Herdenschutz im Wildgehege

Zaun am WildgehegeBild vergrößern
Grundsätzlich ist eine Zaunhöhe von mindestens 180 cm an allen Stellen des Geheges einzuhalten.

Gehegewildhalter können sich in den Wolfsgebieten und angrenzenden Pufferzonen Maßnahmen für den Herdenschutz fördern lassen. Welche Vorgaben dafür eingehalten werden müssen, erläutert Christina Burau, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Präventionsmaßnahmen für den Herdenschutz werden in Nordrhein-Westfalen derzeit nur für die Tierarten Schafe, Ziegen und Gehegewild gewährt. In den ausgewiesenen Wolfsgebieten gab es in der Vergangenheit auch Übergriffe auf Gehegewild. Die Vorgaben für den Herdenschutz bei Gehegewild betreffen überwiegend den Untergrabeschutz, da unterstellt wird, dass der Wolf sich eher unter dem Zaun durchgräbt, als ihn überklettert. Als Gehegewild werden die Schalenwildarten Damwild, Sikawild, Rotwild, Muffelwild und Schwarzwild angesehen und für diese können Präventionsmaßnahmen zur Wolfsabwehr beantragt werden.

Grundsätzlich ist laut der Förderrichtlinie NRW eine Zaunhöhe von mindestens 180 cm an allen Stellen des Geheges einzuhalten. Hier ist es ratsam, den Zaun zu überprüfen und gerade in Senken oder schwierigem Gelände die Höhe auf jeden Fall sicherzustellen. Gehegewildhalter können sich Material für einen neuen Zaun fördern lassen oder auch nur Material, um den vorhanden Zaun aufzuwerten. Grundsätzlich werden keine Kosten für die Errichtung und Unterhaltung übernommen. Beim Material für die Zaunpfähle ist darauf zu achten, dass das Land NRW keine Plastikpfähle und keine teerölimprägnierten Pfähle fördert. Weitere Vorgaben an den Zaun oder das Material werden in den Förderrichtlinien nicht aufgeführt, aber an den Untergrabeschutz. Für den Untergrabeschutz gibt es drei Varianten, die in den „Vorgaben zu wolfsabweisenden Präventionsmaßnahmen für Weidetiere und Gehegewild“ des Landes NRW zu finden sind:

  • Zum einen kann das Knotengeflecht 50 cm in die Erde eingegraben werden. Es ist möglich, ein durchgehendes Geflecht zu nehmen oder auch Drahtmatten mit dem oberirdischen Zaunmaterial zu verbinden. Auf steinigen Standorten reicht es aus, den Zaun bis zum Grundgestein einzugraben.
  • Als weitere Möglichkeit kann das Knotengeflecht auch 50 cm vor dem Zaun flach ausgelegt und mit Drahtankern verankert werden. Auch hier können Drahtmatten verwendet werden, die mit dem Zaunmaterial verbunden sind.
  • Ist keine der beiden Varianten möglich, kann der Tierhalter eine stromführende Litze außen vor dem Zaun als Untergrabeschutz installieren. Diese muss etwa 15 cm vor dem Zaun und maximal 20 cm über dem Boden angebracht werden. Die Spannung muss mindestens 2 500 Volt und mindestens 2 Joule Entladungsenergie aufweisen.

Aufwändige Angelegenheit

Für eine Förderzusage muss ein Untergrabeschutz am Gehege installiert werden. Hier muss sich der Tierhalter entscheiden, welche Variante für ihn und sein Gehege umsetzbar ist. Prinzipiell ist die stromlose Variante der stromführenden vorzuziehen. Aber das Eingraben ist ein sehr aufwändiges und kostenintensives Verfahren, die Arbeitskosten muss der Tierhalter selbst tragen. Bei dem Auslegen von Drahtmatten vor dem Gehegezaun muss die Grundstücksgrenze beachtet werden und eventuelle Einschränkungen bei der späteren Bearbeitung der Fläche. Wird eine stromführende Litze als Untergrabeschutz gewählt, ist der Tierhalter verpflichtet, alle 50 m ein Warnschild aufzuhängen und auf den Elektrozaun hinzuweisen. Bei dieser Variante ist zu beachten, dass die Litze permanent unter Strom steht und die geforderte Spannung und Entladungsenergie sichergestellt wird. Eine regelmäßige Mahd unterhalb der Litze ist notwendig, um ein Einwachsen zu verhindern und die Stromversorgung aufrecht zu erhalten.

Nicht drunter durch

Maßnahmen zum Herdenschutz, die über diesen Grundschutz hinausgehen, können bei ausreichender Begründung bewilligt werden. Dies wäre zum Beispiel die Installation eines Überkletterschutzes, der mit einer Elektrolitze, die im oberen Zaunbereich vor dem Zaun angebracht wird, ähnlich der Untergrabelitze, erreicht werden kann. Berichten zufolge vermeidet es der Wolf, unter Überhänge und nicht einschätzbare Gegenstände zu gehen. So könnte vermieden werden, dass der Wolf sich dem Zaun nähert. Zusätzlich zu dem reinen Zaunmaterial können auch Zubehör wie Weidezaungeräte und Batterien/Akkus gefördert werden.

Fragen zum praktischen Herdenschutz beantwortet Ihnen der Herdenschutzberater der Landwirtschaftskammer, Ansprechpartner ist:

Wolfgang Take
Telefon: 02945 989 429
E-Mail: wolfang.take@lwk.nrw.de

Autor: Christina Burau