Betriebsübergabe/Umfirmierung bei Tierhaltern

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Die Bearbeitung eines Tierhalterwechsels bzw. einer Umfirmierung durch die Tierseuchenkasse, ist nicht rückwirkend möglich. Betriebe mit Tierhaltung, bei denen eine Betriebsübergabe oder eine Umfirmierung erfolgen soll, teilen dieses daher bitte einen Monat vorher der Tierseuchenkasse schriftlich mit. Nutzen Sie für die Beantragung immer das entsprechende Formular für den Tierhalterwechsel/Umfirmierung:

Wenn die Betriebsregistriernummer des bisherigen Tierhalters/Unternehmens nicht nur für die Tierhaltung, sondern auch für die Beantragung von Fördermitteln eingesetzt wurde, dann ist eine Weitergabe der bestehenden Betriebsregistriernummer leider nicht möglich. Aufgrund von Rechtsvorgaben der Europäischen Union benötigt ein Betrieb zwei getrennte Nummern, eine für die Tierhaltung und eine für die Beantragung von Fördermitteln.

  • Für die Tierhaltung wird eine standortbezogene Registriernummer durch die Tierseuchenkasse vergeben.
  • Für die Beantragung von Fördermitteln wird eine personenbezogene Registriernummer durch die zuständige Kreisstelle der Landwirtschaftskammer zugeteilt.

Sobald wir den Tierhalterwechsel bzw. die Umfirmierung bearbeitet haben, erhält der neue Tierhalter die neu zugeteilte Betriebsregistriernummer und HIT-PIN sowie seine Tierseuchenkassennummer per Post. Außerdem senden wir dem neuen Tierhalter ein Infoschreiben. Bitte erteilen Sie der Tierseuchenkasse außerdem ein neues SEPA-Lastschriftmandat für die Einziehung der Beiträge.

Bei einer Betriebsübergabe/Umfirmierung ist darüber hinaus folgendes wichtig:

  • Ummeldung der Rinder in der HIT-Datenbank: Die gesammelte Ummeldung der Rinder beauftragen wir für Sie beim LKV. Bitte denken Sie daran, alle nötigen Bewegungsmeldungen (Geburten, Abgänge, Zugänge, etc.) rechtzeitig vor der Umschreibung auf die neue Betriebsnummer bzw. den neuen Tierhalter zu erledigen.
  • Landeskontrollverband: Die Ohrmarkenserien der alten Registriernummer werden mit dem Tierhalterwechsel auf die neue Registriernummer umgeschrieben. Bitte teilen Sie außerdem dem LKV die neuen Bankdaten mit um zusätzlich anfallende Gebühren zu vermeiden.
  • Änderung der Daten in der Tierarzneimittel-Datenbank wie die Abmeldung/Anmeldung der Nutzungsart
  • Neuvergabe erteilter Vollmachten in der HIT-Datenbank, z.B. für den Hoftierarzt
  • Ummeldung bei QS bzw. der Initiative Tierwohl: Wir bitten Sie sich mit Ihrem Bündler in Verbindung zu setzen bzw. die neu erteilte Registriernummer für Ihren Betrieb dort anzumelden.
  • Ggf. Beantragung einer personenbezogene Registriernummer für die Beantragung von Fördermitteln bei der zuständigen Kreisstelle der Landwirtschaftskammer

Sofern Sie bei weiteren Stellen Ihre Betriebsregistriernummer angegeben haben, denken Sie bitte daran, diesen ebenfalls die geänderte Nummer mitzuteilen.