Meldepflichten bei der überbetrieblichen Verwertung von Wirtschaftsdüngern

Güllefässer betankenBild vergrößern
Foto: agrar-press
Einführung Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW

Die Bundesverbringensverordnung (WDüngV) und Landesverbringensverordnung (WDüngNachwVO NRW) verpflichten alle Abgeber und Empfänger von Wirtschaftsdüngern oder Stoffen, die Wirtschaftsdünger enthalten, Aufzeichnungen zu führen und die Nährstofflieferungen zu melden.

Dabei gelten gemäß § 2 Nr. 2 Düngegesetz unter anderem Gülle, Festmist und Gärreste aus Biogasanlagen als Wirtschaftsdünger. Auch Gärreste aus reinen NaWaRo-Biogasanlagen, in denen lediglich pflanzliche Substrate ohne Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft eingesetzt werden, zählen zu Wirtschaftsdüngern und sind daher nach Vorgaben der WDüngV und WDüngNachwVO NRW aufzeichnungs- und meldepflichtig. Lediglich Gärreste aus Biogasanlagen, die ausschließlich mit Abfallstoffen betrieben werden, unterliegen nicht den Aufzeichnungs- und Meldepflichten der WDüngV und WDüngNachwVO NRW. Für diese Gärreste gelten die Vorgaben der Bioabfallverordnung.

Die Meldungen sind online über das Meldeprogramm der zuständigen Behörde (Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW) zu erfassen. Zuständige Behörde ist in Nordrhein-Westfalen der Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter.




Hier geht's zum Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW

Um das Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW nutzen zu können, benötigen Sie Ihre HIT-/ZID-Nummer mit dazugehörigem PIN-Code. Sollten Sie für Ihren wirtschaftsdüngerabgebenden bzw. -aufnehmenden Betrieb noch keine HIT-/ZID-Nummer haben, beantragen Sie diese bitte bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen:

Sollten Sie Ihren PIN-Code vergessen haben, können Sie sich diesen neu anfordern: Anleitung zur Vergabe eines neuen PIN-CodesPDF-Datei 30 KByte


Ab November 2025 startet die Zentrale Meldedatenbank für Wirtschaftsdünger der Bundesländer. Wie sich der Anschluss auf die Meldungserfassung auswirkt erfahren Sie hier: Anschluss an die zentrale Meldedatenbank. Alle teilnehmenden Länder können Sie mit dem Startzeitpunkt der folgenden Tabelle entnehmen. Beachten Sie bitte, dass ab den jeweiligen Zeitraum Meldungen in und aus den genannten Ländern nur noch über gültige HIT-/ZID-Nummern bzw. Betriebsnummern möglich sind.

Teilnahme abBundesland bzw. Staat
Anfang November 2025Niedersachsen, Bremen und Hamburg
Anfang November 2025Nordrhein-Westfalen

Weitere Länder folgen in den nächsten Monaten.

Lieferscheine können mit dem Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW online erstellt werden. Oder Sie nutzen dieses Formular:

  • Formular LieferscheinPDF-Datei 140 KByte
    Der Lieferschein kann handschriftlich oder am eigenen PC ausgefüllt und abgespeichert werden. Der ausgefüllte Lieferschein kann dann per E-Mail, Post oder Fax zur Unterschrift an Ihre Geschäftspartner übersandt werden.
  • Erläuterungen zum LieferscheinPDF-Datei 15 KByte

Abgeber und Empfänger von Wirtschaftsdünger sind verpflichtet, über das Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW eine Abgabemeldung bzw. Aufnahmemeldung einzutragen. Falls die Meldung durch einen Dritten (z.B. Berater, Aufnehmer, Transporteur) erledigt werden soll, müssen Sie diesen bevollmächtigen.

Für den Import größerer Datenmengen - ab ca. 15 Datensätzen - kann eine Schnittstelle genutzt werden. Die Schnittstellenbeschreibung erhalten Sie auf Anforderung von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.