Nmin-Richtwerte für Winterungen 2025


Was ist an mineralischem Stickstoffvorrat zu Vegetationsstart drin?
Wie in jedem Jahr gibt die Landwirtschaftskammer NRW Anfang des Jahres die Nmin-Richtwerte für die Düngung in der anstehenden Vegetationsperiode bekannt. Im ersten Schritt werden die Richtwerte für die Winterungen veröffentlicht. Der Nmin-Wert ist der zu Vegetationsstart im Boden befindliche mineralische Stickstoffvorrat. Neben dem gedüngten und aus dem Boden während der Vegetationszeit nachgelieferten Stickstoff, ist der Nmin-Gehalt eine weitere Stickstoffquellen für die Pflanzen. Aus diesen Quellen generieren die Pflanzen ihr Wachstum und Qualität. Die maximal zu düngende Menge an Stickstoff wird mit Hilfe der Düngebedarfsermittlung (DBE) nach den Vorgaben der Düngeverordnung (DüV) berechnet. In diese Rechnung fließt der Nmin-Wert mit ein, wobei grundsätzlich die ermittelten Werte aller drei Bodenschichten (0-30 cm, 30 -60 cm und 60-90 cm) einbezogen werden müssen.
Bei der zu dokumentierenden DBE für Stickstoff stellen die NRW-Richtwerte eine von drei Möglichkeiten dar, den verpflichtenden Nmin-Wert anzuwenden. Weitere Möglichkeiten sind das Ziehen einer eigenen Nmin-Probe sowie das Abrufen eines regionalen Nmin-Richtwertes mit Hilfe der Online-Anwendung „Nmin NRW“, welche unter der Adresse www.nmin.de zu finden ist. Hier können für sechs Regionen NRWs und die jeweiligen Anbaukonstellationen sowie den unterschiedlichen Bodenarten individuelle Werte berechnet werden. Die Berechnung beruht auf den aktuellen anonymisierte Nmin-Werten, die bei der LUFA NRW bis dato vorliegen. Voraussetzung für die Ausgabe eines Richtwertes ist allerdings, dass für das jeweilige Szenario genügend Proben für die Berechnung zur Verfügung stehen. Wird für die DBE ein solcher regionaler Richtwert verwendet, muss dieser für den Fall einer Prüfung unbedingt mit Hilfe der Druckfunktion in dem Programm ausgedruckt werden.
Nmin-Wert und DBE zählen zu den Dokumentationspflichten
Die Detailfaktoren und das Ergebnis der DBE sowie der dafür verwendete Nmin-Wert müssen laut Düngeverordnung dokumentiert und sieben Jahre lang aufbewahrt werden. Sie sind außerdem relevant bei Konditionalitäten-Prüfungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Neben der Ermittlung des Düngebedarfs für Stickstoff und Phosphat muss auch das Aufbringen von stickstoff- und phosphathaltigen Stoffen dokumentiert werden. Beide Dokumentationspflichten können mit Hilfe des Düngeportals NRW erledigt und nachgehalten werden (www.duengeportal-nrw.de). Die vorläufigen Richtwerte sowie die Jahres-Richtwerte sind im Düngeportal hinterlegt. Weitere Dokumentationshilfen, die Nmin-Richtwerte und Informationen rund um die Düngung finden Sie unter www.duengung-nrw.de
Dank einer neuen Berechnungsmethode können die Richtwerte nun schon das zweite Jahr in Folge noch vor Beginn der Düngesaison bereitgestellt werden. Um dies zu ermöglichen, wird ein empirischen Berechnungsmodell angewendet, welches mit den Nmin-Werten und Witterungsverläufen der zurückliegenden Jahre sowie dem Wettergeschehen der letzten Herbst- und Wintermonate vor Veröffentlichung arbeitet.
Nmin-Richtwerte erneut auf einem niedrigen Niveau
Die zurückliegende Sickerwasserperiode war in weiten Landesteilen erneut von hohen Niederschlagssummen geprägt. Somit handelt es sich erneut um einen ein nassen Winter - es wurden allerdings bei Weitem nicht die hohen Summen aus dem Vorjahr erreicht. Im Gegensatz zum Jahr zuvor war aber der Herbst 2024 verhältnismäßig trocken bis durchschnittlich nass, was eine fristgerechte Aussaat der Winterungen ermöglicht hat. Die etablierten Kulturen profitierten zudem von höheren N-Mineralisationsschüben, welche aufgrund der historisch warmen Temperaturen im Herbst bis Dezember zustande kam (s. auch Nitratdienst NRW). Nur selten war eine Herbstdüngung fachlich aufgrund eines tatsächlichen Bedarfes angebracht. Zu Vegetationsstart in 2025 stehen aus den genannten Gründen überwiegend gut entwickelte Bestände auf den Flächen.
