Einstellung der Beihilfe zu den Kosten des Impfstoffes gegen das BVD-Virus zum 31.12.2021

Mit der neuen Verordnung (EU) 2016/429 (EU-Tiergesundheitsrechtsakt / Animal Health Law = AHL) und den nachgeordneten Delegierten Rechtsakten und Durchführungsverordnungen wurde ein einheitlicher EU-Rechtsrahmen für Tiergesundheit geschaffen.

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (jetzt Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz) hat die Tierseuchenkasse darüber informiert, dass für NRW geplant ist zum Jahreswechsel 21/22 ein BVD-Impfverbot auf Grundlage des Artikel 46 der Verordnung (EU) 2016/429 per Erlass umzusetzen. Der Beihilfebeschluss zu den Kosten des Impfstoffes gegen das BVD-Virus wurde vom Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse deshalb mit Wirkung zum 31.12.2021 aufgehoben.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben: