Förderrichtlinien Wolf
Die Förderkulisse zu den Wolfsgebieten wird auf die gesamte Fläche des Landes Nordrhein-Westfalen ausgeweitet. Tierhalter aus NRW, welche die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen, können ab sofort Anträge auf die Gewährung von Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen bei der jeweils zuständigen Kreisstelle der Landwirtschaftskammer einreichen. Die aktualisierten Antragsformulare finden Sie unten auf dieser Seite.
Bitte beachten Sie, dass eine Antragseinreichung ab dem 01.08.2025 nur mit einer gültigen fachlichen Stellungnahme der Herdenschutzberatung möglich ist.
Seit dem 01.08.2025 wurde das Antragsverfahren zur Förderung von Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf neu strukturiert. Um Antragstellerinnen und Antragsteller noch besser unterstützen zu können, beginnt künftig jede Antragstellung mit einem Beratungs- und Informationsgespräch durch die Herdenschutzberatung. Im darauffolgenden Prozess werden die Antragsunterlagen gemeinsam vorbereitet und eine fachliche Stellungnahme durch die Herdenschutzberatung erstellt. Die fachliche Stellungnahme ist von dem Antragsteller zusammen mit dem Grundantrag und den erforderlichen Bescheinigungen und Nachweisen bei der jeweils zuständigen Kreisstelle einzureichen.
Termine mit der Herdenschutzberatung können per E-Mail an herdenschutz@lwk.nrw.de oder telefonisch bei der Herdenschutz-Hotline unter 02945 989898 vereinbart werden.
Zweck der Förderung ist zum einen die Vermeidung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf durch Gewährung von Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen bei Schafen, Ziegen und Gehegewild, im Streifgebiet Westmünsterland auch bei Pferden, zum anderen soll die Billigkeitsleistung der Minderung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen durch den Ausgleich von Schäden an Nutz- und Haustieren, einschließlich Jagd-, Herdenschutz- und Hütehunden sowie mit dem Wolfsübergriff verbundenen Sachschäden dienen.
Bezeichnung Förderprogramm
Förderrichtlinien Wolf
Rechtsgrundlage
- Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen „Förderrichtlinien Wolf“ vom 10. Juni 2024 in der jeweils gültigen Fassung.
- § 44 LHO und die Verwaltungsvorschriften (VV) für Zuwendungen an den außergemeindlichen Bereich
- Die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Was wird gefördert?
Im Rahmen der Zuwendung werden Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Schafen, Ziegen und Gehegewild in Nordrhein-Westfalen gefördert.
Im ‚Streifgebiet Westmünsterland‘ ist die erstmalige Optimierung bestehender Standardschutzzäune bei Pferdehaltung für folgende Tierarten ebenfalls förderfähig:
- Kleinpferde mit einem Stockmaß bis 148 cm
- Pferde mit Fohlen (bis zum Alter von einem Jahr) und
- Jungpferde (bis zum Alter von maximal drei Jahren).
Diese Maßnahme ist zunächst bis zum 31.12.2029 befristet.
Bei Bedarf kann die Förderung von Präventionsmaßnahmen für weitere Tierarten zugelassen werden.
Im Rahmen der Billigkeitsleistung erfolgt eine Entschädigung der durch den Wolf direkt getöteten Nutz- und Haustiere (einschließlich der Jagd-, Herdenschutz- und Hütehunde), der infolge eines Wolfsübergriffs später verendeten oder aus Tierschutzgründen getöteten Tiere sowie der Verluste durch Verwerfen. Darüber hinaus werden auch folgende Ausgaben entschädigt:
- für einen Tierarzt im Fall der Behandlung oder Einschläferung verletzter Tiere einschließlich der Kosten für Medikamente,
- Sachschäden an Zäunen und Schutzvorrichtungen, die durch den Wolfsübergriff entstanden sind,
- Gebühren für die amtliche Marktwertermittlung sowie Untersuchungskosten für tot aufgefundene Tiere.
Zuwendungsempfänger
Das Land NRW gewährt Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen und Billigkeitsleistungen für Entschädigungen im Rahmen der Förderrichtlinien Wolf an natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie Personengesellschaften mit landwirtschaftlichem Haupt- oder Nebenerwerb.
Höhe der Förderung
Im Rahmen der Präventionsmaßnahmen werden 100 % der Kosten für die Optimierungen und Neuanschaffungen von Schutzzäunen nebst Zubehör zur Erreichung des wolfsabweisenden Grundschutzes und die Anschaffung und Ausbildung von geeigneten Herdenschutzhunden in einem Wolfsgebiet gefördert. Die Bagatellgrenze für die Förderung von Präventionsmaßnahmen beträgt 200 € Zuwendung.
