Informationen und Meldepflicht für Landwirte die mit Cruiser 600 FS gebeiztes Rüben-Saatgut nutzen werden

Grundlegende Informationen zum Umgang mit Saatgut, welches nach Art. 53 (Notfallzulassung) mit Thiamethoxam gebeizt ist, sind in der Fachmeldung vom BVL (14.12.2020) gegeben. Die umfassenden und detaillierten Risikominderungsmaßnahmen wurden in einer Verordnung des Landes NRW abschließend geregelt und können im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) 2021 eingesehen werden (www.recht.nrw.de). Die umfangreichen Regelungen des BVL und die Verordnung des Landes NRW dienen dem Schutz aller Nicht-Zielorganismen. Folgend erfahren Sie, was bei der Nutzung des Saatguts zu beachten ist und wie Sie die Nutzung beim Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen anzeigen müssen.

Folgende Regelungen betreffen Landwirte, die behandeltes Saatgut nutzen:

  • Die Aussaat darf nur bis zum 15.05.2021 stattfinden.
  • Die Aussaat von behandeltem Saatgut in FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten, Nationalparken oder Naturdenkmälern ist verboten (nachzuschauen über TIM-online).
  • Die Aussaat darf auf einer zusammenhängenden Anbaufläche nur erfolgen, wenn diese zu einem Teil in den Regierungsbezirken Köln, Düsseldorf oder Münster liegt.
  • Vor und nach der Aussaat ist dafür Sorge zu tragen, dass auf dem betroffenen Acker Beikraut und andere Pflanzen bis einschließlich 31. Dezember 2022 nicht zur Blüte gelangen. D.h. auch, dass es bis zum 31. Dezember 2022 verboten ist, bienenattraktive Pflanzen - insbesondere Raps, Sonnenblumen, Mais, Leguminosen, Erdbeeren oder Kartoffeln - anzubauen, sofern diese vor diesem Datum zur Blüte gelangen.
  • Die betroffene Fläche darf nicht als Blühfläche genutzt werden. Eine Brache ist als Folgekultur nicht zulässig.
  • Auf erosionsgefährdeten Flächen sind geeignete erosionsmindernde Maßnahmen zu ergreifen, bevor die Aussaat stattfindet, und bis zur Ernte aufrecht zu erhalten. Die Anforderungen gelten für Flächen, denen die Wassererosionsstufen CCWasser1 und CCWasser2 zugewiesen wurden.
  • Sollte es dennoch zu einem Erosionsereignis kommen, ist die zuständige Behörde zu benachrichtigen:
    Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Gartenstraße 11, 50765 Köln-Auweiler, E-Mailadresse: psd-meldung@lwk.nrw.de
  • Die Aussaat des behandelten Saatguts darf nur mit mechanischen Sägeräten (dies beinhaltet elektrisch gesteuert und angetriebene Sägeräte) oder mit pneumatischen Sägeräten, die mit Unterdruck arbeiten und in der Liste der abdriftmindernden Sägeräten des JKIs aufgeführt sind, erfolgen.
  • Bei der Aussaat darf jeweils in der äußersten Reihe des zu bestellenden Ackers kein behandeltes Saatgut ausgebracht werden oder die Reihe wird freigelassen oder es ist ein Mindestabstand zum Feldrand von 45 cm einzuhalten.
  • Saatgut darf nicht offen liegen bleiben, verschüttetes Saatgut muss sofort entfernt werden.
  • Sollte ein Umbruch erfolgen oder Rüben auf Teilflächen schlecht auflaufen, sodass diese nachgesät werden müssen, darf mit Thiamethoxam gebeiztes Saatgut nicht erneut ausgesät werden.
  • Behandeltes Saatgut und Reste wie Bruchkorn und Stäube, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten müssen von Gewässern ferngehalten werden. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
  • Behandeltes Saatgut darf nicht an Dritte weitergeben oder getauscht werden.
  • Nicht für die Aussaat verwendetes, mit Thiamethoxam gebeiztes Saatgut, muss bis spätestens zum 1. Juni 2021 an die zuständige Ausgabestelle der Zuckerrüben verarbeitenden Betriebs zurückgegeben werden.

Meldung

Die Aussaat ist elektronisch über www.isip.de (unter Region Nordrhein-Westfalen) zu melden:

www.isip.de/isip/servlet/isip-de/regionales/nordrhein-westfalen/ackerbau-gruenland/ackerbau/zuckerrueben/meldung-cruiser-600-fs-

Verstöße gegen die oben genannten Regelungen sind bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeiten.

Die Aussaat kann auch schriftlich oder per E-Mail unter der Angabe von Name, Vorname, Adresse, Betriebsnummer, sowie dem Feldblock, Schlag, Teilschlag oder der Gemarkung, Flur, Flurstücknummer und der Größe der für die Aussaat bestimmten Flächen mindestens drei Werktage vor der Aussaat schriftlich oder per E-Mail dem Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (Adresse siehe oben) angezeigt werden.

TIM-online

Wo die genannten Gebiete in NRW liegen, können Sie mithilfe von www.Tim-online.nrw.de direkt einsehen. Laden Sie hierzu die Karte „LINFOS“ über das „Pluszeichen“ und wählen hier die genannten Gebiete aus. Wenn Sie TIM-online.nrw.de zum ersten Mal nutzen, sehen Sie sich unser kurzes Schulungsvideo an: www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/feldblock/tim.htm