Antragsverfahren zur Befreiung von Bewirtschaftungsauflagen bei Erosionsgefährdung auf Schlagebene

Luftbild eines HofesBild vergrößern

Im Rahmen der Cross Compliance-Regelungen sind wie bereits 2011 auch in diesem Jahr die Ackerfeldblöcke in unterschiedliche Erosionsgefährdungsklassen unterteilt worden. Für Flächen, die den Erosionsgefährdungsklassen CCWasser1, CCWasser2 und CCWind zugeordnet wurden, gelten bestimmte Bewirtschaftungsauflagen (Pflugverbot zu bestimmten Zeiten). Dem Flächenverzeichnis 2012 ist zu entnehmen, welche Feldblöcke Erosionsgefährdungsklassen zugeordnet sind und somit den entsprechenden Bewirtschaftungsauflagen unterliegen.

Prüfung der Notwendigkeit

Neben einer Vielzahl an zulässigen Ausnahmen im pflanzenbaulichen Bereich, ermöglicht die Landeserosionsschutzverordnung NRW über das seit dem 15. Oktober 2010 bestehende Antragsverfahren die Befreiung von Bewirtschaftungsauflagen auf Schlagebene.

Prüfen Sie jedoch vor der Antragstellung, ob ein solcher Antrag und die damit gegebenenfalls verbundene Befreiung von Bewirtschaftungsauflagen tatsächlich notwendig ist. So ist dieses zum Beispiel im Falle der Erosionsgefährdung durch Wasser beim Anbau von Wintergetreide gar nicht notwendig, da im Zeitraum des Pflugverbotes (Dezember bis Mitte Februar) in der Regel gar nicht gepflügt wird. Das Pflugverbot gilt auch nicht, wenn sämtliche Arbeitsgänge der Bodenbearbeitung sowie die Aussaat quer zum Hang erfolgen. Weiterhin reichen häufig auch die zulässigen Ausnahmeregelungen im pflanzenbaulichen Bereich bereits aus, oder der zu befreiende Schlag erfüllt nicht die Voraussetzungen zur Bewilligung des Antrages. Es empfiehlt sich einen Antrag nur für die tatsächlich kritischen Schläge zu stellen.

Informieren Sie sich bereits vor einer möglichen Antragstellung anhand des Feldblock-Finders (www.landwirtschaftskammer.de/FBF) über die Einstufung des Feldblockes und die mögliche Erosionsgefährdung des zu beantragenden Schlages.

Voraussetzungen

Die Möglichkeit der Befreiung von Bewirtschaftungsauflagen besteht nur für nicht erosionsgefährdete Schläge, die innerhalb von erosionsgefährdeten Ackerfeldblöcke liegen. Es können nur Schläge aus NRW beantragt werden, die in Feldblöcken liegen, die der Erosionsgefährdungsklasse CCWasser2 bzw. zur Erosionsgefährdungsklasse CCWind zugeordnet wurden. Eine Beantragung für Schläge, die in der Erosionsgefährdungsklasse CCWasser1 zugeordneten Feldblöcken liegen, ist nicht möglich. Ebenso werden nur komplette Schläge gemäß des letzten gültigen Flächenverzeichnisses des Antragstellers für das jeweilige Antragsjahr berücksichtigt. Im Rahmen dieses Antragsverfahrens ist eine weitere Unterteilung der beantragten Flächen in Unterschläge nicht zulässig.

Wassererosion

Im Fall der Beantragung von Schlägen, die innerhalb von Feldblöcken der Zuordnung zur Erosionsgefährdungsklasse CCWasser2 liegen, kann die Berechnung auch ergeben, dass bestimmte Schläge die Kriterien der Gefährdungsklasse CCWasser1 erfüllen. In diesen Fällen kommt es zu einer Änderung der Bewirtschaftungsauflagen, die dann identisch mit den Auflagen der Erosionsgefährdungsklasse CCWasser1 sind.

Im Zusammenhang mit diesem Antrag kann unter Umständen eine Vor-Ort-Besichtigung durch die Kreisstelle erforderlich sein, die der Antragsteller im Sinne der Antragsbewilligung zu zulassen hat. Ebenfalls können weitere Unterlagen notwendig sein, die die Kreisstelle dann anfordern wird. Die Antragsangaben werden im Rahmen der Cross Compliance - Regelungen auch im Rahmen der Vor-Ort-Kontrollen überprüft. Verstöße oder unzutreffende Angaben sind Cross Compliance-relevant und können somit Kürzungen der Direktzahlungen und gegebenenfalls von Zahlungen für bestimmte weitere flächenbezogene Maßnahmen nach sich ziehen. Es kann aufgrund der festgestellten Abweichungen jederzeit die bewilligte Befreiung von Bewirtschaftungsauflagen widerrufen werden.

Winderosion

Kann der Antragsteller bei der Erosionsgefährdung durch Wind für seine Flächen nachweisen, dass vorhandene und relevante Windhindernisse nicht in die Berechnung eingeflossen sind, können diese mittels dieses Antragsverfahrens gemeldet werden. Die Aufnahme dieser Windhindernisse erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Befreiung von den Bewirtschaftungsauflagen und kann nur im Zusammenhang mit einem bewirtschafteten Schlag erfolgen. Im Falle der Nachmeldung von nachweislich fehlenden Windhindernissen durch den Antragsteller werden diese in den Datenbestand übernommen und der betreffende Feldblock wird erneut berechnet und gegebenenfalls von den Bewirtschaftungsauflagen befreit.

Antragsverfahren

Es ist notwendig, dass ein schriftlicher Antrag bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gestellt wird. Die Formulare sind über über die Kreisstellen erhältlich oder hier abrufbar:

Im Rahmen der notwendigen Digitalisierung der Schläge ist eine Mithilfe des Antragstellers in den Räumen der Kreisstelle notwendig. Setzen Sie sich gegebenenfalls zwecks einer Terminabsprache rechtzeitig mit der Kreisstelle in Verbindung.

Die beantragten Schläge werden zur Bewertung der Erosionsgefährdung im Geoinformationssystem in der Kreisstelle lage- und größengenau digitalisiert. Anschließend werden anhand der Erosionsdaten, die bereits zur Einstufung des entsprechenden Feldblocks geführt haben, die Schläge überprüft. Ergibt die Berechnung, dass ein betreffender Schlag nicht erosionsgefährdet ist, so kann hierfür eine Ausnahme von den Bewirtschaftungsauflagen erteilt werden. Diese Ausnahme gilt, solange sich ein solcher Schlag in Lage, Ausdehnung und Abgrenzung, aber auch der Bewirtschafter sich nicht ändert.