Abstandsauflagen an Gewässern
Zur Vermeidung von Abschwemmungen in oberirdische Gewässer dürfen stickstoff- oder phosphathaltige Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel innerhalb eines in Abhängigkeit der Hangneigung unterschiedlich breiten Gewässerstreifens (Abstand zu Böschungsoberkante) nicht aufgebracht werden.
Dieses Merkblatt gibt einen Überblick:
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