Aktuelle Hinweise

  • Förderrichtlinien Wolf
    Die Förderkulisse zu den Wolfsgebieten wird auf die gesamte Fläche des Landes Nordrhein-Westfalens ausgeweitet. Tierhalter aus NRW, welche die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen, können ab dem 13.08.2025 Anträge auf die Gewährung von Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen einreichen.
  • Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) 2023 bis 2027
    Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) fördert investive Maßnahmen nordrhein-westfälischer Unternehmen der Landwirtschaft und des Gartenbaus. Der Fördersatz liegt, je nach Art und Kombination der Maßnahmen, bei bis zu 50 % Zuschuss der förderfähigen Ausgaben. Die Förderung ist auf ein förderfähiges Investitionsvolumen von 1,2 Millionen Euro für die Förderperiode 2023-2027 begrenzt. Die AFP-Grundantragstellung 2025 ist ab sofort möglich (Antragseingangsfrist 11.09.2025).
  • MonaNRW - Ergebnisse zum Kennartennachweis sind ab sofort in der App einsehbar
    Seit April können über die App namens MonaNRW (Monitoring Agrarförderung Nordrhein-Westfalen) Fotos zum Nachweis der Kennarten der Ökoregelung 5 aufgenommen und an die Zahlstelle übermittelt werden. Die Auswertungen der eingereichten Fotos sind erfolgt. Die Ergebnisse sind ab sofort in der App einsehbar.
  • Betriebliche Vor-Ort-Kontrolle
    EU-Prämienzahlungen sind an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft, die aufgrund von EU-Vorgaben im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen überprüft werden müssen. Da aktuell die Agrarförderanträge für 2025 vorliegen, stehen in den nächsten Wochen und Monaten die Flächen- und Tierkontrollen im Vordergrund.
  • Antragsänderungen zum Agrarförderantrag 2025
    Landwirtinnen und Landwirte, die einen Agrarförderantrag gestellt haben und im Nachgang die gemachten Angaben ändern möchten, sollten die notwendigen Antragsänderungen direkt im Antragsportal ELAN-NRW über die Funktion des Mehrfacheinreichens mitteilen.
  • Start ELAN-Antragsverfahren Agrarförderung am 15.03.2025
    Am 15.03.2025 startet das Elektronische Antragsverfahren 2025 (ELAN-NRW Web Client). Die Antragsbearbeitung im ELAN-NRW WebClient ist ab dem 15.03.2025 möglich. Das Internetangebot für das ELAN-Antragsverfahren 2025 steht Ihnen zur Verfügung.
  • Direktzahlungen - ein Überblick
    Für die Antragstellung der Direktzahlungen ist ein guter Überblick über die einzelnen Maßnahmen und deren Reglungen notwendig. Insbesondere sollte sich auch über Neuerungen für 2025 informiert werden. Diese Übersicht soll dabei helfen.
  • Änderungen bei den Direktzahlungen und Konditionalitäten für das Jahr 2025
    Auch für das Jahr 2025 sind wieder Neuerungen hinsichtlich der Regelungen für die Direktzahlungen und zur Einhaltung der Konditionalität beschlossen worden. Aber was genau hat sich geändert? Einen Überblick gibt es hier.
  • Antragstellerpostfach
    Das elektronische, internetbasierte Antragsverfahren für die Agrarförderung ist in Nordrhein-Westfalen schon seit vielen Jahren bekannt. Nun ist der ELAN-NRW WebClient auf der Startseite zusätzlich um ein elektronisches Postfach, das sogenannte Antragstellerpostfach, erweitert worden.
  • Konditionalitäten-Kontrollen des Technischen Prüfdienstes der EU-Zahlstelle
    Die Gewährung von Agrarförderbeihilfen ist an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Klima und Umwelt, öffentliche Gesundheit und Pflanzengesundheit sowie Tierschutz gebunden. Diese Verknüpfung wird als „Konditionalität“ bezeichnet.
  • Wiederaufbauhilfe Landwirtschaft
    Die Landesregierung NRW hat am 13. September die Details zur Wiederaufbauhilfe für von der Flut betroffene Unternehmen bekannt gegeben. Zuständig für die Abwicklung in landwirtschaftlichen Betrieben sowie Betrieben mit Aquakultur oder Fischerei ist der Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter.