01.01.2025: Aktualisierung Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW

Durch die Programmaktualisierung vom 01.01.2025 sind ab sofort folgende Änderungen bei den Wirtschaftsdüngerarten im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW erfolgt:

  • Gärrest wird zwischen festem und flüssigem Gärrest unterschieden: Gärrest mit einem Trockensubstanzgehalt von unter 15 % ist als Wirtschaftsdüngerart „Gärrest flüssig < 15% TS“ auszuwählen, Gärrest mit Trockensubstanzgehalt von 15 % oder mehr ist als Wirtschaftsdüngerart „Gärrest fest >= 15% TS“ auszuwählen
  • Champignonerde wurde aufgeteilt in Champost und Pilzsubstrat. Die Richtwerte der Champignonerde sind bei Champost hinterlegt worden. Pilzsubstrat kann über eigene Analysen oder die manuelle Eingabe erfasst werden.
  • Stallreinigungswasser wurde neu aufgenommen.

Die geänderten Wirtschaftsdüngerarten stehen für Meldungen mit Lieferdatum ab dem 01.01.2025 zur Verfügung.


20.11.2024: Aktualisierung Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW

Durch die Programmaktualisierung vom 20.11.2024 ist ab sofort eine neue Anmeldefunktion im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW enthalten:

  • Die Berateranmeldung ermöglicht Dritten eine Anmeldung für andere Betriebe. Voraussetzung für die Nutzung ist eine vorherige digitale Vollmachtsvergabe in der HIT-Datenbank.

07.05.2024: Aktualisierung Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW

Durch die Programmaktualisierung vom 07.05.2024 sind ab sofort folgende neue Funktionen und Veränderungen im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW enthalten:

  • Benachrichtigungsservice per E-Mail:
    Durch eine automatisierte wöchentliche Meldungsprüfung können Unstimmigkeiten zwischen den Wirtschaftsdüngeraufnahmen und -abgaben eines Betriebes per E-Mail mitgeteilt werden.
  • Neue Funktion „Als Abgabe übernehmen“:
    Abgebende Betriebe haben nun die Möglichkeit, Daten von bereits erstellten Aufnahmemeldungen für ihre Abgabemeldungen zu übernehmen. Die Funktion „Als Abgabe übernehmen“ kann über die Menüpunkte Meldungsprüfung und Übersicht der Meldungen genutzt werden.