Soziale Konditionalität


Ab dem 01.01.2025 wird die Gewährung von Agrarzahlungen auch an die Einhaltung von Arbeitsschutzregelungen und des Arbeitsrechts gekoppelt. Diese Verknüpfung wird als „soziale Konditionalität“ bezeichnet.
Übersicht über die Anforderungen
Die entsprechenden EU-Regelungen sind in bundesdeutschen Gesetzen und Richtlinien verankert und bundesdeutsches Recht ist, nicht nur im Rahmen der sozialen Konditionalität, einzuhalten. Für die soziale Konditionalität sind verschiedene Paragraphen aus Gesetzen und Verordnungen zu beachten, es gelten hierbei das Arbeitsschutzgesetz, das Nachweisgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das Teilzeit- und Befristungsgesetz, das Berufsbildungsgesetz, die Gewerbeordnung, die Betriebssicherheitsverordnung, das Berufsbildungsgesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch sowie das Arbeitssicherheitsgesetz.
Es sind die gesetzlichen Vorgaben zu Arbeitsverträgen sowie zu Leiharbeitsverhältnissen einzuhalten und zu dokumentieren. Hierzu zählt auch die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes. Die den Arbeitnehmern vorgegebene Arbeitszeiten müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, ebenso wie die Anforderungen an befristete Arbeitsverträge.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Bereich des Arbeitsschutzes. Hier hat der Arbeit-geber im Rahmen der Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften am Arbeitsplatz alles zur Vermeidung von Gefahren und Verletzungen zu unternehmen.
Durchführung von Kontrollen
Bei der sozialen Konditionalität wird auf die Kontrollen der Fachbehörden im Bereich des Sozial- und Arbeitsrechts zurückgegriffen und stützt sich auf die ohnehin gemäß den aktuellen Regelungen des Arbeits- und Sozialrechts durchzuführenden Kontrollen
- der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau im Bereich des Arbeitsschutzes,
- der oberen Arbeitsschutzbehörden (Ämter für Arbeitsschutz),
- der Bundesagentur für Arbeit im Bereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes,
- die für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Landesbehörden bei Verstößen gegen die Nachweispflichten eines Arbeitgebers und
- die Arbeitsgerichte, soweit Klageverfahren gegen die Vorschriften über vorhersehbare und transparente Arbeitsbedingungen betroffen sind.
Die Durchführung der Kontrollen sowie die Häufigkeit von Kontrollen auf den landwirtschaftlichen Betrieben liegt im Ermessen der jeweiligen Fachbehörde. Es sollen aufgrund der sozialen Konditionalität in den landwirtschaftlichen Betrieben keine zusätzlichen Kontrollen durchgeführt werden.
Die Landwirtschaftskammer NRW stellt bei der sozialen Konditionalität keine Fachrechtsbehörde dar und führt keine eigenen Kontrollen im Bereich der sozialen Konditionalität durch.
Kürzungen von Zahlungen drohen
Relevant werden die neuen Regelungen für die Verstöße, die ab dem 1. Januar 2025 festgestellt werden. Festgestellte Verstöße müssen eindeutig dem Antragsteller und seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit zuzuordnen sein. Hierbei ist die sogenannte Arbeitgeberverantwortung zu beachten, es können also auch dem Antragsteller gegebenenfalls Verstöße seiner Mitarbeiter zugerechnet werden, sofern der Arbeitgeber nicht ausreichend Vorsorge getroffen hat. Diese ausreichende Vorsorge ist zu dokumentieren. Kontrollverweigerungen führen zur gänzlichen Versagung der Prämienauszahlungen.
Die soziale Konditionalität ersetzt nicht das deutsche Fachrecht. Ahndungen nach dem Fachrecht (z.B. Ordnungswidrigkeiten, Gerichtsverfahren) erfolgen unabhängig von Kürzungen und Ausschlüssen bei Verstößen im Rahmen der sozialen Konditionalität.
Neben den durch die Fachrechtsbehörden verhängten Straf- und Bußgeldern, werden festgestellte Verstöße im Rahmen der Konditionalität geahndet und führen zu einer Kürzung der Direktzahlungen sowie aller weiteren flächen- und tierbezogenen Zahlungen.
Eine Kürzung der Förderbeträge findet erst nach Abschluss eines fachrechtlichen Verfahrens statt. Es sind rechtskräftige Gerichtsurteile oder bestandskräftige Bußgeldbescheide durch die Fachbehörden zur Berücksichtigung bei den Prämienauszahlungen notwendig. Kürzungen sind für das Jahr des festgestellten Verstoßes auszusprechen und können, sofern der Verstoß nicht beseitigt wurde, auch über mehrere Jahre verhängt werden.
Weitere Informationen zum Thema soziale Konditionalität können der „Informationsbroschüre soziale Konditionalität“ entnommen werden. Diese Broschüre wird allen Betrieben im Rahmen des ELAN-Verfahrens als Datei zum direkten Nachlesen und als Download zur Verfügung gestellt.
Die Broschüre ist das Ergebnis der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "soziale Konditionalität". Um Prämienkürzungen zu vermeiden, sollte sich jeder Landwirt über den Inhalt der Broschüre informieren und die dort enthaltenen Regelungen beachten. Wer keine Broschüre hat, kann diese hier herunterladen:
- Infobroschüre Soziale Konditionalität 2025
462 KByte
- Informationen Soziale Konditionalität
211 KByte
- Checkliste zur GAP - Soziale Konditionalität
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Stand: 07.03.2025