Urteil Düngerecht: Bislang keine Auswirkungen für Betriebe in NRW
Am 24.10. hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Bundesverwaltungsvorschrift (AVV GeA), welche die Ausweisung der Nitratbelasteten und Eutrophierten Gebiete regelt, nicht rechtskonform ist. Im Wesentlichen begründet das Gericht dies damit, dass die Verordnung nur eine Verwaltungsvorschrift ohne Außenwirkung ist. Man müsste die (bestimmbaren) Vorgaben in die Düngeverordnung schreiben. Unmittelbare Konsequenzen hat dies bis auf weiteres nur in Bayern.
Die Landesdüngeverordnung in NRW inklusive der Ausweisung der Nitratbelasteten und Eutrophierten Gebiete gilt unverändert weiter.
Hier sind verfassungsrechtliche Fragen aufgeworfen worden. Derzeit sind die konkreten Konsequenzen für die landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebe in anderen Bundesländern und damit auch in NRW noch nicht absehbar.
Sobald weitere Informationen vorliegen, wird die Landwirtschaftskammer informieren.