Nmin-Richtwerte für Winterungen 2024

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Die eigene Nmin-Probe führt am ehesten zu einer Aussage über den Nmin-Vorrat auf der eigenen Fläche

Die Landwirtschaftskammer NRW gibt hiermit die Nmin-Richtwerte für die Winterungen im Erntejahr 2024 bekannt. Der Nmin-Wert stellt den zu Vegetationsstart im Boden befindlichen mineralischen Stickstoffvorrat dar. Neben dem gedüngten und aus dem Boden während der Vegetationszeit nachgelieferten Stickstoff ist der mineralische Stickstoffvorrat im Boden eine der Stickstoffquellen für die Pflanzen, aus der sie ihr Wachstum und Qualität generieren. Die zu düngende Menge an Stickstoff wird mit Hilfe der Düngebedarfsermittlung (DBE) nach Düngeverordnung (DüV) berechnet. In diese Rechnung fließt der Nmin-Wert mit ein, wobei grundsätzlich die ermittelten Werte aller drei Bodenschichten (0-30 cm, 30 -60 cm und 60-90 cm) einbezogen werden müssen.  

Bei der zu dokumentierenden DBE für Stickstoff stellen die NRW-Richtwerte eine von drei Möglichkeiten dar, den verpflichtenden Nmin-Wert anzuwenden. Daneben wird eine eigene Nmin-Probe sowie ein mit Hilfe der Online-Anwendung „Nmin NRW“ für die eigene Region ermittelter Richtwert anerkannt. Die Anwendung kann unter www.nmin.de aufgerufen werden.

Die Detailfaktoren und das Ergebnis der DBE sowie der dafür verwendete Nmin-Wert müssen laut Düngeverordnung dokumentiert und sieben Jahre lang aufbewahrt werden. Sie sind außerdem relevant bei Konditionalitäten-Prüfungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Neben der Ermittlung des Düngebedarfs für Stickstoff und Phosphat muss auch das Aufbringen von stickstoff- und phosphathaltigen Stoffen dokumentiert werden. Beide Dokumentationspflichten können mit Hilfe des Düngeportals NRW erledigt und nachgehalten werden (www.duengeportal-nrw.de). Die vorläufigen Richtwerte sowie die Jahres-Richtwerte sind im Düngeportal hinterlegt. Weitere Dokumentationshilfen, die Nmin-Richtwerte und Informationen rund um die Düngung finden Sie unter www.duengung-nrw.de

Neue Methode der Herleitung

Dank einer neuen Berechnungsmethode können die Richtwerte nun früher veröffentlicht werden als in den Vorjahren. Zuvor wurden ausschließlich die aus dem aktuellen Kalenderjahr bei der LUFA NRW vorliegenden Nmin-Werte dazu herangezogen und ausgewertet (anonymisiert). Die neue Methode sieht vor, dass alle Nmin-Ergebnisse der jeweiligen kulturbezogenen Beprobungszeiträume sowie die Witterungsverläufe der letzten zwölf Jahre für die Berechnung zugrunde gelegt werden. In Kombination mit dem Witterungsverlauf der vorangegangenen Monate des aktuellen Betrachtungszeitraums werden von dem Modell passende Szenarien für alle notwendigen Richtwertekonstellationen berechnet. Anhand von aktuellen Nmin-Ergebnissen werden die Werte schließlich weiter geeicht. Es handelt sich somit um ein rein empirisches Berechnungsmodell.

Sehr niedrige Nmin-Richtwerte in diesem Jahr

Der letzte Sommer und die anschließende Sickerwasserperiode waren landesweit von sehr hohen Niederschlagsmengen geprägt. Auch die aktuellen Tiefdruckgebiete bringen zum Teil noch ergiebige Mengen mit sich. Das hat zur Folge, dass die maximalen Feldkapazitäten sämtlicher Bodenarten übertroffen wurden und es zur Sickerwasserbildung kam. Mit der Abwärtsbewegung sind auch der mobile Nitratstickstoff sowie andere Nährstoffe erst verlagert und in abhängig von der Bodenart anteilig oder größtenteils ausgewaschen worden. Aufgrund der oftmals hohen Stickstoffentzüge durch die guten Ernten in 2023 lagen bereits die Ausgangs-Nmin-Werte im Herbst relativ niedrig (siehe Nitratdienst). Daraus resultierend ergeben sich sehr niedrige Nmin-Richtwerte für die Winterungen in diesem Jahr. Kulturübergreifend werden für die leichten Bodenarten lediglich 11 kg/ha an Nmin und auf den mittleren und schweren Bodenarten 20 kg/ha Nmin berechnet. Betrachtet man die für die erste Entwicklung entscheidende Krumenschicht (0 bis 30 cm) so ist diese mit meist einstelligen Werten nahezu entleert. Rechnerisch ergeben sich somit gemäß DBE in diesem Jahr oft hohe N-Düngebedarfe. Eine Anpassung des Nmin-Wertes bei einer bereits erstellten DBE muss grundsätzlich nur erfolgen, wenn zwischen dem Vorläufigen und dem aktuellen Jahres-Richtwert eine Differenz von mehr als 10 kg/ha nach oben besteht. Das ist in diesem Jahr bei keiner der abgebildeten Konstellationen der Fall.

Andüngung unter schwierigen Bedingungen

Die Kulturen benötigen bei zuletzt milden Temperaturen, welche den Stoffwechsel angeregt haben, dringend Stickstoff. Vor allem schlecht entwickelte Getreide-Bestände sollten in ihrer Bestockung gefördert werden. Auch Winterraps hat einen frühen N-Bedarf und zeichnet bereits mancherorts.

