Informationen zum Beitrag 2026 der Tierseuchenkasse NRW

Die Tierseuchenkasse NRW versendet ab dem 17. April die Beitragsbescheide 2026. Es werden ca. 100.000 Bescheide für Tierhalter in Nordrhein-Westfalen erstellt. Die Bescheide werden per Post oder per Mail versendet und im Tierhalterkonto der Tierseuchenkasse NRW abgelegt. Die Bescheide zu beitragsfreien Tierarten („0 Euro Bescheide“) werden nur im Tierhalterkonto abgelegt. 

In 2026 sind die Tierarten Rinder, Schafe, Ziegen und Geflügel beitragspflichtig.

Die Tierarten Pferde, Schweine, Gehegewild und Bienen sind auch in diesem Jahr beitragsfrei.

Die Höhe der Beiträge berechnet sich aus dem Bedarf der zu erwarteten Entschädigungs- und Beihilfeleistungen und der gesetzlich vorgeschriebenen Rücklagenhöhe. Dass die Tierart Schafe seit 2017 erstmals wieder beitragspflichtig ist, beruht auf der Tatsache, dass 2025 erhebliche Leistungen insbesondere zur BTV 3 Impfung bezahlt wurden und aufgrund der langen Beitragsfreiheit die gesetzlich vorgeschriebene Rücklage deutlich unterschritten ist.  

Der Beitragsbescheid kann im Tierhalterkonto über das Onlineportal aufgerufen werden, unter: www.tierzahlenmeldung-nrw.de . Sie benötigen folgende Zugangsdaten: Ihre TSK-Nummer und das dazugehörige Kennwort, welches auch direkt durch den Tierhalter im System beantragt werden kann.


Tierseuchenkassenbeiträge 2026:

Für alle beitragspflichtigen Tierarten 2026 gilt der Mindestbeitrag von 10€.

Pferde, Schweine, Bienen und Gehegewild: - beitragsfrei -

Rinder je Tier = 3,30 €

Schafe je Tier = 2,00 €

Ziegen je Tier = 0,40 €

Geflügel

  • Legehennen/Junghennen= 0,03 €
  • Masthähnchen/Bruderhähne = 0,02 €
  • Elterntiere (Hühner) = 0,05 €
  • Putenhähne = 0,26 €
  • Putenhennen = 0,17 €
  • Putenküken = 0,02 €
  • Gänse = 0,26 €
  • Gänseküken = 0,02 €
  • Enten = 0,03 €
  • Entenküken = 0,01 €

Sofern es zu erheblichen, nicht planbaren Seuchenausbrüchen in 2026 kommen sollte, müsste die Rücklage der jeweiligen Tierartenkasse ggfs. durch eine Nachveranlagung ausgeglichen werden.

Die Beitragserhebung für Rinder, Schafe, Ziegen und Geflügel wird für Entschädigungen, Rücklagen und für Beihilfen verwendet. 

Kontrolle der Bescheide:

Die Tierseuchenkasse NRW bittet alle Tierhalter die Tierzahlen im Beitragsbescheid zu kontrollieren, da sie relevant für die Gewährung von Beihilfen und Entschädigungen sind. Wenn Sie der Auffassung sind, dass der Bescheid fehlerhaft ist, empfehlen wir Ihnen, sich unverzüglich schriftlich (Mail ist ausreichend) an die Tierseuchenkasse NRW zu wenden. Grundsätzlich ist gegen die Bescheide der Tierseuchenkasse NRW das Rechtsmittel der Klage vorgesehen. Sofern der Bescheid allerdings fehlerhaft ist, kann er in der Regel korrigiert werden, so dass der Klageweg nicht bestritten werden muss. 

Zahlung des Beitrags:

Beachten Sie bitte auch die Zahlungsfrist der Beitragsbescheide. Wenn die Zahlung der Beiträge nicht fristgerecht erfolgt, wird eine Mahngebühr in Höhe von mindestens 6,00 € erhoben und es fallen gegebenenfalls Säumniszuschläge an. Bitte beachten Sie auch die zweite Seite des Beitragsbescheids, dort sind gegebenenfalls offene Forderungen aus den Vorjahren aufgeführt, die ebenfalls noch beglichen werden müssen.

Sie haben die Möglichkeit der Tierseuchenkasse NRW ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses kann im Onlineportal (www.tierzahlenmeldung-nrw.de) eingerichtet werden. 

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tierseuchenkasse NRW gerne zur Verfügung: Telefon 0251 28982-40.