Ohrmarken
Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen müssen mit Ohrmarken gekennzeichnet werden. Aus dem Aufdruck der Marke geht hervor, aus welchem Mittgliedsland der EU, Bundesland, Regierungsbezirk, Landkreis, Gemeinde und Betrieb das Tier stammt.
Ohrmarken erhalten Sie beim
Landeskontrollverband NRW
Bischofstr. 85
47809 Krefeld
Telefon: 0 21 51 / 4111-200
Telefax: 0 21 51 / 4111-249
E-Mail: info@lkv-nrw.de
Internet: www.lkv-nrw.de
Bestellungen sind auch über das Internet möglich. Zur Onlineanmeldung benötigen Sie Ihre Betriebsregistriernummer und die PIN-Nummer!
Wichtig!
Voraussetzung für den Erhalt der Ohrmarken ist die vorherige, schriftliche Anmeldung bei der Tierseuchenkasse. Ihre Meldung kann formlos auch per Fax oder E-Mail erfolgen und sollte neben Ihrer vollständigen Anschrift folgende Angaben beinhalten:
- Anzahl und Art der Tiere
- seit wann die Tiere in Ihrem Besitz sind
- Standort der Tiere, sofern er von der Postanschrift abweicht
Sie erhalten dann schriftlich von der Tierseuchenkasse Ihre Tierseuchenkassennummer, Ihre Betriebsregistriernummer und gegebenenfalls Ihre PIN-Nummer.
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
- Tierseuchenkasse -
Nevinghoff 40
48147 Münster
Telefon: 0251 28982-0
Telefax: 0251 2376-19103
E-Mail: tierseuchenkasse@lwk.nrw.de