Agrarumweltmaßnahmen - Förderperiode 2014 - 2020

2024 ist das letzte Antragsjahr für alle fünfjährigen Verpflichtungen der Förderperiode 2014 – 2020. Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zu den Voraussetzungen und Antragsformularen.

Antragsfristen

- Jährlicher Auszahlungsantrag 15. Mai 2024

Auszahlungsanträge

Im Rahmen Ihrer fünfjährigen Bewilligung der Agrarumweltmaßnahmen sind Sie dazu verpflichtet, einen jährlichen Auszahlungsantrag einzureichen. Das Antragsverfahren beginnt am 15. März 2024 über ELAN. Voraussetzung ist eine gültige Bewilligung in der jeweiligen Maßnahme.

Grundanträge

Betriebe, die neu in eine Agrarumweltmaßahme einsteigen möchten oder deren bestehende Verpflichtung zum Ende dieses Jahres endet (Grundantragsjahr 2019), haben die Möglichkeit einen Grundantrag für eine neue fünfjährige Verpflichtung zu stellen. Welche Maßnahmen angeboten werden und welche Verpflichtungen diese beinhalten, lesen Sie hier:

Agrarumweltmaßnahmen - Förderperiode 2023 - 2027