Aktuelle Hinweise
- Agrarförderanträge: neue Foto-Anfragen in der Foto-App MonaNRW und Ende der Änderungsfrist am 30.09.
Seit Mitte August werden die Ergebnisse der Kulturartprüfung des agrarförderrechtlichen Flächenmonitorings über den Layer „Ampel Flächenmonitoring“ im Antragsportal ELAN-NRW und ebenso in der Foto-App MonaNRW bereitgestellt. - Antragsänderungen zum Agrarförderantrag noch bis 30.09.2024 möglich - Aktualisierung Flächendaten
Eventuell notwendige Antragsänderungen können noch bis Ende September direkt im Antragsportal ELAN-NRW über die Funktion des Mehrfacheinreichens eingereicht werden. Der 30.09. ist der letzte Tag der diesjährigen Änderungsfrist. - Antragstellerpostfach
Das elektronische, internetbasierte Antragsverfahren für die Agrarförderung ist in Nordrhein-Westfalen schon seit vielen Jahren bekannt. Nun ist der ELAN-NRW WebClient auf der Startseite zusätzlich um ein elektronisches Postfach, das sogenannte Antragstellerpostfach, erweitert worden. - Erste Ergebnisse Flächenmonitoring 2024
Auch in 2024 wird im Rahmen der Agrarförderung das satellitengestützte Flächenmonitoring durchgeführt. Eine erste Information zu Zwischenergebnissen bei der Kulturartüberprüfung ist ab Mitte August im Antragsportal ELAN-WebClient und in der Foto-App MonaNRW über den Layer „Ampel Flächenmonitoring“ einsehbar. - Einführung der mobilen Foto-App MonaNRW und Bereitstellung erster Fotoanfragen im Rahmen des Flächenmonitorings
Ergänzend zum Antragsportal ELAN-NRW wird in diesem Jahr erstmalig eine kostenlose Foto-App für das Smartphone oder Tablet bereitgestellt. Die App namens MonaNRW (Monitoring Agrarförderung Nordrhein-Westfalen) ist nun in den App-Stores verfügbar und wird ab Ende Juni schrittweise in den Antragsbearbeitungs-Prozess eingebunden. - Betriebliche Vor-Ort-Kontrolle
EU-Prämienzahlungen sind an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft, die aufgrund von EU-Vorgaben im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen überprüft werden müssen. Da aktuell die Agrarförderanträge für 2024 vorliegen, stehen in den nächsten Wochen und Monaten die Flächen- und Tierkontrollen im Vordergrund. - Antragsänderungen zum Agrarförderantrag 2024
Landwirtinnen und Landwirte, die einen Agrarförderantrag gestellt haben und im Nachgang die gemachten Angaben ändern möchten, sollten die notwendigen Antragsänderungen direkt im Antragsportal ELAN-NRW über die Funktion des Mehrfacheinreichens mitteilen. Die schriftliche Mitteilung an die Kreisstelle entfällt. - Agrarreform - ein Überblick
Im letzten Jahr ist die Agrarreform in Kraft getreten, doch auch in 2024 ist ein Überblick über die geltenden und teilweise gegenüber dem Vorjahr angepassten Regelungen hinsichtlich der landwirtschaftlichen Förderung hilfreich. - Nicht produktiven Flächen: Ausnahmeregelung zu GLÖZ 8
Mitte Februar hatte die EU-Kommission kurzfristig eine Ausnahmeregelung zur Erbringung von nicht produktiven Flächen im Rahmen der Konditionalitätenregelungen (GLÖZ 8) für 2024 veröffentlicht. Deutschland hat mittlerweile die Ausnahmeregelung übernommen. - Start ELAN-Antragsverfahren Agrarförderung 2024
Am 15.03.2024 startet das Elektronische Antragsverfahren 2024 (ELAN-NRW Web Client). Das Antragsverfahren wird derzeit final vorbereitet. Die Antragsbearbeitung im ELAN-NRW WebClients ist ab dem 15.03.2024 möglich. - Gekoppelte Tierprämie für Schafe/Ziegen: HIT-Stichtagsmeldung bis 15.01. ist Fördervoraussetzung
Ab 2024 haben auch Halter von Schafen und Ziegen der Tierseuchenkasse den Jahres-Höchstbesatz zu melden. Damit entfällt die Weitergabe der zuvor stichtagsbezogenen Tierzahlen von der Tierseuchenkasse an die HIT. - Änderungen bei den Öko-Regelungen für 2024 beschlossen
Mit der Veröffentlichung der dritten Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung sind Änderungen für die Öko-Regelungen im Rahmen der Direktzahlungen in Kraft getreten, die für das Antragsverfahren 2024 relevant sind. - Konditionalitäten-Kontrollen des Technischen Prüfdienstes der EU-Zahlstelle
Die Gewährung von Agrarförderbeihilfen ist an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Klima und Umwelt, öffentliche Gesundheit und Pflanzengesundheit sowie Tierschutz gebunden. Diese Verknüpfung wird als „Konditionalität“ bezeichnet. - Wiederaufbauhilfe Landwirtschaft
Die Landesregierung NRW hat am 13. September die Details zur Wiederaufbauhilfe für von der Flut betroffene Unternehmen bekannt gegeben. Zuständig für die Abwicklung in landwirtschaftlichen Betrieben sowie Betrieben mit Aquakultur oder Fischerei ist der Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter. - Förderung von speziellen Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls, der Tiergesundheit und der Energiesicherheit in landwirtschaftlichen Unternehmen
Das Land NRW fördert investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen. Ziel der Förderung sind spezielle Maßnahmen zum Tierwohl sowie Maßnahmen, um die Energiesicherheit in landwirtschaftlichen Betrieben zu verbessern. Aktuell ist eine Antragstellung aufgrund eines Antragsstopps nicht möglich.