Neue Beihilfeanträge im Onlineportal der Tierseuchenkasse NRW
Nach dem erfolgreichen Start des Onlinebeihilfeantrages im April dieses Jahrs, folgen nun weitere Beihilfeanträge, die künftig über das Onlineportal der Tierseuchenkasse NRW zu stellen sind.
Seit dem 06.11.2025 ist der Beihilfeantrag für die Teilnahme am
ASP-Früherkennungsprogramm (Schwein) sowie der Antrag auf Teilnahme am
E-Learning Biosicherheit (Rind, Schwein, Geflügel) unter dem Menüpunkt Beihilfen
& Leistungen im Onlineportal der Tierseuchenkasse zu finden. Dieses können alle
Tierhalter mittels ihres Benutzerlogins (TSK Nummer und Kennwort) unter dem
folgenden Link erreichen:
https://nw.agrodata.de/login
Entsprechende Zugangsdaten finden sie auf
ihrem aktuellen Meldebogen.
Weiterhin gilt, dass zum aktuellen Zeitpunkt Beihilfeanträge, die über die jeweilig zuständige Tierarztpraxis gestellt werden (Beihilfe für Probenentnahmen), weiterhin über die entsprechenden Forderungsnachweise bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen eingereicht werden müssen.
Eine detaillierte Anweisung für die Stellung eines Onlineantrages, sowie
weitere nützliche Informationen zum Onlineportal, sind in unserer Anleitung
unter folgendem Link zu finden:
Anleitung Onlinemeldungen
Zu beachten ist, dass die oben genannten Beihilfeanträge zukünftig nicht mehr per Antragsformular via Post oder E-Mail erfolgen können, sondern ausschließlich über das Tierhalterkonto im Onlineportal der Tierseuchenkasse einzureichen sind. Zudem können Beihilfen nur fristgerecht beantragt werden, wenn der Antrag innerhalb von 12 Monaten nach Leistungserbringung online bei der Tierseuchenkasse gestellt wurde.
Die Einführung und Erweiterung des Onlineantrages trägt maßgeblich zur Digitalisierung unserer Leistungen und somit zur Senkung der Verwaltungskosten bei.
Wir danken allen Tierhalter für ihre Kooperation und Mitarbeit.