ELAN-NRW - Elektronische Antragstellung für Landwirte
ELAN-NRW ist eine Webanwendung für die elektronische Antragstellung und Verwaltung von Agrarförderanträgen in Nordrhein-Westfalen.
Mit ELAN-NRW können Sie komfortabel in der Antragsphase Ihre Agrarförderanträge stellen und einreichen. ELAN-NRW ermöglicht es Ihnen, die Antragsformulare zum Sammelantrag, Mehrgefahrenversicherungen, Tierschutzmaßnahmen, Agrarumweltmaßnahmen einschließlich Ökologischer Landbau, Vertragsnaturschutz und Erschwernisausgleich Pflanzenschutz einfach und schnell auszufüllen, zu verwalten und durch das Programm kontrollieren zu lassen.
Aktuelles:
Start ELAN-Antragsverfahren Agrarförderung am 15.03.2025
Die Antragsbearbeitung im ELAN-NRW WebClient ist ab dem 15.03.2025 möglich.
Wichtige Neuigkeiten (z.B. Wartungszeiten) werden bei Bedarf bei Anmeldung in einem vorgeschalteten Fenster angezeigt.
Es ist auf eine fristgerechte Antragstellung zu achten (Fristen siehe unten). Bei verspätet eingehenden Anträgen können die Prämienzahlungen gekürzt bzw. abgelehnt werden.
Versenden von Nachrichten und Dokumenten über das Antragstellerpostfach
Es ist möglich, aus dem Antragstellerpostfach heraus eine Nachricht und PDF-Dokumente zum Sammelantrag an die Kreisstelle zu senden.
Nähere Informationen zum Antragstellerpostfach
Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt durch einen Klick auf den Button „Anmelden zum eigenen Betrieb/zum Antragstellerpostfach“.
Danach öffnet sich die nächste Seite. Wenn Sie hier auf den Button „Weiter zur
Anmeldung“ klicken, wird die Anmeldemaske angezeigt. Dort klicken Sie bitte
unter der Überschrift „Antragsteller“ auf den Button „Einzelantragsteller“.
Anschließend öffnet sich ein Fenster des zentralen Anmeldedienstes der HI-Tier
Datenbank. Hier melden Sie sich mit Ihrer ZID-Registriernummer und der
dazugehörigen ZID-PIN an und drücken auf den Button „Anmelden“. Nach der
korrekten Eingabe der Anmeldedaten öffnet sich die Startseite des ELAN-NRW
WebClients. Auf der Startseite des ELAN-NRW WebClients haben Sie die
Auswahlmöglichkeit zwischen den Kacheln „Antragsdokumente 2022“,
„Antragsdokumente 2023“, „Antragsdokumente 2024“, „Antragsdokumente 2025“,
„Antragstellerpostfach“ und „Investive Maßnahmen LEADER“.
- Zur Anmeldung am ELAN-NRW WebClient klicken Sie auf die Kachel „Antragsdokumente 2025“. Es öffnet sich die Anwendung und Ihnen wird die, aus den Vorjahren bekannte, Hauptfensteransicht angezeigt.
- Ihre eingereichten Antragsdaten 2022 bis 2024 können Sie herunterladen, indem Sie auf der Startseite des ELAN-NRW WebClients auf die entsprechende Kachel klicken. Es öffnet sich die Anwendung der Antragstellung 2022, 2023 bzw. 2024. In der Anwendung besteht die Möglichkeit, Ihre eingereichten Dokumente und die Quittung abzurufen. Hierzu klicken Sie mit der Maus auf den Button „Historie“. Danach öffnet sich ein Fenster mit einer Übersicht über Ihre eingereichten Dokumente, sortiert nach den Einreichversionen. Des Weiteren können Sie über die Export-Funktion im Flächenverzeichnis Flächendaten (Flächenverzeichnis, Landschaftselementeverzeichnis und GIS-Schlaggeometrien) exportieren.
- Ihre eingereichten Antragsdaten 2021 stehen Ihnen weiterhin im Antragstellerpostfach zur Verfügung.
