Information zum Bezug von Heimtierausweisen durch Tierärzte

Um Heimtierausweise beziehen zu dürfen, benötigen Tierärzte eine Ermächtigung durch ihr zuständiges Veterinäramt. Voraussetzung hierfür ist u. a. die Registrierung in der HI-Tier-Datenbank (Herkunftssicherungs- und Informationsystem für Tiere).

Mittlerweile wurden an die von den Veterinärämtern mitgeteilten Tierärzte im Rahmen der Registrierung die jeweilige Betriebsregistriernummer mit der zugehörigen PIN-Nummer vergeben.

Bitte beachten Sie dazu folgendes: Das Heimtierausweis-Modul der HI-Tier-Datenbank startet erst ab dem 01.07.2020. Vorher ist eine Anmeldung nicht möglich.

Wir weisen darauf hin, dass Tierärzte erst einen Antrag bei ihrem zuständigen Veterinäramt stellen müssen um eine Registriernummer zu erhalten.

Sollten sich Name und/oder Anschrift ändern, so muss dies direkt bei der Tierseuchenkasse (als Adressdatenpflegestelle) gemeldet werden.

Sie finden einen den Heimtierausweis betreffenden Workflow auf der Homepage Ihrer Tierärztekammer:

Hier ist auch ein Link zur HI-Tier-Datenbank eingestellt, unter dem Sie eine Anleitung sowie ein Video des Heimtiermoduls abrufen können.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Veterinäramt.