EG-Wasserrahmenrichtlinie - Umsetzung in Nordrhein-Westfalen

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Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurde im Jahr 2000 verabschiedet. Mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie haben sich alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft verpflichtet, für alle Gewässer verbindliche Qualitätsziele zu erreichen. Für die Umsetzung sind in Deutschland die Bundesländer verantwortlich.

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie hat zum Ziel, europaweit die Qualität der Oberflächengewässer und des Grundwassers zu sichern und - wenn nötig - zu verbessern. Zu diesem Zweck erfolgte nach einer Bestandserhebung ein umfangreiches Monitoring, um den chemischen und biologischen Zustand der Gewässer und des Grundwassers zu ermitteln.

Auf Grundlage der Monitoringergebnisse erfolgte im Rahmen von Runden Tischen eine Bewertung und Einstufung der Gewässer. In diesen Gremien, die sich unter anderem aus Vertretern der Wasserwirtschaft, Bezirksregierung, Industrie, Landwirtschaft und Naturschutz zusammensetzten, wurde der Handlungsbedarf und der Bewirtschaftungsplan auf Grundlage des Maßnahmenkatalogs der LAWA für die jeweilige Region erarbeitet und vereinbart.

Parallel schloss das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (heute Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - MULNV) eine Rahmenvereinbarung mit der Landwirtschaft ab, in der unter anderem die Umsetzung der WRRL geregelt ist.

Hierdurch hat die Landwirtschaft und der Gartenbau die Bereitschaft dokumentiert, sich konstruktiv an der Umsetzung der WRRL zu beteiligen. Mittlerweile haben sich weitere Gruppierungen der Rahmenvereinbarung angeschlossen. Die vereinbarten Maßnahmenpläne sind nun in der Umsetzungsphase, damit die vorgegebenen Fristen zur Zielerreichung eingehalten werden.

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen im Jahr 2009 mit der Umsetzung eines Beratungsangebotes für land- und gartenbauliche Betriebe beauftragt und die Finanzierung übernommen. Im Dezember 2013 wurde der Beratungsauftrag um die Arbeitsschwerpunkte Modellbetriebe und Oberflächengewässer sowie die stärkere Einbeziehung des Ökologischen Landbaus erweitert und wird in der Funktion als Landesbeauftragter fortgesetzt.

Die Inanspruchnahme der Beratung, die die Grundlage für die Umsetzung der WRRL ist, ist für die Betriebe freiwillig und kostenfrei. Dabei geht es um Grundwasser und Oberflächengewässer außerhalb von Wasserschutzgebieten, die zurzeit aufgrund diffuser landwirtschaftlicher Einträge erhöhte Gehalte an Nitrat, Ammonium oder Pflanzenschutzmitteln aufweisen. Für diese anspruchsvolle Aufgabe hat die Landwirtschaftskammer ein Team von über 40 Spezialberatungskräften gebildet.

Dieses Beratungsteam kann auf die umfangreichen Erfahrungen der langjährigen Beratung durch die Landwirtschaftskammer in den Kooperationen der Trinkwasserschutzgebiete zurückgreifen und somit Synergien nutzen. Unterstützt wird die Arbeit der Beratungskräfte durch die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUMK).

Unterstützt wird dieses Team durch die Bezirksstellen für Agrarstruktur der Landwirtschaftskammer, die sich speziell an den umfangreichen Gewässerstrukturplanungen, zum Beispiel zur Hydromorphologie, und deren Umsetzung im Rahmen der WRRL beteiligen.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei der Landwirtschaftskammer