Nutzungsrecht:
Sie sind berechtigt, das Programm für die elektronische Antragstellung und/oder die Sichtbarmachung Ihrer Daten zu nutzen. Sämtliche Geobasis-Daten dürfen nur für die Antragstellung verwendet werden.
Damit die Betriebsdaten ordnungsgemäß geladen werden können, verwenden Sie bitte für die Anmeldung zum eigenen Betrieb / zum Antragstellerpostfach den Browser Google Chrome. Bei anderen Browsern kann es hier zu Fehlern kommen.
Antragstellerpostfach
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass ab diesem Antragsjahr die Kommunikation im Rahmen des Antragsverfahrens Flächen-/ Tiere grundsätzlich über das Antragstellerpostfach erfolgt. Dieses beinhaltet auch die Zustellung von Anhörungen, Auszahlungsbescheiden, Ablehnungen etc.. Ein gesonderter Postversand findet in der Regel nicht mehr statt.
Zum Antragstellerpostfach gelangen Sie durch einen Klick auf die Kachel „Antragstellerpostfach“ auf der Startseite ELAN-NRW WebClient. Ein weiterer Weg zum Postfach führt über den Button „Postfach“, den Sie in der blauen Kopfzeile des ELAN-NRW WebClients finden.
Der Zugang zum Antragstellerpostfach ist ganzjährig möglich.
Im Postfach werden Ihnen Bescheide, Anhörungen und Mitteilungen zum Download zur Verfügung gestellt. Über neu eingestellte Dokumente werden Sie auch in Zukunft mit einer Informations-E-Mail informiert
Außerdem stehen Ihnen Ihre eingereichten Antragsdaten von 2021 im Antragstellerpostfach zum Download zur Verfügung.
Hier wurden für Sie folgende Daten bereitgestellt:
- Ihre eingereichten Dokumente (Antrag, Quittung und gegebenenfalls Kontrollen) als PDF-Dateien
- Ihr eingereichtes Flächenverzeichnis und LE-Verzeichnis als XML-Dokumente
- Ihre eingereichten Geometrien der beantragten Teilschläge und Landschaftselemente als GML-Dateien.
Versenden von Nachrichten und Dokumenten über das Antragstellerpostfach
Es ist möglich, aus dem Antragstellerpostfach heraus eine Nachricht und PDF-Dokumente zum Sammelantrag an die Kreisstelle zu senden. Beispielsweise kann auf ein über das Antragstellerpostfach zur Verfügung gestelltes Anhörungsschreiben eine Antwort mit erforderlichen Dokumenten verschickt werden.
Wenn Sie eine Nachricht an Ihre Kreisstelle versenden möchten, melden Sie sich bitte wie gewohnt im Antragstellerpostfach an. Oben rechts befindet sich der Button „Neue Nachricht“. Mit einem Klick auf diesen Button öffnet sich das Nachrichtenfenster, in dem der Betreff, das Verfahren bzw. die Fördermaßnahme, ggf. das Aktenzeichen, das Antragsjahr und ein entsprechender Text eingeben werden können. Bitte beachten Sie, dass eine Nachricht nur bei Angabe des Antragsjahres, des Verfahrens und des Betreffs versandt werden kann. Über „Anhang hinzufügen“ können Sie PDF-Dateien hinzufügen und anschließend die Nachricht an Ihre Kreisstelle versenden. Es können ausschließlich PDF-Dateien ausgewählt werden, andere Formate sind nicht zulässig.
Informationen zum Mehrfacheinreichen
In der Antragstellung 2025 haben Sie die Möglichkeit Ihren Antrag mehrfach einzureichen. Dadurch ist es nicht notwendig, spätere Änderungen oder Ergänzungen eines einmal eingereichten Antrages der Kreisstelle schriftlich mitzuteilen.
Ein Zurückziehen von Anträgen ist nicht über ELAN möglich, sondern muss schriftlich über die zuständige Kreisstelle der Landwirtschaftskammer erfolgen. Ein Zurückziehen von Vertragsnaturschutz Anträgen muss bei den Bewilligungsbehörden erfolgen.
