Förderrichtlinien Wolf
Tierhalter von Schafen, Ziegen und Gehegewild aus NRW, welche die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen, können Anträge auf die Gewährung von Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen bei der jeweils zuständigen Kreisstelle der Landwirtschaftskammer einreichen. Die Antragsformulare finden Sie unten auf dieser Seite.
Bitte beachten Sie, dass eine Antragseinreichung nur mit einer gültigen fachlichen Stellungnahme der Herdenschutzberatung möglich ist.
Zu Beginn jedes Antragsverfahrens findet ein Beratungs- und Informationsgespräch mit der Herdenschutzberatung statt. Im darauffolgenden Prozess werden die Antragsunterlagen gemeinsam vorbereitet und eine fachliche Stellungnahme durch die Herdenschutzberatung erstellt. Diese ist zusammen mit dem Grundantrag und den erforderlichen Unterlagen von dem Antragsteller bei der jeweils zuständigen Kreisstelle einzureichen.
Termine mit der Herdenschutzberatung können per E-Mail an herdenschutz@lwk.nrw.de oder telefonisch über die Herdenschutz-Hotline (02945 989-898) vereinbart werden.
Zweck der Förderung ist einerseits die Vermeidung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf, indem Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen bei Schafen, Ziegen und Gehegewild sowie bei Pferden im Streifgebiet Westmünsterland gewährt werden. Andererseits soll die Billigkeitsleistung der Minderung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen dazu dienen, indem Schäden an Nutz- und Haustieren, einschließlich Jagd-, Herdenschutz- und Hütehunden, sowie mit dem Wolfsübergriff verbundene Sachschäden ausgeglichen werden.
Wichtiger Hinweis zu bereits gewährten Zuwendungen:
Die im Zuwendungs- und im Auszahlungsbescheid genannten Fristen sind zwingend durch den Antragsteller einzuhalten. Die Überschreitung des Durchführungszeitraums oder der Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises kann zur Aufhebung des Zuwendungsbescheids und somit zur Rückforderung führen. Gemäß Nr. 5.2 der „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung“ (ANBest-P) sind Sie verpflichtet, der Bewilligungsbehörde unverzüglich anzuzeigen, wenn sich der Verwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung maßgebliche Umstände ändern oder wegfallen. Hierzu gehört auch die Meldung, dass Fristen voraussichtlich nicht eingehalten werden können.
Bezeichnung Förderprogramm
Förderrichtlinien Wolf
Rechtsgrundlage
- Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen „Förderrichtlinien Wolf“ vom 10. Juni 2024 in der jeweils gültigen Fassung.
- § 44 LHO und die Verwaltungsvorschriften (VV) für Zuwendungen an den außergemeindlichen Bereich
- Die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Was wird gefördert?
Im Rahmen der Zuwendung werden Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Schafen, Ziegen und Gehegewild in Nordrhein-Westfalen gefördert.
Im ‚Streifgebiet Westmünsterland‘ ist die erstmalige Optimierung bestehender Standardschutzzäune bei Pferdehaltung für folgende Tierarten ebenfalls förderfähig:
- Kleinpferde mit einem Stockmaß bis 148 cm
- Pferde mit Fohlen (bis zum Alter von einem Jahr) und
- Jungpferde (bis zum Alter von maximal drei Jahren).
Die Maßnahme für die erstmalige Optimierung bestehender Standardschutzzäune bei Pferdehaltungen ist zunächst bis zum 31.12.2026 befristet.
Im Rahmen der Billigkeitsleistung erfolgt eine Entschädigung der durch den Wolf direkt getöteten Nutz- und Haustiere (einschließlich der Jagd-, Herdenschutz- und Hütehunde), der infolge eines Wolfsübergriffs später verendeten oder aus Tierschutzgründen getöteten Tiere sowie der Verluste durch Verwerfen. Darüber hinaus werden auch folgende Ausgaben entschädigt:
- für einen Tierarzt im Fall der Behandlung oder Einschläferung verletzter Tiere einschließlich der Kosten für Medikamente,
- Sachschäden an Zäunen und Schutzvorrichtungen, die durch den Wolfsübergriff entstanden sind,
- Gebühren für die amtliche Marktwertermittlung sowie Untersuchungskosten für tot aufgefundene Tiere.
Zuwendungsempfänger
Das Land NRW gewährt Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen und Billigkeitsleistungen für Entschädigungen im Rahmen der Förderrichtlinien Wolf an natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie Personengesellschaften mit landwirtschaftlichem Haupt- oder Nebenerwerb.
Höhe der Förderung
Im Rahmen der Präventionsmaßnahmen werden 100 % der Kosten für die Optimierungen und Neuanschaffungen von Schutzzäunen nebst Zubehör zur Erreichung des wolfsabweisenden Grundschutzes und die Anschaffung und Ausbildung von geeigneten Herdenschutzhunden in einem Wolfsgebiet gefördert. Die Bagatellgrenze für die Förderung von Präventionsmaßnahmen beträgt 200 € Zuwendung.
Bei der Billigkeitsleistung werden 100 % des Betrages der amtlichen Wertermittlung für die Tiere (durchzuführen durch die untere Veterinärbehörde) sowie die oben genannten sonstigen Kosten gefördert.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Der Antrag zur Gewährung von Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen ist nach dem von der Bewilligungsbehörde vorgegebenen Muster beim Geschäftsführer der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter im Kreis einzureichen. Der Antrag auf Billigkeitsleistungen ist nach dem von der Bewilligungsbehörde vorgegebenen Muster bei dem Geschäftsbereich 3 der Landwirtschaftskammer in Münster einzureichen.
