr 2024 fördert die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) die Investitionen für ausgewählte Produkte zur Verbesserung des Arbeitsschutzes. Förderbeginn des Zuschusses ist am 1. Februar 2023, 12.00 Uhr.

Unter www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern stehen die Fördermöglichkeiten und die Antragsunterlagen ab dem genannten Termin zur Verfügung. Den ausgefüllten Antrag dann an praeventionszuschuesse@svlfg.de oder per Fax an 0561 785-219127 senden.

Der Fördertopf hat im Jahr 2024 wieder ein Volumen von 1.200.000 €.

Autor: Hartmut Osterkamp, FB Betriebswirtschaft, Bauen, Energie, Arbeitnehmerberatung