Biodiversitäts-Maßnahmen in der neuen Förderperiode ab 2023

Ab 2023 gilt die neue Förderperiode der europäischen GAP (Gemeinsame AgrarPolitik).
Ab 2023 wird es im Bereich Biodiversität neue Verpflichtungen und Möglichkeiten geben (Konditionalität, Öko-Regelungen/Eco-Schemes, geänderte Agrarumweltmaßnahmen, angepasster Vertragsnaturschutz). Das bisherige „Greening“ inklusive der „Ökologischen Vorrangflächen“ entfällt.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen stehen mittlerweile fest. Die dargestellten Inhalte zeigen den derzeitigen Informationsstand und sind vorbehaltlich weiterer Auslegungen.
Bitte beachten Sie, dass für die freiwilligen, mehrjährigen Programme „Agrarumweltmaßnahmen“ und „Vertragsnaturschutz“, die Grundanträge immer im Vorjahr beantragt werden müssen. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen in 2023 musste der Grundantrag bis zum 30.06.2022 gestellt worden sein.
Informieren Sie sich unter diesen Links zu den neuen Maßnahmen ab 2023:
- Allgemeiner Überblick
374 KByte
- 4 Prozent nichtproduktive Ackerfläche - Konditionalität ab 2023
595 KByte
- Öko-Regelungen - Eco-Schemes ab 2023
2 MByte
- Agrarumweltmaßnahmen ab 2023
2 MByte
- Vertragsnaturschutzmaßnahmen ab 2023
3 MByte
Weitere ausführliche Informationen zur Agrarreform auf den Seiten der Förderung:
Agrarreform 2023 – ein Überblick