Häufige Fragen und Antworten (FAQ) zu ELAN-NRW zum Mehrfacheinreichen
Datenaktualisierung
Nach der Antragsphase wird eine Funktion in ELAN-NRW aktiviert. Diese beinhaltet die regelmäßige Aktualisierung Ihrer Flächenantragsdaten mit den Daten der Verwaltung der EU-Zahlstelle bei der Landwirtschaftskammer. Diese Daten umfassen Geo- und Attributdaten Ihrer Teilschläge und Landschaftselemente wie Flächengröße, Nutzung und Bindungen.
Hintergrund ist, dass bis zum 30.09. des Antragsjahres grundsätzlich sanktionsfreie Antragsänderungen bzw. Rücknahmen von Flächen – auch durch die Verwaltung – zulässig sind.
Sofern durch die Verwaltung der EU-Zahlstelle eine Abweichung bei Ihrem Flächenantrag festgestellt wird bzw. wurde, werden Sie bei der nächsten Anmeldung im ELAN mittels folgender Meldung „Die Formulare Flächenverzeichnis … werden zurzeit durch die Verwaltung der EU-Zahlstelle aktualisiert. […]“ hierauf aufmerksam gemacht. Wenn Sie diese Meldung mit dem Button „OK“ bestätigen, werden die Daten Ihres Antrages automatisch aktualisiert. Anschließend wird Ihr Betrieb im WebClient mit den aktuellen Flächendaten geladen.
Eine Aufstellung über die Aktualisierungen können Sie in der Formularen Flächenverzeichnis und Landschaftselemente-Verzeichnis über den Button „Übersicht Änderungen“ öffnen. Sollten Sie die aktualisierten Flächendaten ändern wollen, können Sie bis zum 30.09. des jeweiligen Antragsjahres die Funktion des Mehrfacheinreichens nutzen und eine korrigierte Version Ihres Antrages einreichen.
Da es sich um sanktionsfreie Antragsanpassungen handelt, besteht im Regelfall kein Handlungsbedarf.
- Häufige Fragen und Antworten (FAQ) zu ELAN-NRW zur Datenaktualisierung
- Video-Anleitung zur Datenaktualisierung
Mit der Anmeldung erfolgt eine Identifikation und Authentifizierung des Benutzers. Damit wird sichergestellt, dass nur berechtigte Benutzer in ELAN-NRW-Online einsteigen können und Zugang zu ihren betrieblichen Daten erhalten.
Weitere Anwendungen:
Fragen und Probleme zu ELAN-NRW
Bei Problemen steht Ihnen im Antragszeitraum vom 15.03. bis zum 15.05.2025 eine zentrale Hotline der EU-Zahlstelle für Fragen zur ELAN-Anwendung zur Verfügung. Diese ist montags bis donnerstags von 08:00 – 16:00 Uhr und freitags von 08:00 – 13:00 Uhr unter der Telefonnummer
0251 2376 201
erreichbar. Diese Telefon-Hotline kann jedoch keine Mithilfe bei der Antragstellung bieten, so wie diese bei einem Termin bei der Kreisstelle geleistet wird.
Bei fachlichen Fragen zum Sammelantrag oder zu Agrarumweltmaßnahmen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Kreisstelle. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen stehen Ihnen gerne mit Beratung oder Mithilfe bei der Antragstellung zur Verfügung.
Die Kreisstellen können unter den bekannten Telefonnummern von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr angerufen werden.
Fragen zu den Bewilligungsdaten Vertragsnaturschutz richten Sie bitte an die Bewilligungsbehörden.
Wichtig
Die Beantragung von Agrarumweltmaßnahmen aus der Förderperiode 2014 – 2020 ist ab diesem Jahr nicht mehr möglich, da der Förderzeitraum dieser Maßnahmen ausgelaufen ist. Folglich stehen in den Formularen „Bedrohte Haus- und Nutztierrassen“ und „Vertragsnaturschutz“ die Grundantragsjahre, die aus dieser Förderperiode stammten, nicht mehr zur Auswahl zur Verfügung.