Die Böden sind zurzeit vielerorts noch wassergesättigt, sodass auch kein weiteres Wasser mehr aufgenommen werden kann und in der Folge oberflächlich ansteht (Pfützenbildung) oder gar abfließt. Laut DüV dürfen auf gefrorenen, schneebedeckten oder wassergesättigten Böden keine stickstoff- oder phosphathaltigen Stoffe aufgebracht werden. Unter anderem auf der Plattform ISABEL des Deutschen Wetterdienstes (im Düngeportal NRW verlinkt) kann eingesehen werden, ab wann die Böden grundsätzlich wieder aufnahmefähig sind. Es gilt aber immer der tatsächliche Zustand auf der eigenen Fläche!

Sofern die Flächen wieder aufnahmefähig werden, aber immer noch sehr hohe Wassergehalte aufweisen, sollte in Betracht gezogen werden, die Bestände mit leichter Düngetechnik, z.B. mit einem Mineraldüngerstreuer, mineralisch anzudüngen. Dabei sollte auch der oftmals dringend notwendige Schwefeldünger mitgedüngt werden. Erst wenn die Böden tragfähig werden, kann dann mit Wirtschaftsdünger und schwerere Technik nachgelegt werden. Fachlich sollten nachhaltige Bodenverdichtungen und –strukturschäden unbedingt vermieden werden.

Eigene Nmin-Probe deckt Potenziale auf

Die Nmin-Richtwerte stellen das Nmin-Niveau durchschnittlich in NRW dar. Auch, wenn die Nmin-Werte landesweit aufgrund der beschriebenen Gegebenheiten auf einem sehr niedrigen Niveau liegen, kann es auf der eigenen Fläche anders aussehen. Die örtlichen Bedingungen sowie die eigene Bewirtschaftungsweise können deutlich höhere Werte hervorbringen, die nur mit Hilfe einer eigenen Probe aufgedeckt werden können. Auf diese Weise können zum einen Düngermengen eingespart und andererseits wegen einer bedarfsgerechteren Düngemenge die Umwelt geschont werden. Mit dem Probenmaterial für die Nmin-Probe kann gleichzeitig auch der Sulfatschwefelgehalt (Smin-Wert) mitbestimmt werden. Mit dem Sickerwasser ist in der Regel auch Sulfatschwefel verlagert worden. Auf leichten Böden mit wenig Austauschern ist auch davon auszugehen, dass Kalium über die Sickerwasserperiode verlustig gegangen ist, weshalb hier auch diesem Nährstoff Beachtung geschenkt werden sollte. Beide Nährstoffe helfen u.a. die Stickstoffeffizienz der Pflanzen zu erhöhen.

Eine Nmin-Probe kann bei der LUFA NRW untersucht werden. Ein Leitfaden zur Probenahme sowie eine Liste an Probenehmer-Dienstleistern sind hier zu finden. Für ähnlich bewirtschaftete Schläge innerhalb des Betriebes kann eine Beprobungseinheit gebildet werden. Hier genügt es, eine repräsentative Probe analysieren zu lassen, die dann bei der DBE angesetzt werden kann.

Tabelle: Nmin-Richtwerte für die Winterungen 2024.

Boden Kultur Vorfrucht Nmin 0-30 cmNmin 30-60 cmNmin 60-90 cm Summe
leichter Boden
(S, lS, sU)
Winterweizen Blattfrucht 6 5 8 19
Winterweizen Halmfrucht 5 5 6 16
Wintertriticale Blattfrucht 5 3 6 14
Wintertriticale Halmfrucht 5 3 4 12
Wintergerste Blattfrucht 4 3 3 10
Wintergerste Halmfrucht 4 2 2 8
Winterroggen Blattfrucht 4 2 2 8
Winterroggen Halmfrucht 4 2 1 7
Winterraps Blattfrucht 6 2 1 9
Winterraps Halmfrucht 5 2 1 8
NN**Winter alle 5 3 3 11
mittlerer Boden
(ssl, lU, sL, uL, L)
Winterweizen Blattfrucht 7 7 12 26
Winterweizen Halmfrucht 7 7 9 23
Wintertriticale Blattfrucht 6 6 8 20
Wintertriticale Halmfrucht 7 5 6 18
Wintergerste Blattfrucht 6 4 5 15
Wintergerste Halmfrucht 5 4 4 13
Winterroggen Blattfrucht 5 4 4 13
Winterroggen Halmfrucht 5 3 3 11
Winterraps Blattfrucht 7 4 3 14
Winterraps Halmfrucht 7 4 1 12
NN**Winter alle 6 5 6 17
schwerer Boden
(utL, tL, T)
Winterweizen Blattfrucht 10 10 13 33
Winterweizen Halmfrucht 10 10 10 30
Wintertriticale Blattfrucht 10 8 9 27
Wintertriticale Halmfrucht 9 8 7 24
Wintergerste Blattfrucht 8 7 6 21
Wintergerste Halmfrucht 8 7 4 19
Winterroggen Blattfrucht 8 6 5 19
Winterroggen Halmfrucht 7 6 3 16
Winterraps Blattfrucht 10 6 4 20
Winterraps Halmfrucht 10 6 2 18
NN**Winter alle 9 8 6 23

NN** = alle anderen, nicht gelisteten Kulturen
Mais = Blattfrucht
Hinweis: Bei Leguminosen ist nur der Nmin von der Schicht 0 - 30 cm anzurechnen.

Autor: Holger Fechner