Vorläufige Nmin-Richtwerte bei einigen Sommerungen auf leichtem Boden angepasst

Von der Landwirtschaftskammer werden hiermit für drei Kulturen abgeänderte vorläufige Nmin-Richtwerte bekannt gegeben. Für die Kulturen Rüben, Kartoffeln sowie Mais nach dem Anbau von Zwischenfrüchten auf leichten Bodenarten (S, lS, sU) wurden im letzten Jahr mit 65 kg/ha Nmin sehr hohe 5-jährige Mittelwerte nach der üblichen Methode berechnet und veröffentlicht, die im Nachgang als nicht repräsentativ eingeordnet werden müssen. Die Werte kamen aufgrund eines zu niedrigen Stichprobenumfangs an Nmin-Proben für den zugrunde gelegten Zeitraum zustande.

Für die drei Fälle wurde nun ein neuer methodischer Berechnungsansatz verfolgt, der es erlaubt, die Werte fachlich und realistisch besser darzustellen. Alle drei Werte sind nun valider und liegen auf einem deutlich niedrigeren Niveau. Sie entsprechen somit auch am ehesten den Jahresrichtwerten der vorangegangenen Jahre für diese Kulturen. Es ist zu beachten, dass diese vorläufigen Nmin-Richtwerte gegebenenfalls bei der Düngebedarfsermittlung (DBE) angepasst werden müssen, wenn die Jahresrichtwerte für 2023, die demnächst herausgegeben werden, oder der eigene gemessene Nmin-Wert vom vorläufigen Nmin-Richtwert um mehr als 10 kg/ha abweicht. Eine eigene Nmin-Probe stellt immer noch die beste Methode dar, um den Nmin-Wert auf der eigenen Fläche einzuordnen. Damit kann der richtige Stickstoffdüngebedarf am ehesten richtig berechnet werden und führt zu einem effizienten Umgang mit den Düngemitteln.    

Boden Kultur Vorfrucht Nmin 0 bis 30 cm Nmin 30 bis 60 cm Nmin 60 bis 90 cm Summe
leichter Boden
(S, lS, sU)
Rüben ZF alle 23 13 9 45
Kartoffeln ZF alle 23 14 9 46
Mais ZF alle 21 12 8 41

In allen anderen Fällen bleibt der Vorläufige Nmin-Richtwert bestehen!

Autor: Holger Fechner