Einführung Onlineantrag für die Beantragung von Beihilfeleistungen


Rahmen des Änderungsgesetzes des Onlinezugangsgesetzes (OZGÄndG) ist die Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch über digitale Verwaltungsportale anzubieten.
Dementsprechend führt die Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen zum 01.04.2025
den Onlineantrag für die Beantragung von Beihilfen ein. Der Onlineantrag steht
ab sofort im Onlineportal der Tierseuchenkasse NRW zur Verfügung. Dieses können
alle Tierhalter mittels ihres Benutzerlogins (TSK Nummer und Kennwort) unter dem
folgenden Link erreichen:
https://nw.agrodata.de/login
Ihre Zugangsdaten finden Sie auf Ihrem aktuellen Meldebogen, Tierhalter, die ausschließlich Rinder halten, wurden zudem gesondert angeschrieben.
Als neuer Menüpunkt ist dort der Bereich Beihilfen & Leistungen ergänzt worden, unter dem sich der Online-Beihilfeantrag befindet.

Aktuell können nur Beihilfen, die durch den Tierhalter selbst beantragt werden (Beihilfe zu Impfstoffkosten BTV3/Q-Fieber), über den Onlineantrag eingereicht werden. Beihilfeanträge, die über die jeweilig zuständige Tierarztpraxis gestellt werden (Beihilfe für Probenentnahmen), müssen weiterhin über die entsprechenden Forderungs-nachweise bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen gestellt werden.
Eine detaillierte Anweisung für die Stellung eines Onlineantrages finden Sie
in unserer
Anleitung für das Onlineportal 525 KByte.
Zu beachten ist, dass die Beihilfeanträge zukünftig nicht mehr per Antragsformular via Post oder E-Mail erfolgen können, sondern ausschließlich über Ihr Tierhalterkonto im Onlineportal der Tierseuchenkasse einzureichen sind. Zudem können Beihilfen nur fristgerecht beantragt werden, wenn der Antrag innerhalb von 12 Monaten nach Leistungserbringung online bei der Tierseuchenkasse gestellt wurde.
Die Einführung des Onlineantrages trägt maßgeblich zur Digitalisierung unserer Leistungen und somit zur Senkung der Verwaltungskosten bei. Wir danken Ihnen für Ihre Kooperation und Mitarbeit.