Agrarumweltmaßnahmen - Förderperiode 2014 - 2020
- Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau (laufende Bewilligungen des NRW-Programms Ländlicher-Raum 2014-2020)
- Anbau von Zwischenfrüchten
- Anlage von Blüh- und Schonstreifen
- Anlage von Uferrand- und Erosionsschutzstreifen (laufende Bewilligungen des NRW-Programms Ländlicher-Raum 2014-2020)
- Extensive Grünlandnutzung
- Bedrohte Haus-und Nutztierrassen
- Vertragsnaturschutz
2024 ist das letzte Antragsjahr für alle fünfjährigen Verpflichtungen der Förderperiode 2014 – 2020. Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zu den Voraussetzungen und Antragsformularen.
Antragsfristen
- Jährlicher Auszahlungsantrag | 15. Mai 2024 |
Auszahlungsanträge
Im Rahmen Ihrer fünfjährigen Bewilligung der Agrarumweltmaßnahmen sind Sie dazu verpflichtet, einen jährlichen Auszahlungsantrag einzureichen. Das Antragsverfahren beginnt am 15. März 2024 über ELAN. Voraussetzung ist eine gültige Bewilligung in der jeweiligen Maßnahme.
Grundanträge
Betriebe, die neu in eine Agrarumweltmaßahme einsteigen möchten oder deren bestehende Verpflichtung zum Ende dieses Jahres endet (Grundantragsjahr 2019), haben die Möglichkeit einen Grundantrag für eine neue fünfjährige Verpflichtung zu stellen. Welche Maßnahmen angeboten werden und welche Verpflichtungen diese beinhalten, lesen Sie hier: