Landwirtschaftskammer NRW
Pflanzenschutzdienst
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53229 Bonn-Roleber · E-Mail
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Das Beifußblättrige Traubenkraut, auch als Ambrosia bezeichnete, leicht verwildernde Kraut hat sich in den letzten Jahren südlich der Alpen und in Ungarn stark ausgebreitet. Sein Blütenstaub kann starke Allergien auslösen. In bestimmten landwirtschaftlichen Kulturen kann es zum gefürchteten Unkraut werden.
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Ein neuer Schädling bedroht den Buchsbaum in Hausgärten und öffentlichen Parkanlagen. Wie der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mitteilt, frisst die Raupe des Buchsbaumzünslers nicht nur die Blätter der Zierpflanze, sondern nagt auch die Rinde ab. Das kann selbst große Buchsbäume zum Absterben bringen.
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Die Herkulesstaude breitet sich auch in Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren stark aus. Aufgrund ihrer Gefährdung für den Menschen wird in bestimmten Bereichen bereits eine Bekämpfung durchgeführt. Dabei ist der gezielte Einsatz effektiver Methoden über mehrere Jahre notwendig.
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Gartenbaubetriebe, die sogenannte "passpflichtige Pflanzen" produzieren und handeln, müssen beim zuständigen Pflanzenschutzdienst registriert sein und erhalten eine Registrierungsnummer. Gartenbaubetriebe, die sogenanntes "Anbaumaterial" produzieren und handeln, müssen ebenfalls registriert sein. Die Passpflicht gilt ab sofort auch für Solanum jasminoides Paxton und Brugmansia Pers. spp. auf allen Handelsstufen.
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