In dem Formular „Unternehmerdaten“ wurde die Möglichkeit bereitgestellt, falls vorhanden, die Wirtschafts-Identifikationsnummer zu erfassen. Die Hauptbetriebsstättennummer wird dagegen nicht mehr in diesem Formular angegeben. Diese finden Sie ab jetzt zusammen mit Ihren weiteren Betriebstätten in dem Formular „Weitere Betriebsstätten“.
Im Ordner vom Flächenverzeichnis wurde das Formular „statistische Erfassung von Untergruppen von Dauergrünland“ aufgenommen. In diesem Dokument müssen Angaben zu den Untergruppen zu allen beantragten Dauergrünlandflächen in Nordrhein-Westfalen gemacht werden. Diese statistische Erfassung der Gruppen dient allein der Umsetzung von Agrarstatistikanforderungen und ist nicht sanktionsrelevant.
Im GIS wurde für die Kulisse „Vorjahresflächen“ die Angabe im Map-Tipp erweitert. So werden jetzt die Fruchtart und deren Bezeichnung mit ausgegeben. Diese zusätzliche Angabe kann zur Prüfung vom Fruchtwechsel auf Ackerland (GLÖZ 7) genutzt werden.
Die Spalte „Konditionalitätenbrache“ im Flächenverzeichnis wurde entfernt. Da die Verpflichtung, mindestens 4 Prozent des Ackerlandes des Betriebes als nichtproduktive Fläche oder als Landschaftselemente vorzuhalten (GLÖZ 8), im aktuellen Antragsjahr entfällt, wird diese Angabe nicht mehr benötigt. Aus demselben Grund werden im Konditionalitätenrechner nicht mehr die Berechnungen zum Mindestanteil von nichtproduktiven Flächen und Landschaftselementen (GLÖZ 8) dargestellt.
In verschiedenen Formularen in der Anwendung haben Sie die Möglichkeit, Bescheide, Bescheinigungen, Nachweise und Verträge direkt im ELAN-NRW Web Client als PDF-Dokumente hochzuladen. Diese werden dann mit dem Einreichvorgang an die Kreisstelle übermittelt. Die Dokumente müssen als PDF-Datei vorliegen. In den Formularen finden Sie jeweils den Button „Datei hochladen“. Nach einem Klick auf diesen Button können Sie ein auf Ihrem Rechner gespeichertes PDF-Dokument auswählen und in den ELAN-NRW Web Client hochladen. Nach dem erfolgreichen Einreichen wird in der Quittung in der Spalte „Anzahl der im Formular hochgeladenen Dateien“ die Anzahl der hochgeladenen Dokumente je Formular angegeben. In der Anlage A4 können ab 2025 die eingescannten Saatgutetiketten als PDF hochgeladen werden.
Auch in diesem Jahr wird das Flächenmonitoring für alle flächenbezogenen Fördermaßnahmen angewendet. Erste Ergebnisse werden voraussichtlich ab August über den Ampel-Layer in der ELAN-Anwendung abrufbar sein. Weitere Informationen werden zu gegebener Zeit auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.
Hilfe und Service
- Video-Anleitungen zu ELAN-NRW
- Hinweise zur Zugangsberechtigung und PIN
- Erstellung einer Excel-Datei vom Flächenverzeichnis/Landschaftselementeverzeichnis aus ELAN-NRW
310 KByte
- Antragsbearbeitung für ELAN-NRW WebClient Schritt für Schritt
- Kurzanleitung zur Antragsbearbeitung für den ELAN-NRW WebClient
500 KByte
- Häufige Fragen und Antworten (FAQ) zu ELAN-NRW
- Häufige Fragen und Antworten (FAQ) zum Antragstellerpostfach
- Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
- Merkblätter
Beantragung einer neuen PIN oder abgelaufene PIN
Sofern Ihre ZID-Registriernummer falsch sein sollte, prüfen Sie bitte, ob Sie über mehrere Registriernummern verfügen. Die führende ZID-Registriernummer ist auch in Ihrer Informations-E-Mail enthalten, die Sie zum Beginn des elektronischen Antragsverfahren ELAN-NRW 2025 erhalten haben.
