Elektronische Dokumentation der PSM-Anwendungsdaten - Rechtliche Neuerungen

Mit der Änderung des Art. 67 der VO (EU) 1107/2009 zur Aufzeichnung von Pflanzenschutzmittel-Anwendungen muss ab 01.01.2026 die Dokumentation von Pflanzenschutz-Anwendungen in einer elektronischen, maschinenlesbaren Form geführt werden.

Eine weitere 2025 beschlossene Änderung (DVO 2025/2203) erlaubt allen EU-Mitgliedsstaaten, diese maschinenlesbare Aufzeichnung um ein Jahr auf den 01.01.2027 zu verschieben. Deutschland hat dieser Verschiebung in den EU-Gremien zugestimmt und wird die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen.

Der neue Aufzeichnungsumfang, der ausführlich in der unten genannten Tabelle zusammengefasst ist (z. B. Zulassungsnummer, BBCH-Stadium etc.), ist bereits ab dem 01.01.2026 zwingend erforderlich, d. h. alle in der Tabelle genannten Angaben sind aufzuzeichnen, elektronisch muss dies jedoch erst ab 2027 geschehen.

Die Aufzeichnung wird wie bisher lokal beim Landwirt geführt und muss der zuständigen Behörde, in Nordrhein-Westfalen dem Pflanzenschutzdienst NRW, auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

Die Durchführungs-VO 564/2023 legt folgende Anforderungen fest:

Die lokale Ablage der Anwendungsdaten in einem elektronischen, maschinenlesbaren Format muss spätestens 30 Tage nach dem Datum der Verwendung beim beruflichen Verwender erfolgen.

Über die bereits bisher nach § 11 PflSchG und Art. 67 der EU VO 1107/2009 geforderten Angaben sind zukünftig die in der Tabelle rot markierten Parameter erforderlich, ohne dass bisher eine nähere Spezifikation des genauen Formats erfolgt ist. In Deutschland gibt es derzeit keine rechtliche Grundlage, andere als die in der Tabelle zusammengefassten Daten zu verlangen.

   zu erfassende Angaben Art.67 EU-VO 1107/2009 DV-VO 564/2023 PflSchG § 11 Erläuterung
Anwender   Name     x
Kultur Bezeichnung x   x inkl. Nichtkulturland etc.
EPPO-Code(+)   x    (+) Sofern zutreffend, d.h. Nutzungen mit EPPO-Code
PSM-Anwendung Zeitpunkt Datum x   x  
Zeitpunkt Uhrzeit (+)   x   (+) Bei Indikationen mit zeitlichen Einschränkungen (z.B. Bienenschutz)
PSM Bezeichnung x   x  
PSM Zulassungsnummer   x    
Menge verwendet x   x  
BBCH Stadium (+)    x    (+) Bei Indikationen mit Einschränkungen zu Stadium der Kultur (z.B. Wachstumsregler)
Indikation       Muss nicht aufgezeichnet werden!
Fläche Bezeichnung x     x Schlag, Teilschlag, Bewirtschaftungseinheit, Einrichtung, …
Lage   x   InVeKoS-Bezeichnung oder alternative Bestimmungsmethode z.B. GPS-Punkt
Einheit behandelt   x   Umfang der behandelten Einheit (Fläche, Volumen, Menge)
Art der Verwendung      x   Oberflächen (z. B. Agrarflächen, Gleise, Nichtkulturland, § 17-Flächen, in Gewächshäusern, …), in geschlossenen Räumen (Lager, Gewächshäuser, …), Saat-/ Pflanzgutbehandlung

Geplante Entwicklungen, notwendige Abstimmungen:

  • In NRW wird im Betriebsportal NRW (Zugang mit ZID) ein Dokumentationstool zur Verfügung stehen
  • Bundesweite interoperablen Web-Anwendung (DiPAgE) durch das JKI
  • Elektronischer Schlagkarteien oder Web-Anwendung PSM-DOK zur Dokumentation