Bei der Billigkeitsleistung werden 100 % des Betrages der amtlichen Wertermittlung für die Tiere (durchzuführen durch die untere Veterinärbehörde) sowie die oben genannten sonstigen Kosten gefördert.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Der Antrag ist nach dem von der Bewilligungsbehörde vorgegebenen Muster beim Geschäftsführer der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter im Kreis einzureichen.
Die Antragstellung erfolgt unter der von der Landwirtschaftskammer vergebenen Unternehmernummer. Sofern noch keine Unternehmernummer für das antragstellende Unternehmen existiert, ist diese mit dem Formular "Antrag auf Erteilung einer Unternehmernummer bei der Landwirtschaftskammer NRW" bei der zuständigen Kreisstelle zu beantragen.
Antrag auf Erteilung einer Unternehmernummer bei der Landwirtschaftskammer NRW
Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Wann ist der Antrag zu stellen?
Der Antrag für Präventionsmaßnahmen ist vor Beginn der Präventionsmaßnahme, das heißt vor der Auftragserteilung/ Anschaffung zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass die Antragseinreichung zur Förderung von Präventionsmaßnahmen ab dem 01.08.2025 nur mit einer gültigen fachlichen Stellungnahme der Herdenschutzberatung möglich ist.
Der Antrag auf Billigkeitsleistung ist innerhalb von sechs Monaten nach Mitteilung der amtlichen Feststellung, die durch das LANUK erfolgt (WICHTIG: Meldung des Vorfalls an das LANUK innerhalb von 24 Stunden ab Kenntnisnahme) und in der der Wolf eindeutig als Verursacher festgestellt wurde oder mit hinreichender Sicherheit als Verursacher festgestellt werden kann, zu stellen.
Herdenschutzberatung
Die Landwirtschaftskammer NRW bietet eine ausführliche Beratung zu den möglichen Herdenschutzmaßnahmen für alle Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter an. Tierhaltungen mit Schafen und Ziegen sowie Gehegewild, deren Weideflächen in Nordrhein-Westfalen liegen, können einen Antrag auf Förderung von Präventionsmaßnahmen stellen.
Ab dem 01.08.2025 sind die Antragstellerinnen und Antragsteller verpflichtet, bereits im Vorfeld eines Förderantrags das kostenlose Beratungsangebot der Herdenschutzberatung der Landwirtschaftskammer zu nutzen. Im Nachgang wird eine fachliche Stellungnahme durch die Herdenschutzberatung erstellt, welche von dem Antragsteller zusammen mit den Antragsunterlagen bei der jeweils zuständigen Kreisstelle einzureichen ist. Termine mit der Herdenschutzberatung können per E-Mail an herdenschutz@lwk.nrw.de oder telefonisch bei der Herdenschutz-Hotline unter 02945 989898 vereinbart werden.
Weitere Informationen und Kontakt zur Herdenschutzberatung:
Antragsformulare
- WO - Grundantrag Präventionsmaßnahmen Stand 12.08.2025
576 KByte
- WO - Angebotsvergleichsblatt Stand: 01.08.2025
326 KByte
- WO - Auszahlungsantrag (Mittelabruf) Präventionsmaßnahmen ab 01.06.2024 Stand 28.06.2024
232 KByte
- WO - Verwendungsnachweis Präventionsmaßnahmen ab 01.06.2024 Stand 28.06.2024
238 KByte
- WO - Belegliste Präventionsmaßnahmen Schafe, Ziegen, Gehegewild
112 KByte
- WO - Belegliste Präventionsmaßnahmen Herdenschutzhunde
103 KByte
- WO - Belegliste Präventionsmaßnahmen Pferde
162 KByte
- WO - Einverständniserklärung Grundstückseigentümer/in
177 KByte
- WO - Zauntagebuch
56 KByte
- WE - Grundantrag Billigkeitsleistung Stand 07.11.2024
384 KByte
- WE - Belegliste Billigkeitsleistung Stand 28.04.2022
190 KByte
Sonstige Formulare
- Förderrichtlinien Wolf vom 10.06.2024 in der Fassung vom 04.08.2025, Inkrafttreten 13.08.2025
114 KByte
- Förderrichtlinien Wolf vom 10.06.2024 in der Fassung vom 10.06.2024, Inkrafttreten 29.06.2024
182 KByte
- ANBest-P ab 06.06.2025
310 KByte
- Ausfüllhinweise Grundantrag Wolfsrichtlinien Stand: 12.08.2025
90 KByte
- Ausfüllhinweise zum Mittelabruf Stand: 22.06.2022
65 KByte
- Ausfüllhinweise zum Verwendungsnachweis Stand: 01.07.2022
71 KByte
- Anleitung Anforderung HIT-Tiernachweis Stand 04.08.2025
2 MByte
- Merkblatt für die Errichtung eines Herdenschutzzauns für Pferde
666 KByte
- Förderkulisse Pferde - Streifgebiet Westmünsterland
4 MByte