Tierseuchenkasse NRW gewährt für Rinderhalter Beihilfe zu den Impfstoffkosten gegen BTV-8
Am 09.01.2026 wurde in NRW bei einem Kalb aus einem Betrieb in der Städteregion Aachen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) nachgewiesen. Dadurch liegen weite Teile NRW in der Restriktionszone von 150 km.
Das Virus der Blauzungenkrankheit wird durch blutsaugende Mücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) übertragen. Die Seuche tritt saisonal verstärkt zwischen Frühjahr und Herbst insbesondere bei feuchtwarmem Wetter auf und verursacht teilweise schwere fieberhafte Krankheitsverläufe mit Läsionen im Maul und an der Zunge, Fressunlust, Leistungseinbrüchen, bis hin zu Todesfällen. Mit Beginn der Gnitzensaison im Frühjahr muss mit einer weiteren Ausbreitung der BTV-8 gerechnet werden. Aufgrund des erhöhten Infektionsrisikos und dem damit einhergehenden Tierleid sowie der Handelshemmnisse ist durch das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW zur Impfung aufgerufen worden.
Die Tierseuchenkasse NRW leistet bereits seit 2024 eine Beihilfe zu den Impfstoffkosten gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3). Nun hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse NRW ebenfalls eine Beihilfe zu den Impfstoffkosten gegen BTV-8 beschlossen, die unter folgenden Voraussetzungen beantragt werden kann:
- Der Betrieb hat Rinder innerhalb der letzten 12 Monate gegen BTV-3 geimpft.
- Die Anwendung eines zugelassenen Impfstoffs (sofern verfügbar) oder eines Impfstoffes dessen Anwendung durch das BMEL gestattet ist
- Einhaltung aller tierseuchenrechtlichen Bestimmungen
- Eintragung der Impfungen BTV-3 und BTV-8 in HIT durch den Hoftierarzt
Die Tierseuchenkasse NRW erstattet für die BTV-8-Impfung von Rindern einen Betrag in Höhe von 1 € je Impfdosis (Grundimmunisierung: zweimalige Impfung) für durchgeführte Impfungen ab dem 01.01.2026.
Der Antrag auf Beihilfe kann ausschließlich über das Onlineportal (steht voraussichtlich ab Ende März zur Verfügung) der Tierseuchenkasse NRW gestellt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Kosten für die Impfdurchführung, den HIT-Eintrag oder evtl. auftretende Impfschäden weder entschädigungs- noch beihilfefähig sind. Des Weiteren wird daraufhin gewiesen, dass die BTV-8 Impfung nur bezuschusst wird, wenn auch die BTV-3 Impfung weitergeführt wird.
Gerne geben Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tierseuchenkasse NRW unter 0251 289820 weitere Informationen.