Berufswelt Verwaltung

Der Bereich Verwaltung

Ob in der Zentrale in Münster, in unseren Versuchs- und Bildungszentren, bei der Tierseuchenkasse, der Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt (LUFA), oder in den Kreisstellen, rechtliche, organisatorische und administrative Aufgaben gibt es bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen an jedem Standort in den unterschiedlichsten Ausprägungen.

Die Aufgaben in der Verwaltung

Der Oberbegriff Verwaltung umfasst eine Vielzahl von Tätigkeitsbereichen und Aufgaben, die je nach Standort inhaltlich und in ihrer Gewichtung unterschiedlich sind. Auf einen Nenner gebracht, ist der Verwaltungsbereich der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen dazu da, landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmer, deren Mitarbeitende und Auszubildende mit strukturierten Prozessen bei zahlreichen Fragestellungen zu unterstützen. Dabei spielt Kommunikation eine wichtige Rolle, mit Anfragenden, mit Experten aus den einzelnen Fachbereichen und anderen Standorten und Behörden. Unsere Verwaltungskräfte sind Netzwerker im Dienste der Landwirtschaft und des ländlichen Raums.

Einstieg in den Verwaltungsbereich

Die Aufgaben sind vielfältig, und die Zugänge in den Verwaltungsbereich der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen sind es auch: Wer einen Abschluss als Verwaltungsfachangestellte oder Verwaltungsfachangestellter, Kauffrau oder Kaufmann für Bürokommunikation oder Vergleichbares mitbringt und schon während der Ausbildung Organisationstalent und ein gewisses Geschick im Umgang mit Zahlen unter Beweis gestellt hat, beste Voraussetzungen für einen Einstieg in den Veraltungsbereich der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Für einen Einstieg im gehobenen Dienst ist ein Bachelorabschluss, etwa als Bachelor of Laws, erforderlich. Alternative ist eine abgeschlossene Weiterbildung zur Verwaltungswirtin oder zum Verwaltungsfachwirt, und auch mit anderen Studienabschlüssen, die zu den jeweils ausgeschriebenen Aufgabenschwerpunkten passen, können Sie uns überzeugen.

Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen bieten wir Bewerberinnen und Bewerbern grundsätzlich eine Verbeamtung an.

Natürlich sind Sie uns auch als Bewerberin oder Bewerber mit einem Masterabschluss herzlich willkommen, wenn Ihre akademische Ausbildung oder Ihre Berufserfahrung Sie für die ausgeschriebenen Tätigkeiten qualifiziert.

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