In Abhängigkeit von der Bodenart und individuellen Feldkapazität kam es über den Winter periodenweise vielfach zu einer Sickerwasserbildung. Mit der Abwärtsbewegung sind der mobile Nitratstickstoff sowie andere Nährstoffe verlagert oder anteilig aus der Wurzelzone gewaschen worden. Anders als im Erntejahr 2023 wurden bei Getreidearten und Winterraps meist durchschnittliche bis leicht unterdurchschnittliche Erträge erwirtschaftet, was zu durchschnittlichen Nährstoffentzügen geführt hat. Ausnahme waren einige Mittelgebirgslagen, wo beim Getreide überdurchschnittliche Erträge zustande kamen. Dort, wo in 2024 Mais kultiviert wurde, wurden aufgrund der sehr guten Wachstumsbedingungen ebenfalls sehr hohe Erträge erzielt. Auch auf diesen Flächen resultierten daraus hohe Nährstoffentzüge und damit zufriedenstellende Rest-Nmin-Werte. Nachgebauter Winterroggen, Wintertriticale oder Winterweizen stehen hier aufgrund der hohen Mineralisierungs-N-Schübe aber trotzdem meist gut entwickelt dar. Beim Körnermais im Vor-Anbau kann es jedoch aufgrund sehr hoher Strohmengen zu einer N-Demobilisierung (=“N-Sperre“) kommen, die das nachgebaute Getreide zu Vegetationsstart besonders N-bedürftig macht.
Wie sind die Richtwerte 2025 einzuordnen
Kulturübergreifend werden für die leichten Bodenarten 23 kg Nmin/ha und auf den mittleren und schweren Bodenarten 31 kg/ha Nmin im Mittel für alle drei Bodenschichten berechnet. Verglichen mit dem letzten Jahr sind das immerhin jeweils ca. 10 kg/ha mehr an mineralischem Stickstoff, der dieses Jahr zur Verfügung steht. Betrachtet man jedoch die für die erste Entwicklung entscheidende Krumenschicht (0 bis 30 cm), so ist diese mit 8 bis 15 kg Nmin/ha (alle Bodenarten) ziemlich entleert, was bei der Andüngung und Düngestrategie insgesamt berücksichtigt werden sollte. Rechnerisch ergeben sich somit gemäß DBE in diesem Jahr erneut höhere N-Düngebedarfe. Der eingesetzte N-Dünger sollte aufgrund des höheren Preisniveaus mittlerweile und vor allem aus Umweltgesichtspunkten effizient eingesetzt werden.
Eine Anpassung des Nmin-Wertes bei einer bereits erstellten DBE muss grundsätzlich nur erfolgen, wenn zwischen dem Vorläufigen und dem aktuellen Jahres-Richtwert eine Differenz von mehr als 10 kg/ha nach oben besteht. Das ist in diesem Jahr bei keiner der abgebildeten Konstellationen der Fall. In zwei Fällen (in der Tabelle Gelb markiert) weicht der diesjährige Nmin-Richtwert allerdings um mehr als 10 kg Nmin/ha nach unten ab. In diesen Fällen kann eine freiwillige Anpassung (fachlich sinnvoll) der DBE erfolgen.
Eigene Nmin-Probe deckt Potenziale auf
Die Nmin-Richtwerte stellen das Nmin-Niveau durchschnittlich in NRW dar. Auf der eigenen Fläche kann es jedoch ganz anders aussehen. Die örtlichen Bedingungen sowie die eigene Bewirtschaftungsweise können deutlich niedrigere oder höhere Werte ergeben, die nur mit Hilfe einer eigenen Probe aufgedeckt werden können. Auf diese Weise können zum einen Düngermengen eingespart und andererseits aufgrund eines bedarfsgerechteren Düngebedarfs die Umwelt geschont werden. Mit dem Probenmaterial für die Nmin-Probe kann gleichzeitig auch der Sulfatschwefelgehalt (Smin-Wert) mitbestimmt werden. Mit dem Sickerwasser ist i.d.R. auch Sulfatschwefel verlagert worden. Auf leichten Böden mit wenig Austauschern ist auch davon auszugehen, dass Kalium über die Sickerwasserperiode verlustig gegangen ist, weshalb hier auch diesem Nährstoff Beachtung geschenkt werden sollte. Beide Nährstoffe helfen u.a. die Stickstoffeffizienz der Pflanzen zu erhöhen.
