Arbeitnehmer - Newsletter Ausgabe 2 / 2019
Wissenswertes um die Arbeit
Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass Beschäftigte bezahlten Urlaub nehmen können
Arbeitgeber sollen nicht davon profitieren, dass sie ihren Beschäftigten zu
Unrecht keinen bezahlten Jahresurlaub gewähren. Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen können in einem solchen Fall Urlaub aus den Vorjahren
ansammeln und sich gegebenenfalls bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
auszahlen lassen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem aktuellen
Fall aus Großbritannien entschieden.
www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/urlaub/arbeitgeber-muessen-dafuer-sorgen-dass-beschaeftigte-bezahlten-urlaub-nehmen-koennen/
Bildungsprämie
Wer sich im Beruf weiterbildet und sich somit auf dem neuesten Stand hält,
ist zufriedener im Job und verbessert in der schnelllebigen Arbeitswelt seine
Chancen. Der Staat beteiligt sich dabei.
www.igbau.de/bildungspraemie-beruflich-auf-dem-neuesten-stand---zufrieden-im-job.html
Männer beziehen häufiger Elterngeld
2018 bezogen 1,4 Millionen Mütter und 433 000 Väter Elterngeld. Laut
Statistische Bundesamt (Destatis) sind das 4 % mehr als 2017. Die Anzahl der
beziehenden Mütter stieg um 3 %, während die Zahl der Väter um ca.7 % stieg.
Experten sehen aber noch keine Euphorie. Die genaue Studie finden sie hier.
www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/04/PD19_145_22922.html
Berufe mit dem niedrigsten Gehalt 2019
Nicht jeder Vollzeitjob bringt ein üppiges Gehalt. Eine Studie gibt Auskunft
in welchen Berufen Arbeitnehmer in welchen Berufsgruppen die Deutschen das
geringste Gehalt verdienen. Gehalt.de hat auf Basis von gesammelten Einkommensdaten eine Liste mit
Berufen zusammengestellt in welchen Berufen Angestellte am wenigsten verdienen.
www.finanzen.net/nachricht/private-finanzen/gehaltsvergleich-in-diesen-berufen-bekommt-man-das-niedrigste-gehalt-5336013
Betriebsanweisungen zur Einweisung von Arbeitskräften
Jetzt in fünf Sprachen bei der SVLFG: www.svlfg.de/betriebsanweisungen
Arbeiten im Freien bei Hitze
Einige Hitzephasen waren bzw. kommen und der Organismus muss Höchstleistungen vollbringen, was ihn schwer belastet. Hauptsächlich sind Personen, die körperliche Arbeit im Freien verrichten davon betroffen. Die Hitze, UV-Strahlen und Ozon können zur erheblichen Gefährdung führen, wenn nicht einige grundlegende Schutzmaßnahmen beachtet werden.
Zu den Pflichten des Arbeitgebers gehört eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Er muss prüfen, ob es erforderlich ist, die Arbeiten bei Hitze durchzuführen, oder ob die Arbeiten nicht auf z. B. weniger hitzeintensive Tage oder Tageszeiten verschoben werden können.
Bei Arbeiten im Freien bei Hitze sind die Beschäftigten hinsichtlich der Gefahren zu unterweisen sowie entsprechende Schutzmaßnahmen festzulegen.
Checkliste und die Musterbetriebsanweisung finden sie hier:
www.svlfg.de/30-praevention/prv141_broschueren/flyer/index.html
www.svlfg.de/20-aktuell/akt02_news/akt02_2017/akt02_2017_062/index.html
Nachrichten
Umlage U2 – Mutterschaft
Die Umlage U2 für Arbeitgeberaufwendungen bei einem Minijob ist zum 1. Juni
2019 von 0,24% auf 0,19% gesenkt worden.
blog.minijob-zentrale.de/2019/05/23/umlage-u2-fuer-arbeitgeberaufwendungen-bei-mutterschaft-sinkt/
Tarifeinigung zum TV-Forst angenommen.
www.igbau.de/tarifeinigung-zum-tv-l-beschaeftigte-erhalten-im-volumen-acht-prozent-mehr-3.html
www.igbau.de/Tarifeinigung-zum-TV-Forst-angenommen.html
Fachkraft Agrarservice
Ab 01.01.2019 neue Tarife für die Beschäftigten in den Land- und
Forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen. Damit geht eine Erhöhung der
Ausbildungsvergütung für die Fachkraft Agrarservice einher.
www.igbau.de/dicke-nachzahlung-bei-land-und-forstwirtschaftlichen-dienstleistern.html
Änderungen bei Arbeit auf Abruf
Worauf seit 2019 geachtet werden muss
blog.minijob-zentrale.de/2019/02/21/arbeit-auf-abruf-worauf-minijob-arbeitgeber-seit-2019-achten-muessen/
Veranstaltungshinweise
13. Arbeitnehmertag in der Agrarwirtschaft auf der Agritechnica 2019
- Motto: Arbeit im Wandel – Arbeitnehmer*in im Mittelpunkt
- Termin: Donnerstag, 14.11.2019, 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
- Ort: Hannover, Messegelände, Convention Center (CC), Saal 1
Bitte merken Sie sich den Termin vor! Anmeldung und Programm sind wie in den Vorjahren unter www.lwk-niedersachsen.de oder Email: arbeitnehmertag@lwk-niedersachen.de zu finden.
Ansprechpartner
- Hartmut Osterkamp, Telefon: 0251 2376-369