Aktuelle Hinweise

  • Einführung der mobilen Foto-App MonaNRW und Bereitstellung erster Fotoanfragen im Rahmen des Flächenmonitorings
    Ergänzend zum Antragsportal ELAN-NRW wird in diesem Jahr erstmalig eine kostenlose Foto-App für das Smartphone oder Tablet bereitgestellt. Die App namens MonaNRW (Monitoring Agrarförderung Nordrhein-Westfalen) ist nun in den App-Stores verfügbar und wird ab Ende Juni schrittweise in den Antragsbearbeitungs-Prozess eingebunden.
  • Betriebliche Vor-Ort-Kontrolle
    EU-Prämienzahlungen sind an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft, die aufgrund von EU-Vorgaben im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen überprüft werden müssen. Da aktuell die Agrarförderanträge für 2024 vorliegen, stehen in den nächsten Wochen und Monaten die Flächen- und Tierkontrollen im Vordergrund.
  • Antragsänderungen zum Agrarförderantrag 2024
    Landwirtinnen und Landwirte, die einen Agrarförderantrag gestellt haben und im Nachgang die gemachten Angaben ändern möchten, sollten die notwendigen Antragsänderungen direkt im Antragsportal ELAN-NRW über die Funktion des Mehrfacheinreichens mitteilen. Die schriftliche Mitteilung an die Kreisstelle entfällt.
  • Agrarreform - ein Überblick
    Im letzten Jahr ist die Agrarreform in Kraft getreten, doch auch in 2024 ist ein Überblick über die geltenden und teilweise gegenüber dem Vorjahr angepassten Regelungen hinsichtlich der landwirtschaftlichen Förderung hilfreich.
  • Nicht produktiven Flächen: Ausnahmeregelung zu GLÖZ 8
    Mitte Februar hatte die EU-Kommission kurzfristig eine Ausnahmeregelung zur Erbringung von nicht produktiven Flächen im Rahmen der Konditionalitätenregelungen (GLÖZ 8) für 2024 veröffentlicht. Deutschland hat mittlerweile die Ausnahmeregelung übernommen.
  • Start ELAN-Antragsverfahren Agrarförderung 2024
    Am 15.03.2024 startet das Elektronische Antragsverfahren 2024 (ELAN-NRW Web Client). Das Antragsverfahren wird derzeit final vorbereitet. Die Antragsbearbeitung im ELAN-NRW WebClients ist ab dem 15.03.2024 möglich.
  • Gekoppelte Tierprämie für Schafe/Ziegen: HIT-Stichtagsmeldung bis 15.01. ist Fördervoraussetzung
    Ab 2024 haben auch Halter von Schafen und Ziegen der Tierseuchenkasse den Jahres-Höchstbesatz zu melden. Damit entfällt die Weitergabe der zuvor stichtagsbezogenen Tierzahlen von der Tierseuchenkasse an die HIT.
  • Änderungen bei den Öko-Regelungen für 2024 beschlossen
    Mit der Veröffentlichung der dritten Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung sind Änderungen für die Öko-Regelungen im Rahmen der Direktzahlungen in Kraft getreten, die für das Antragsverfahren 2024 relevant sind.
  • Auswirkungen des Ukraine Kriegs: Hilfen für Aquakulturbetriebe
    Der seit dem 24. Februar 2022 stattfindende Angriff Russlands auf die Ukraine hat auch zur Folge, dass sich die Kosten für die Aquakulturbetriebe in Nordrhein-Westfalen schnell und stark erhöht haben. Die EU-Kommission hat daher die Möglichkeit eröffnet, den Unternehmen im Aquakultursektor Hilfen mit EMFF-Mitteln zu gewähren, um die kriegsbedingten Mehrkosten anteilig auszugleichen.
  • Antragstellerpostfach
    Das elektronische, internetbasierte Antragsverfahren für die Agrarförderung ist in Nordrhein-Westfalen schon seit vielen Jahren bekannt. Nun ist der ELAN-NRW WebClient auf der Startseite zusätzlich um ein elektronisches Postfach, das sogenannte Antragstellerpostfach, erweitert worden.
  • Konditionalitäten-Kontrollen des Technischen Prüfdienstes der EU-Zahlstelle
    Die Gewährung von Agrarförderbeihilfen ist an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Klima und Umwelt, öffentliche Gesundheit und Pflanzengesundheit sowie Tierschutz gebunden. Diese Verknüpfung wird als „Konditionalität“ bezeichnet.
  • Wiederaufbauhilfe Landwirtschaft
    Die Landesregierung NRW hat am 13. September die Details zur Wiederaufbauhilfe für von der Flut betroffene Unternehmen bekannt gegeben. Zuständig für die Abwicklung in landwirtschaftlichen Betrieben sowie Betrieben mit Aquakultur oder Fischerei ist der Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter.
  • Förderung von speziellen Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls, der Tiergesundheit und der Energiesicherheit in landwirtschaftlichen Unternehmen
    Das Land NRW fördert investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen. Ziel der Förderung sind spezielle Maßnahmen zum Tierwohl sowie Maßnahmen, um die Energiesicherheit in landwirtschaftlichen Betrieben zu verbessern. Aktuell ist eine Antragstellung aufgrund eines Antragsstopps nicht möglich.