Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz in NRW

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Wolf. Foto: Georg Pauluhn, piclease

Zum Schutz der Weidetiere vor dem Wolf, können Halterinnen und Halter von Schafen, Ziegen sowie Betreiberinnen und Betreiber von Wildgehegen in NRW in einem amtlich festgelegten Wolfsgebiet, einer Pufferzone oder einem Wolfsverdachtsgebiet, Fördermittel für den Erwerb von Elektrozäunen und die wolfssichere Optimierung bestehender Zäune und Zubehör für den Schutz ihrer Herden vor Übergriffen durch Wölfe beantragen.

Ab dem 1. Januar 2022 können zudem Halterinnen und Halter von Kleinpferden (Stockmaß bis 148 cm), Pferden mit Fohlen und Jungpferden bis zum Alter von maximal drei Jahren, im Streifgebiet des Schermbecker Wolfsrudels, Zuwendungen zum Herdenschutz beantragen.

Aktuelle Informationen zu den Wolfsgebieten und den Fördermaßnahmen finden Sie auf der Homepage des Landesamts für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz:

Ebenfalls weiterhin zuwendungsfähig, ist die Anschaffung und Ausbildung von geeigneten Herdenschutzhunden, wie zum Beispiel Tiere der Rassen Pyrenäen-Berghund oder Maremmano-Abruzzese.


Die „Richtlinien Wolf“ des Landes Nordrhein-Westfalen ermöglichen die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen in Wolfsgebieten mit den angrenzenden Pufferzonen. Die Förderrichtlinie legt die Mindestanforderungen an eine Maßnahme fest, den so genannten Grundschutz. Die Erweiterung des Grundschutzes lässt auch die Kombination nachfolgender Schutzmaßnahmen zu:

  1. Anschaffung mobiler Zäune
  2. Material für den Festzaunbau
  3. Aufrüstung bestehender Zäunen
  4. Investition in ausgebildete Herdenschutzhunde

Schafe am Zaun

Wolfsabweisende Zäune für Weidetiere

Die „Richtlinien Wolf“ des Landes Nordrhein-Westfalen ermöglichen die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen in Wolfsgebieten mit den angrenzenden Pufferzonen. Dazu gehören auch verschiedene Arten von Schutzzäunen, die hier beschrieben werden.


Pferdeschutzzaun

Wolfsabweisende Zäune für Pferdeweiden

Viele Pferdehalter in NRW sind durch die Rückkehr des Wolfes in Sorge um ihre Tiere. Das Herdenschutzteam der Landwirtschaftskammer berät in allen Fragen rund um die Erstellung von wolfsabweisender Zäunung und möglicher Förderung.


Herdenschutzhund

Herdenschutzhunde

Auch der Einsatz von Herdenschutzhunden wird in einem anerkannten Wolfsgebiet gefördert. Beantragbar sind Kosten für die Anschaffung von ausgebildeten Herdenschutzhunde, deren Tauglichkeit durch eine Zertifizierung nachgewiesen werden kann.


Schafherde hinter einem Schutzzaun

Broschüre: Präventiver Herdenschutz in Nordrhein-Westfalen

Die Wiederansiedlung des Wolfes in NRW stellt Sie als Weidetierhalter und Weidetierhalterin vor neue Herausforderungen. Das Herdenschutzteam der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen möchte Sie mit einigen Informationen zum präventiven Herdenschutz unterstützen.PDF-Datei 4 MByte


Antragstellung

Herdenschutzmaßnahmen werden ausschließlich für Schaf-, Ziegen- und Gehegewildhalter nach Antrag bei der Landwirtschaftskammer NRW gefördert und zu 100 % finanziert, wenn die Tiere in ausgewiesenen Wolfsgebieten und angrenzenden Pufferzonen gehalten werden.

Die Zuwendung für die Herdenschutzmaßnahmen erhalten Sie, wenn Sie ihre Schaf-, Ziegen- oder Gehegewildhaltung bei der Tierseuchenkasse NRW gemeldet haben.

Der Antrag auf Förderung von Herdenschutzmaßnahmen ist beim Geschäftsführer der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter im Kreis einzureichen, in dem der Betrieb seinen Sitz hat. Ihre zuständige Kreisstelle können Sie über diese Auflistung ermitteln:
Zuständigkeiten der Kreisstellen.

Für die Antragstellung benötigen Sie eine von der Landwirtschaftskammer vergebenen Unternehmernummer, die Sie ebenfalls bei der Kreisstelle beantragen können.

Alle Antragsunterlagen, die Richtlinie zum Nachlesen und weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie in der Rubrik Förderung:

Ansprechpartner

Fragen zum praktischen Herdenschutz beantworten Ihnen die Herdenschutzberater der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Ansprechpartner sind:

Wolfgang Take
Telefon: 02945 989-429

Fabian Urbitsch
Telefon: 02945 989-740

Jens Goldfuß
Telefon: 02945 989-428

E-Mail: herdenschutz@lwk.nrw.de