Aussetzung der Kontrolle von zusätzlichen Auflagen zur Düngung in Nitratbelasteten und Eutrophierten Gebieten in NRW

Am 24.10.2025 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Ausweisung der Nitratbelasteten und Eutrophierten Gebiete im Rahmen der Bundesverwaltungsvorschrift (AVV GeA) nicht rechtskonform ist. Zu diesem Urteil liegt bisher lediglich eine Pressemitteilung des Gerichts vor; die schriftliche Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Eine Entscheidung über die Aufhebung der Landesdüngeverordnung NRW erfolgt nach Prüfung der Urteilsgründe. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat den Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragten angewiesen, den Vollzug aller zusätzlichen Auflagen der Bundes- und Landesdüngeverordnung in den ausgewiesenen Nitratbelasteten und Eutrophierten Gebieten bis auf Weiteres auszusetzen.

Die Stabsstelle Kontrolle Düngerecht wird daher die Einhaltung der Auflagen -z. B. die 20 %‑Absenkung der Düngung unter dem Düngebedarf, die Analysepflicht für Wirtschaftsdünger, sowie die Schulungsnachweise nach Landesdüngeverordnung - bis auf Weiteres nicht kontrollieren oder sanktionieren. Alle übrigen Regelungen der Bundes- und Landesdüngeverordnung gelten weiterhin und werden auch kontrolliert. Eine Entscheidung über die Aufhebung der Gebietsausweisung in NRW wird - wie nach aktuellem Stand in anderen Bundesländern auch, nach Prüfung der Urteilsgründe erfolgen.