Biodiversitäts-Maßnahmen in der neuen Förderperiode ab 2023

Ab 2023 gilt die neue Förderperiode der europäischen GAP (Gemeinsame AgrarPolitik).
Ab 2023 wird es im Bereich Biodiversität neue Verpflichtungen und Möglichkeiten geben (Konditionalität, Öko-Regelungen/Eco-Schemes, geänderte Agrarumweltmaßnahmen, angepasster Vertragsnaturschutz). Das bisherige „Greening“ inklusive der „Ökologischen Vorrangflächen“ entfällt.
Die dargestellten Inhalte zeigen den derzeitigen Diskussionsstand und sind vorbehaltlich der finalen Zustimmungen der EU zum Nationalen Strategieplans.
Bitte beachten Sie, dass für die freiwilligen, mehrjährigen Programme „Agrarumweltmaßnahmen“ und „Vertragsnaturschutz“, die Sie ggf. ab 2023 im Betrieb umsetzen möchten, die Grundanträge bereits bis zum 30.06.2022 eingereicht werden müssen.
Informieren Sie sich unter diesen Links zu den neuen Maßnahmen ab 2023:
- Allgemeiner Überblick
521 KByte
- 4 Prozent nichtproduktive Ackerfläche - Konditionalität ab 2023
574 KByte
- Öko-Regelungen - Eco-Schemes ab 2023
2 MByte
- Agrarumweltmaßnahmen ab 2023
2 MByte
- Vertragsnaturschutzmaßnahmen ab 2023
3 MByte
Weitere ausführliche Informationen zur Agrarreform auf den Seiten der Förderung:
Agrarreform 2023 – ein Überblick