Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz in NRW
Zum Schutz der Weidetiere vor dem Wolf, können Halterinnen und Halter von Schafen, Ziegen sowie Betreiberinnen und Betreiber von Wildgehegen in NRW in einer amtlich festgelegten Förderkulisse oder einer Pufferzone Fördermittel für den Erwerb von Elektrozäunen und die wolfssichere Optimierung bestehender Zäune und Zubehör für den Schutz ihrer Herden vor Übergriffen durch Wölfe beantragen.
Ab dem 1. Januar 2022 können zudem Halterinnen und Halter von Kleinpferden (Stockmaß bis 148 cm), Pferden mit Fohlen und Jungpferden bis zum Alter von maximal drei Jahren, im Streifgebiet des Schermbecker Wolfsrudels, Zuwendungen zum Herdenschutz beantragen.
Aktuelle Informationen zu den Förderkulissen und Pufferzonen sowie der Förderrichtlinie finden Sie auf der Homepage des Landesamts für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz:
Ebenfalls weiterhin zuwendungsfähig, ist die Anschaffung und Ausbildung von geeigneten Herdenschutzhunden, wie zum Beispiel Tiere der Rassen Pyrenäen-Berghund oder Maremmano-Abruzzese.
Die „Richtlinien Wolf“ des Landes Nordrhein-Westfalen ermöglichen die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen in in den Förderkulissen mit den angrenzenden Pufferzonen. Die Förderrichtlinie legt die Mindestanforderungen an eine Maßnahme fest, den so genannten Grundschutz. Die Erweiterung des Grundschutzes lässt auch die Kombination nachfolgender Schutzmaßnahmen zu:
- Anschaffung mobiler Zäune
- Material für den Festzaunbau
- Aufrüstung bestehender Zäunen
- Investition in ausgebildete Herdenschutzhunde
Wolfsabweisende Zäune für Weidetiere
Die „Richtlinien Wolf“ des Landes Nordrhein-Westfalen ermöglichen die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen in Wolfsgebieten mit den angrenzenden Pufferzonen. Dazu gehören auch verschiedene Arten von Schutzzäunen, die hier beschrieben werden.
Wolfsabweisende Zäune für Pferdeweiden
Viele Pferdehalter in NRW sind durch die Rückkehr des Wolfes in Sorge um ihre Tiere. Das Herdenschutzteam der Landwirtschaftskammer berät in allen Fragen rund um die Erstellung von wolfsabweisender Zäunung und möglicher Förderung.
Herdenschutzhunde
Auch der Einsatz von Herdenschutzhunden wird in einer anerkannten Förderkulisse gefördert. Beantragbar sind Kosten für die Anschaffung von ausgebildeten Herdenschutzhunde, deren Tauglichkeit durch eine Zertifizierung nachgewiesen werden kann.
Broschüre: Präventiver Herdenschutz in Nordrhein-Westfalen
Die Wiederansiedlung des Wolfes in NRW stellt Sie als Weidetierhalter und Weidetierhalterin vor neue Herausforderungen. Das Herdenschutzteam der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen möchte Sie mit einigen Informationen zum präventiven Herdenschutz unterstützen. 5 MByte
Antragstellung
Herdenschutzmaßnahmen werden ausschließlich für Schaf-, Ziegen- und Gehegewildhalter nach Antrag bei der Landwirtschaftskammer NRW gefördert und zu 100 % finanziert, wenn die Tiere in ausgewiesenen Förderkulissen und angrenzenden Pufferzonen gehalten werden.
Die Zuwendung für die Herdenschutzmaßnahmen erhalten Sie, wenn Sie ihre Schaf-, Ziegen- oder Gehegewildhaltung bei der Tierseuchenkasse NRW und der HI-Tier (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) gemeldet haben.
Der Antrag auf Förderung von Herdenschutzmaßnahmen ist beim Geschäftsführer der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter im Kreis einzureichen, in dem der tierhaltende Betrieb seinen Sitz hat. Ihre zuständige Kreisstelle können Sie über diese Auflistung ermitteln:
Zuständigkeiten der Kreisstellen.
Für die Antragstellung benötigen Sie eine von der Landwirtschaftskammer vergebenen Unternehmernummer, die Sie ebenfalls bei der Kreisstelle beantragen können.
Alle Antragsunterlagen, die Richtlinie zum Nachlesen und weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie in der Rubrik Förderung:
Ansprechpartner
Fragen zum praktischen Herdenschutz beantworten Ihnen die Herdenschutzberater der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Ansprechpartner sind:
- Take, Wolfgang, Telefon: 02945 989-429
- Goldfuß, Jens, Telefon: 02945 989-428
- Geisthardt, Nicole, Telefon: 02945 989-430
- Rudack, Ute, Telefon: 02945 989-427
E-Mail: herdenschutz@lwk.nrw.de