Eine Nmin-Probe kann bei der LUFA NRW untersucht werden. Ein Leitfaden zur Probenahme sowie eine Liste an Probenehmer-Dienstleistern sind hier zu finden. Für ähnlich bewirtschaftete Schläge innerhalb des Betriebes kann eine Beprobungseinheit gebildet werden. Hier genügt es, eine repräsentative Probe analysieren zu lassen, die dann bei der DBE angesetzt werden kann.
- Probenahmeanleitung Nmin / Smin
277 KByte
- Probenehmerservice der LUFA NRW
656 KByte
- Beprobungseinheiten Nmin
120 KByte
Tabelle: Nmin-Richtwerte für die Winterungen 2025
Boden | Kultur | Vorfrucht | Nmin 0 bis 30 cm | Nmin 30 bis 60 cm | Nmin 60 bis 90 cm | Summe |
---|---|---|---|---|---|---|
leichter Boden (S, lS, sU) |
Winterweizen | Blattfrucht | 10 | 10 | 11 | 31 |
Winterweizen | Halmfrucht | 10 | 8 | 9 | 27 | |
Wintertriticale | Blattfrucht | 10 | 8 | 9 | 27 | |
Wintertriticale | Halmfrucht | 9 | 7 | 8 | 24 | |
Wintergerste | Blattfrucht | 8 | 7 | 7 | 22 | |
Wintergerste | Halmfrucht | 8 | 6 | 5 | 19 | |
Winterroggen | Blattfrucht | 9 | 7 | 6 | 22 | |
Winterroggen | Halmfrucht | 8 | 7 | 5 | 20 | |
Winterraps | Blattfrucht | 11 | 6 | 4 | 21 | |
Winterraps | Halmfrucht | 10 | 6 | 3 | 19 | |
NN**Winter | alle | 9 | 7 | 7 | 23 | |
mittlerer Boden (ssl, lU, sL, uL, L) |
Winterweizen | Blattfrucht | 12 | 12 | 14 | 38 |
Winterweizen | Halmfrucht | 11 | 11 | 12 | 34 | |
Wintertriticale | Blattfrucht | 11 | 11 | 12 | 34 | |
Wintertriticale | Halmfrucht | 11 | 10 | 10 | 31 | |
Wintergerste | Blattfrucht | 10 | 9 | 9 | 28 | |
Wintergerste | Halmfrucht | 9 | 8 | 8 | 25 | |
Winterroggen | Blattfrucht | 10 | 10 | 8 | 28 | |
Winterroggen | Halmfrucht | 9 | 9 | 7 | 25 | |
Winterraps | Blattfrucht | 12 | 9 | 6 | 27 | |
Winterraps | Halmfrucht | 11 | 8 | 5 | 24 | |
NN**Winter | alle | 11 | 9 | 9 | 29 | |
schwerer Boden (utL, tL, T) |
Winterweizen | Blattfrucht | 15 | 14 | 13 | 42 |
Winterweizen | Halmfrucht | 14 | 13 | 11 | 38 | |
Wintertriticale | Blattfrucht | 14 | 13 | 11 | 38 | |
Wintertriticale | Halmfrucht | 14 | 11 | 10 | 35 | |
Wintergerste | Blattfrucht | 12 | 11 | 9 | 32 | |
Wintergerste | Halmfrucht | 12 | 10 | 7 | 29 | |
Winterroggen | Blattfrucht | 12 | 12 | 8 | 32 | |
Winterroggen | Halmfrucht | 12 | 11 | 6 | 29 | |
Winterraps | Halmfrucht | 14 | 10 | 5 | 29 | |
NN**Winter | alle | 13 | 12 | 9 | 34 |
NN** = alle anderen, nicht gelisteten Kulturen
Mais = Blattfrucht
Hinweis: Bei Leguminosen ist nur der Nmin von der Schicht 0 - 30 cm anzurechnen.
- Tabelle: Nmin-Richtwerte für Winterungen 2025
59 KByte
- Archiv: Nmin-Richtwerte 1996 - 2024
2 MByte
- Vorläufige Nmin-Richtwerte - Sammeldatei
1 MByte
Autor: Holger Fechner und Philipp Schad