Aktuelle Tierzahlen

Anzahl Tiere pro Tierart in Nordrhein-Westfalen

Tierart Anzahl gemeldeter Tiere
2023 2024 2025
Rinder 1.261.635 1.254.389 1.208.325
Pferde 201.179 201.364 198.359
Schweine 5.826.577 6.873.173 6.762.568
Saugferkel 665.113 879.392 941.180
Legehennen /Junghennen 12.895.071 12.296.408 11.441.322
Masthähnchen / Bruderhähne 14.793.194 13.825.863 14.232.113
Elterntiere (Hühner) 120.530 121.257 104.384
Gänse 114.674 114.064 99.572
Gänseaufzucht 89.135 90.153 78.571
Enten 183.477 165.899 145.090
Entenaufzucht 165.357 163.466 138.245
Putenhähne 1.188.448 1.167.649 1.141.413
Putenhennen 499.540 471.124 449.193
Putenaufzucht 721.199 772.508 757.658
Schafe 220.044 288.536 272.587
Ziegen 33.392 39.424 35.773
Gehegewild 11.994 13.115 12.150
Bienenvölker (inkl. Ableger) 168.914 171.147 164.554

Stand zum 15.07.2025

Die hier dargestellten Tierzahlen veröffentlicht die Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen zu Informationszwecken.

Die Daten stellen die Tierzahlmeldungen von NRW dar. Eine weitere regionale Aufschlüsselung der Daten ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Die Meldungen der Tierhalter zur Tierseuchenkasse NRW dienen der Erhebung von Beiträgen (§ 14 AG TierGesG TierNebG NRW).

Die Meldepflicht der Tierhalter in Nordrhein-Westfalen basiert auf der Grundlage des § 1 TSBekVO. Demnach ist jeder Halter von Pferden und Gehegewild verpflichtet, seinen Tierbestand zum Meldestichtag 01.01. der Tierseuchenkasse NRW zu melden.

Wer Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel und/oder Bienen hält, hat ab dem 01.01.2024 den Jahreshöchstbesatz der für die Haltung geplant ist bis zum 31.01. zu melden.

Die Tierzahlen für Rinderhaltung zum 01.01. und 15.02. werden direkt aus der HIT-Datenbank gezogen.

Unterjährige Nachmeldungen sind in Großbeständen nach § 1 Absatz 4 + 5 TSBekVO NRW meldepflichtig und werden berücksichtigt.

Somit stellen die hier genannten Tierzahlen das Ergebnis der bei der Tierseuchenkasse NRW eingegangenen Meldungen sowie der übermittelten rechtlich vorgeschriebenen Nachmeldungen dar und sind mit den Erhebungen anderer Institutionen nur bedingt vergleichbar.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie unter www.it.nrw/statistik erhalten können.