Nitratdienst November 2021

Winterweizen im NovemberBild vergrößern
Die Aussaat des Wintergetreides ist größtenteils erfolgt. Durchgeführte Bodenbearbeitung und Bodenbewegung bei der Aussaat ließen die Nmin-Gehalte unter diesen Flächen ansteigen

Kühler Start in den November

Der Nitratdienst berichtet über die Entwicklung des mineralischen Bodenstickstoffs unter den Referenzflächen in NRW im Zeitraum von Anfang Oktober bis Anfang November. Im Oktober waren einige Tage sehr sonnig und die Temperaturen schwankten zwischen dem ein- und zweistelligen Bereich. Ein deutlicher Abfall der Temperaturen Anfang November brachte teils den ersten leichten Frost mit sich und ließ den Boden auch in tieferen Schichten weiter abkühlen, was eine verminderte Aktivität des Bodenlebens zur Folge hatte. Niederschlag fiel im vierwöchigen Beobachtungszeitraum vereinzelt, starke Regenschauern blieben aber meist aus. Je nach Standort und Niederschlagsmenge zeigten Bodenfeuchteprofile des Deutschen Wetterdienstes unter Gras ganz unterschiedliche Ergebnisse. In Kleve beispielsweise war der Boden die meiste Zeit mit Wasser übersättigt (0 – 60 cm Tiefe), wohingegen in Nörvenich zeitweise nur 10 – 30 % der nutzbaren Feldkapazität (0 – 30 cm Tiefe) ausgeschöpft waren, obwohl an beiden Wetterstationen ähnliche Niederschlagssummen gemessen wurden. Die Niederschlagsmenge in ganz NRW entsprach mit durchschnittlich 39 mm knapp weniger als der Hälfte des langjährigen Mittels. Dass Verlagerung oder gar Auswaschung von mobilem Stickstoff stattgefunden hat, ist von daher eher unwahrscheinlich.

Ausreichend Stickstoff im Boden vorrätig

Vielerorts wurde der Mais erst in den letzten Wochen gehäckselt, was sich im Vergleich zu den letzten Jahren als spät erweist. Auf der Fläche in Xanten stand der Mais noch zum Zeitpunkt der Probennahme, hier hat sich der Nmin-Gehalt seit der letzten Beprobung von 25 kg N/ha auf 35 kg N/ha erhöht. Auch die Zuckerrüben-Kampagne läuft auf Hochtouren. Es wurde bereits viel gerodet, jedoch wurden die sonnigen Oktobertage vielerorts noch genutzt, um das Zuckerertragspotential zu steigern. Die Zuckerrüben auf den Flächen in Lage und Kevelaer wurden ebenfalls bereits geerntet. In Kevelaer erhöhte sich der Nmin-Gehalt um 12 kg N/ha (von 14 kg N/ha auf 26 kg N/ha), wohingegen auf der Fläche in Lage, die anschließend mit Winterweizen bestellt wurde, ein Nmin-Anstieg von nur 3 kg N/ha (von 35 kg N/ha auf 38 kg N/ha) stattfand.

Auf den Nmin-Referenzflächen ist in den letzten Wochen keine Düngung mehr erfolgt, da seit dem 1. Oktober die Sperrfrist für Düngemittel mit wesentlichem N-Gehalt auch für die Ausnahmefälle gilt. Gemessene Ammonium-Stickstoff-Gehalte auf den Winterroggenflächen in Rheine-Rodde und Alpen sowie auf der geernteten Maisfläche in Reken zeigen jedoch, dass Stickstoff mineralisiert wurde und das Bodenleben somit noch aktiv war. Aufgrund der Bewegung des Bodens durch Ernte, Bodenbearbeitung und die anschließende Aussaat des Wintergetreides wird das Bodenleben angeregt und organischer Stickstoff wird in pflanzenverfügbaren mineralischen Stickstoff (Ammonium und Nitrat) umgesetzt. Bei der sogenannten Nitrifikation wird Ammonium-Stickstoff in mobilen Nitrat-Stickstoff umgewandelt. Im Vergleich zum Vormonat ist ein Anstieg der Nmin-Gehalte bei fast allen Flächen, die kürzlich mit Wintertriticale, Winterroggen und Winterweizen eingesät wurden, zu erkennen. Im Schnitt wurden hier 66 kg N/ha gemessen. Die Nmin-Gehalte unter den früh gesäten Kulturen wie Winterraps und Wintergerste sind hingegen größtenteils gesunken, hier konnte im Gegensatz zu den später gesäten Wintergetreidesorten bereits eine teils hohe N-Aufnahme durch die Pflanzen erfolgen. Auch Zwischenfrüchte haben während ihres Wachstums in den letzten Wochen noch viel Stickstoff aufnehmen können. Die Vegetationsperiode geht nun langsam zu Ende und die Aufnahme von Stickstoff über den Winter wird nur noch vermindert ablaufen. Bis zum Abschluss der vorwinterlichen Entwicklung der Kulturen sollte noch ausreichend Stickstoff im Boden vorhanden sein.

Vorgezogene Düngung

Festmist von Huf- oder Klauentieren sowie Kompost und Champost dürfen gemäß Düngerecht nach der Ernte der letzten Hauptkultur zu allen Kulturen und auch auf unbestelltem Acker aufgebracht werden. Einschränkungen ergeben sich aus der Sperrfrist sowie der Aufnahmefähigkeit des Bodens. Auf Nitratbelasteten Flächen hat die Sperrfrist für die oben genannten Düngemittel bereits am 1. November begonnen und geht bis zum 31. Januar, auf Nicht-Nitratbelasteten Flächen startet sie am 01. Dezember und geht bis zum 15. Januar. Eine Herbstdüngung (z.B. 2021) mit diesen Düngemitteln ist als vorgezogene Düngung für die folgende Hauptkultur (2022) zu werten. Die Folgekultur muss daher einen Düngebedarf aufweisen, ansonsten ist eine Düngung unzulässig. Gemäß den Vorgaben nach Düngeverordnung darf der ermittelte Düngebedarf nicht überschritten werden. Ab 2021 muss vor Aufbringung von Festmist von Huf- oder Klauentieren sowie Kompost und Champost eine Düngebedarfsermittlung (für N und P2O5) für die Folgekultur erstellt werden. Pflanzenverfügbarer Stickstoff, der je nachdem über die Mindestwirksamkeit nach Düngeverordnung (bezogen auf den Gesamt-N-Gehalt) oder den NH4-N-Wert berechnet wird, muss auf den ermittelten N-Düngebedarf angerechnet werden. Die 10 %ige N-Nachlieferung wird in der Düngebedarfsermittlung im übernächsten Jahr berücksichtigt (2023). Die Aufbringung von Festmist von Huf- oder Klauentieren sowie Kompost oder Champost ist explizit von der sogenannten 30/60-Regel (max. 30 kg NH4-N/ha bzw. 60 kg Nges/ha) ausgenommen.

Autor: Samira Bauerfeind