Anerkannte Kontrollbetriebe in NRW
In Nordrhein Westfalen dürfen nur von der Landwirtschaftskammer NRW, Pflanzenschutzdienst anerkannte Betriebe die Gerätekontrolle durchführen. In der nachfolgend aufgeführten Liste sind sämtliche in NRW anerkannten Kontrollbetriebe nach Kreisen geordnet aufgeführt. Wenn in der Spalte Geräte keine Eintragungen zu finden sind, kann dieser Betrieb prinzipiell alle kontrollpflichtigen Geräte überprüfen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass ein Praktiker (Landwirt, Gärtner, Obstbauer etc.) sich rechtzeitig mit einer Kontrollwerkstatt in Verbindung setzen sollte, um einen Termin zu vereinbaren, da sich der ein oder andere Betrieb mit den neuen Gerätetypen (gärtnerische Geräte) auseinandersetzen muss.
Für die Vielzahl der Geräte finden diese Pflichtkontrollen meist im Frühjahr statt. Einzelne anerkannte Kontrollbetriebe prüfen auch das ganze Jahr über bzw. noch an weiteren Prüforten die hier nicht in der Liste aufgeführt sind. Da diese Orte einem ständigen Wechsel unterliegen, sollten Praktiker sich mit den anerkannten Betrieben direkt in Verbindung setzen um zu erfragen wann und wo genau sich weitere Prüftermine bzw. -orte befinden. Möchte eine Landmaschinenwerkstatt sich als Kontrollbetrieb anerkennen lassen bzw. einen neuen Kontrollort einrichten, muss der Betrieb sich mit dem Pflanzenschutzdienst NRW (pflanzenschutztechnik@lwk.nrw.de) in Verbindung setzen um die entsprechenden Formalien zu erfüllen.