Arbeitnehmer - Newsletter Ausgabe 1 / 2020
Wissenswertes um die Arbeit
Lohn für volle Arbeitszeit durchsetzen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Vergütung für Mehrarbeit verlangen, haben es damit nicht leicht. Ein Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn zeigt, dass so ein Überstundenprozess auch für die Seite der Arbeitgeber seine Probleme mit sich bringen kann.
Im Urteilsverfahren vor den Arbeitsgerichten ist es Sache der Parteien, alle relevanten Tatsachen vorzubringen, auf deren Grundlage das Gericht dann eine Entscheidung fällt. Dabei muss jede Partei beweisen, dass die Voraussetzungen der für sie günstigen Rechtsnorm tatsächlich erfüllt sind.
Beweisbedürftig sind nur die Behauptungen, auf die es rechtlich ankommt und
die die Gegenseite bestritten hat.
www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/arbeitszeit/themen/beitrag/ansicht/arbeitszeit/fahrerin-setzt-lohn-fuer-volle-arbeitszeit-durch/details/anzeige/
Seit der Wiedervereinigung ist das Realeinkommen gestiegen
Vielen Deutschen steht seit 1991 mehr Einkommen zur Verfügung. Geringverdiener stehen sich aktuell schlechter dar, so dass die Zuwächse sehr ungleich verteilt sind.
Das real verfügbaren Jahreseinkommen privater Haushalte ist nach Untersuchung
des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zwischen 1991 und
2016 im Durchschnitt um 18 Prozent gestiegen.
www.hensche.de/Realeinkommen-sind-seit-1991-gestiegen-07.05.2019-21.03.html
Mehr Über am Ende des Monats vom Arbeitslohn
Um am Monatsende etwas mehr vom Arbeitslohn in der Tasche zu haben, gibt es
bei deutschen Lieblingskind dem Auto Möglichkeiten die Spritkosten im Blick zu
behalten. Denn mit ein paar kleinen Kniffs lässt sich bares Geld sparen. Der
Blick bei der Tankstellenpreistafel bereitet mit den Regeln ein geringeres
flaues Gefühl im Magen.
www.finanzen.net/nachricht/private-finanzen/spritkosten-im-blick-tanken-so-sparen-sie-bares-geld-7555416
Girokonto
Wegen der Niedrigzinspolitik haben Banken kaum mehr Möglichkeiten Geld zu
verdienen. Darum bleibt meist nur ein Weg die Anhebung der Gebühren für die
Nutzung des Girokontos. Stiftung Warentest untersucht und vergleicht die Konten der Banken. Wenn Sie
im Jahr mehr als 60 € bezahlen, erhalten Sie Informationen zu Ihrem Konto und
Alternativen zum Wechseln.
www.test.de/Girokonto-im-Test-5069390-0/?mc=kurzurl.girokonto
Steuererklärung 2019
Was im Dezember noch möglich ist um die Steuererklärung 2019 optimal
vorbereiten. So kann die Steuerlast gesenkt werden, so dass noch mehr zu viel
gezahlte Steuern zurückzubekommen sind. Interessante Möglichkeiten zeigt das
folgende Video:
www.youtube.com/watch?v=I6oPCA5_GPI
Nachrichten
Mindestlohn:
Ab dem 1. Januar 2020 ist der gesetzliche Mindestlohn 9,35 Euro pro Stunde.
Sozialversicherungsentgeltverordnung
Auch 2019 hat der Bundesrat die „Verordnung zur Änderung der
Sozialversicherungsentgeltverordnung und anderer Verordnungen“ angepasst. Die
Verordnung regelt die Sätze für Verpflegung und Unterkunft (Kost und Logis), die
in Ansatz gesetzt werden können. Anwendung finden sie in z.B. Ausbildung,
Saisonarbeit. Ab dem 1.1.2020 folgende Sachbezugswerte:
www.aok.de/fk/tools/weitere-inhalte/beitraege-und-rechengroessen-der-sozialversicherung/sachbezugswerte/sachbezugswerte-2020/
Änderung Sozialversicherung 2020
Arbeitslosenversicherung: Senkung des Beitragssatzes um 0,1 % auf 2,4 %
Rückführung Solidaritätszuschlag 2021
Am 29.11.2019 hat der Bundesrat das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags (seit 1995) gebilligt. Es sieht vor, die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag ab 2021 deutlich anzuheben. Sie soll bei einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 € liegen, so dass er für etwa 90 % aller aktuellen Soli-Zahler komplett wegfällt. Für weitere 6,5 % verringert er sich.
Recht auf mehrmalige Änderung der Steuerklasse
Das Recht auf einen Steuerklassenwechsel bei Ehegatten und Lebenspartnern wird künftig nicht mehr auf einen Wechsel pro Kalenderjahr beschränkt. Der Wechsel der Steuerklassen wird deutlich vereinfacht.
Veranstaltungshinweise
Winterversammlungen und Exkursionen für Arbeitnehmerin ihrer Region
Den diesjährigen Termin in Ihrer Region können sie telefonisch bei Ihrer Kreisstelle erfragen oder auf der entsprechenden Internetseite finden.
Ansprechpartner
- Hartmut Osterkamp, Telefon: 0251 2376-369