Aktuelle Tierzahlen

Anzahl Tiere pro Tierart in Nordrhein-Westfalen

Tierart Anzahl gemeldeter Tiere
2023 2024 2025
Rinder 1.261.600 1.254.400 1.208.300
Pferde 201.200 201.400 198.400
Schweine 5.826.600 6.873.200 6.985.400
Saugferkel 665.100 879.400 967.600
Legehennen /Junghennen 12.895.100 12.296.400 11.441.300
Masthähnchen / Bruderhähne 14.793.200 13.825.900 14.232.100
Elterntiere (Hühner) 120.500 121.300 104.400
Gänse 114.700 114.100 99.600
Gänseaufzucht 89.100 90.200 78.600
Enten 183.500 165.900 145.100
Entenaufzucht 165.400 163.500 138.200
Putenhähne 1.188.400 1.167.600 1.141.400
Putenhennen 499.500 471.100 449.200
Putenaufzucht 721.200 772.500 757.700
Schafe 220.000 288.500 272.600
Ziegen 33.400 39.400 35.800
Gehegewild 12.000 13.100 12.200
Bienenvölker (inkl. Ableger) 169.000 171.100 164.600

Stand zum 15.07.2025

Die hier dargestellten Tierzahlen veröffentlicht die Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen zu Informationszwecken.

Die Daten stellen die Tierzahlmeldungen von NRW dar. Eine weitere regionale Aufschlüsselung der Daten ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Die Meldungen der Tierhalter zur Tierseuchenkasse NRW dienen der Erhebung von Beiträgen (§ 14 AG TierGesG TierNebG NRW).

Die Meldepflicht der Tierhalter in Nordrhein-Westfalen basiert auf der Grundlage des § 1 TSBekVO. Demnach ist jeder Halter von Pferden und Gehegewild verpflichtet, seinen Tierbestand zum Meldestichtag 01.01. der Tierseuchenkasse NRW zu melden.

Wer Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel und/oder Bienen hält, hat ab dem 01.01.2024 den Jahreshöchstbesatz der für die Haltung geplant ist bis zum 31.01. zu melden.

Die Tierzahlen für Rinderhaltung zum 01.01. und 15.02. werden direkt aus der HIT-Datenbank gezogen.

Unterjährige Nachmeldungen sind in Großbeständen nach § 1 Absatz 4 + 5 TSBekVO NRW meldepflichtig und werden berücksichtigt.

Somit stellen die hier genannten Tierzahlen das Ergebnis der bei der Tierseuchenkasse NRW eingegangenen Meldungen sowie der übermittelten rechtlich vorgeschriebenen Nachmeldungen dar und sind mit den Erhebungen anderer Institutionen nur bedingt vergleichbar.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie unter www.it.nrw/statistik erhalten können.