Aktuelle Hinweise

  • Frostbeihilfe für landwirtschaftliche Erzeuger aus den Sektoren Obst- und Weinbau
    Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gewährt Beihilfen für landwirtschaftliche Erzeuger aus den Sektoren Obst- und Weinbau, die durch den Frosteinbruch in der zweiten Aprilhälfte 2024 Schäden erlitten haben. Betroffene Unternehmen können bis zum 08.01.2025 einen Antrag auf Frostbeihilfe stellen.
  • Zeitplan für Auszahlungen und Bewilligungen
    Die Auszahlung der diesjährigen Direktzahlungen sollen bundesweit im Zeitraum vom 27. bis 30. Dezember 2024 erfolgen. Die Auszahlung der Fördermaßnahmen Ausgleichszulage, Ausgleichszahlung und Sommerweidehaltung werden noch vor Weihnachten durchgeführt.
  • Antragstellerpostfach
    Das elektronische, internetbasierte Antragsverfahren für die Agrarförderung ist in Nordrhein-Westfalen schon seit vielen Jahren bekannt. Nun ist der ELAN-NRW WebClient auf der Startseite zusätzlich um ein elektronisches Postfach, das sogenannte Antragstellerpostfach, erweitert worden.
  • Betriebliche Vor-Ort-Kontrolle
    EU-Prämienzahlungen sind an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft, die aufgrund von EU-Vorgaben im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen überprüft werden müssen. Da aktuell die Agrarförderanträge für 2024 vorliegen, stehen in den nächsten Wochen und Monaten die Flächen- und Tierkontrollen im Vordergrund.
  • Agrarreform - ein Überblick
    Im letzten Jahr ist die Agrarreform in Kraft getreten, doch auch in 2024 ist ein Überblick über die geltenden und teilweise gegenüber dem Vorjahr angepassten Regelungen hinsichtlich der landwirtschaftlichen Förderung hilfreich.
  • Konditionalitäten-Kontrollen des Technischen Prüfdienstes der EU-Zahlstelle
    Die Gewährung von Agrarförderbeihilfen ist an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Klima und Umwelt, öffentliche Gesundheit und Pflanzengesundheit sowie Tierschutz gebunden. Diese Verknüpfung wird als „Konditionalität“ bezeichnet.
  • Wiederaufbauhilfe Landwirtschaft
    Die Landesregierung NRW hat am 13. September die Details zur Wiederaufbauhilfe für von der Flut betroffene Unternehmen bekannt gegeben. Zuständig für die Abwicklung in landwirtschaftlichen Betrieben sowie Betrieben mit Aquakultur oder Fischerei ist der Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter.