Aktuelle Hinweise
- 15. Mai beachten
Der Antrag auf Flächenbeihilfen muss bis zum 15. Mai gestellt sein. Zwar können Flächenanträge noch bis zum 31. Mai nachgereicht werden, diese werden dann jedoch prozentual um jeden Tag Verspätung gekürzt. - Foto-App MonaNRW: Erste Foto-Anfragen liegen vor
Ab dem 01.04.2025 werden erste Fotoanfragen zum Kennarten-Nachweis in der Foto-App MonaNRW erstellt. Voraussetzung ist, dass der Antrag der Öko-Regelung 5 – Kennarten in Dauergrünland Extensivierung – bereits per ELAN-NRW eingereicht wurde. - Start ELAN-Antragsverfahren Agrarförderung am 15.03.2025
Am 15.03.2025 startet das Elektronische Antragsverfahren 2025 (ELAN-NRW Web Client). Die Antragsbearbeitung im ELAN-NRW WebClient ist ab dem 15.03.2025 möglich. Das Internetangebot für das ELAN-Antragsverfahren 2025 steht Ihnen zur Verfügung. - Direktzahlungen - ein Überblick
Für die Antragstellung der Direktzahlungen ist ein guter Überblick über die einzelnen Maßnahmen und deren Reglungen notwendig. Insbesondere sollte sich auch über Neuerungen für 2025 informiert werden. Diese Übersicht soll dabei helfen. - Änderungen bei den Direktzahlungen und Konditionalitäten für das Jahr 2025
Auch für das Jahr 2025 sind wieder Neuerungen hinsichtlich der Regelungen für die Direktzahlungen und zur Einhaltung der Konditionalität beschlossen worden. Aber was genau hat sich geändert? Einen Überblick gibt es hier. - Antragstellerpostfach
Das elektronische, internetbasierte Antragsverfahren für die Agrarförderung ist in Nordrhein-Westfalen schon seit vielen Jahren bekannt. Nun ist der ELAN-NRW WebClient auf der Startseite zusätzlich um ein elektronisches Postfach, das sogenannte Antragstellerpostfach, erweitert worden. - Betriebliche Vor-Ort-Kontrolle
EU-Prämienzahlungen sind an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft, die aufgrund von EU-Vorgaben im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen überprüft werden müssen. Da aktuell die Agrarförderanträge für 2024 vorliegen, stehen in den nächsten Wochen und Monaten die Flächen- und Tierkontrollen im Vordergrund. - Konditionalitäten-Kontrollen des Technischen Prüfdienstes der EU-Zahlstelle
Die Gewährung von Agrarförderbeihilfen ist an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Klima und Umwelt, öffentliche Gesundheit und Pflanzengesundheit sowie Tierschutz gebunden. Diese Verknüpfung wird als „Konditionalität“ bezeichnet. - Wiederaufbauhilfe Landwirtschaft
Die Landesregierung NRW hat am 13. September die Details zur Wiederaufbauhilfe für von der Flut betroffene Unternehmen bekannt gegeben. Zuständig für die Abwicklung in landwirtschaftlichen Betrieben sowie Betrieben mit Aquakultur oder Fischerei ist der Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter.