Neu Beratungsbeihilfe Biosicherheit Rinder
Der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse hat eine Beihilfe zur Beratung von Biosicherheitsmaßnahmen auch für rinderhaltende Betriebe beschlossen. Zur Zeit werden von den Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe Seminare zur Qualifizierung der Tierärzte durchgeführt.
Die ersten Seminare sind Ende April abgeschlossen, dann wird die Tierseuchenkasse die Onlineanträge für Tierhalter bereitstellen. Ab Mai können die Tierhalter die Beihilfe beantragen und dann mit Ihren Hoftierärzten, die die entsprechende Qualifikation erworben haben die Beratung durchführen lassen.
Die Beihilfe ist eine Unterstützung der Tierhalter für die Umsetzung der Dokumentationspflichten nach dem Tiergesundheitsrechtsakt der EU-Kommission. Die Umsetzung der Rechtsvorgabe sind im Seuchenfall Voraussetzung zum Erhalt von Entschädigungsleistungen.
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