Die Antragstellung erfolgt unter der von der Landwirtschaftskammer vergebenen Unternehmernummer. Sofern noch keine Unternehmernummer für das antragstellende Unternehmen existiert, ist diese mit dem Formular "Antrag auf Erteilung einer Unternehmernummer bei der Landwirtschaftskammer NRW" bei der zuständigen Kreisstelle zu beantragen.
Antrag auf Erteilung einer Unternehmernummer bei der Landwirtschaftskammer NRW![]()
Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Wann ist der Antrag zu stellen?
Der Antrag für Präventionsmaßnahmen ist vor Beginn der Präventionsmaßnahme, das heißt vor der Auftragserteilung/ Anschaffung zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass die Antragseinreichung zur Förderung von Präventionsmaßnahmen nur mit einer gültigen fachlichen Stellungnahme der Herdenschutzberatung möglich ist.
Der Antrag auf Billigkeitsleistung ist innerhalb von sechs Monaten nach Mitteilung der amtlichen Feststellung, die durch das LANUK erfolgt (WICHTIG: Meldung des Vorfalls an das LANUK innerhalb von 24 Stunden ab Kenntnisnahme) und in der der Wolf eindeutig als Verursacher festgestellt wurde oder mit hinreichender Sicherheit als Verursacher festgestellt werden kann, zu stellen. In der zuletzt ausgewiesenen Förderkulisse ist nach einer Übergangszeit von einem Jahr ein wolfsabweisender Grundschutz Voraussetzung für die Gewährung von Billigkeitsleistungen bei der Haltung von Schafen, Ziegen und Gehegewild. Für die zuvor ausgewiesenen Förderkulissen ist die bisher geltende Übergangszeit von einem halben Jahr bereits abgelaufen. Somit kann ein Schaden nur ausgeglichen werden, wenn ein entsprechender Grundschutz vorhanden ist.
Herdenschutzberatung
Die Landwirtschaftskammer NRW bietet eine ausführliche Beratung zu den möglichen Herdenschutzmaßnahmen für alle Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter an. Tierhaltungen mit Schafen und Ziegen sowie Gehegewild, deren Weideflächen in Nordrhein-Westfalen liegen, können einen Antrag auf Förderung von Präventionsmaßnahmen stellen.
Jede Antragstellerin und jeder Antragsteller ist dazu verpflichtet, bereits im Vorfeld eines Förderantrags das kostenlose Beratungsangebot der Herdenschutzberatung der Landwirtschaftskammer zu nutzen. Im Nachgang wird eine fachliche Stellungnahme durch die Herdenschutzberatung erstellt, welche von dem Antragsteller zusammen mit den Antragsunterlagen bei der jeweils zuständigen Kreisstelle einzureichen ist. Termine mit der Herdenschutzberatung können per E-Mail an herdenschutz@lwk.nrw.de oder telefonisch bei der Herdenschutz-Hotline unter 02945 989-898 vereinbart werden.
Weitere Informationen und Kontakt zur Herdenschutzberatung:
Antragsformulare
- WO - Grundantrag Präventionsmaßnahmen Stand 16.01.2026
688 KByte - WO - Angebotsvergleichsblatt Stand: 01.08.2025
326 KByte - WO - Auszahlungsantrag Präventionsmaßnahmen Stand 31.03.2026
555 KByte - WO - Verwendungsnachweis Präventionsmaßnahmen ab 01.06.2024 Stand 28.06.2024
238 KByte - WO - Verpflichtungsübernahmeerklärung Präventionsmaßnahmen Wolf Stand 24.04.2026
178 KByte - WO - Belegliste Präventionsmaßnahmen Schafe, Ziegen, Gehegewild
112 KByte - WO - Belegliste Präventionsmaßnahmen Herdenschutzhunde
103 KByte - WO - Belegliste Präventionsmaßnahmen Pferde
162 KByte - WO - Einverständniserklärung Grundstückseigentümer/in
177 KByte - WO - Zauntagebuch
56 KByte
- WE - Grundantrag Billigkeitsleistung Stand 04.02.2026
504 KByte - WE - Belegliste Billigkeitsleistung Stand 28.04.2022
190 KByte
Sonstige Formulare
- Förderrichtlinien Wolf vom 10.06.2024 in der Fassung vom 04.08.2025, Inkrafttreten 13.08.2025
114 KByte - Förderrichtlinien Wolf vom 10.06.2024 in der Fassung vom 10.06.2024, Inkrafttreten 29.06.2024
182 KByte - ANBest-P ab 06.06.2025
310 KByte - Ausfüllhinweise Grundantrag Wolfsrichtlinien Stand: 18.03.2026
91 KByte - Ausfüllhinweise zum Mittelabruf Stand: 22.06.2022
65 KByte - Ausfüllhinweise zum Verwendungsnachweis Stand: 01.07.2022
71 KByte - Anleitung Anforderung HIT-Tiernachweis Stand 08.12.2025
2 MByte - Merkblatt für die Errichtung eines Herdenschutzzauns für Pferde
666 KByte - Förderkulisse Pferde - Streifgebiet Westmünsterland
4 MByte