Möchten Sie eine neue PIN beantragen, klicken Sie auf den Button „Anmelden zum eigenen Betrieb/zum Antragstellerpostfach“. In der sich öffnenden Seite klicken Sie auf den Button „Weiter zur Anmeldung“. Auf der nachfolgenden Anmeldeseite drücken Sie bitte unter der Überschrift „Antragsteller“ auf den Button „Einzelantragsteller“. In dem Fenster, dass sich jetzt öffnet, befindet sich unter der Überschrift PIN (Passwort) ein Link mit dem Namen „Passwort vergessen“. Über diesen Link gelangen Sie direkt zu der entsprechenden Adresse. In der nachfolgenden Anleitung wird Ihnen beschrieben, wie Sie eine PIN ändern oder anfordern können.
Die Beantragung kann nur noch online unter www.hi-tier.de erfolgen. Eine Kontaktaufnahme hierzu mit der Tierseuchenkasse, der EU-Zahlstelle oder den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW ist nicht notwendig, da dort die benötigte PIN nicht vergeben werden kann.
Ist Ihre PIN abgelaufen, wird nach Eingabe Ihrer ZID-Registriernummer und Ihrer ZID-PIN im Anmeldeprozess und dem Klicken auf „Anmelden“ ein neues Fenster geöffnet, in dem Sie eine neue PIN vergeben können.
Voraussetzungen für die Nutzung des ELAN-NRW WebClients
- PC mit Internetzugang (ab 6 Mbit, z.B. DSL 6000) oder indirekt über Berater bzw. Kreisstelle
- Arbeitsspeicher für kleinere Betriebe mindestens 4 GB, für größere Betriebe 8 GB und mehr
- Betriebssystem: Windows, Linux, MacOS
- Die neueste Version oder jeweils unmittelbare Vorgängerversion eines modernen JavaScript-fähigen Browser:
- Google Chrome (damit die Betriebsdaten ordnungsgemäß geladen werden können, verwenden Sie bitte für die Anmeldung zum eigenen Betrieb / zum Antragstellerpostfach diesen Browser),
- Der Microsoft Internet Explorer wird nicht mehr von Microsoft gewartet und entspricht damit nicht mehr dem Sicherheitsstandard.
- Des Weiteren wird der Apple eigene Browser Safari vom Hersteller nicht unterstützt.
- Außerdem fällt die Perfomance bei dem Browser Microsoft Edge oder Mozilla Firefox gegenüber Google Chrome geringer aus.
- Die in dem Browser standardmäßig aktivierte JavaScript-Funktionalität darf nicht deaktiviert sein.
- gültige Unternehmer-Nr. der Landwirtschaftskammer NRW
- gültige Registrier-Nummer der Zentralen InVeKos-Datenbank (ZID) mit funktionierender Persönlicher Identifikations-Nr. (PIN)
- Zum Anzeigen und Ausdrucken der Dokumente empfehlen wir die Software Adobe Acrobat Reader.
- Drucker
Wer kann mit dem ELAN-NRW WebClient einen Antrag stellen?
Jeder Antragsteller, für den bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen eine gültige ZID-Registriernummer vorliegt , kann sich ab dem 15. März 2025 mit seiner ZID-Registriernummer und gültigen ZID-PIN im ELAN-NRW WebClient anmelden. Möchten Sie dieses Jahr erstmals einen Antrag stellen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Kreisstelle.
Welche Anträge können gestellt werden?
Welche Förderanträge mit ELAN-NRW gestellt werden können, erfahren Sie hier:
Was ist 2025 neu?
Auch in diesem Jahr wurden Anpassungen in der Anwendung vorgenommen und neue Vorgaben umgesetzt. Hier finden Sie Informationen über die wichtigsten Neuerungen:
Flächen in anderen Bundesländern
Seit dem Antragsjahr 2018 müssen auch Flächen, die außerhalb des Betriebssitzlandes bewirtschaftet werden, ausnahmslos digital erfasst werden. Die Erfassung wird in dem Bundesland vorgenommen, in welchem die Flächen liegen (Belegenheitsland).