Nitratdienst Februar 2022

Wassergesättigter BodenBild vergrößern
Eine Düngung bei wassergesättigtem Boden ist auch nach Ende der Sperrfrist nicht erlaubt.

Meist wenig Niederschlag, aber ausreichend feucht

Der Nitratdienst berichtet über die Entwicklung des mineralischen Bodenstickstoffs unter den Referenzflächen in NRW im Zeitraum von Anfang Januar bis Anfang Februar. Der vierwöchige Beobachtungszeitraum war hinsichtlich der Witterung geprägt von trübem und kühl-feuchtem Wetter. Nur an wenigen Tagen zeigte sich die Sonne. Anfang und Mitte Januar fielen die Temperaturen kurzzeitig unter den Gefrierpunkt, pendelten sich anschließend aber im niedrigen einstelligen Plusbereich ein. Zum Monatswechsel traten landesweit starke Sturmböen auf. Niederschlag ereignete sich in den letzten Wochen nur vereinzelt, hauptsächlich Anfang Februar, und die Summen fielen regional sehr unterschiedlich aus. Während an den Wetterstationen in Münster/Greven, Ibbenbüren und Siegen Niederschlagssummen um 10 mm gemessen wurden, gab es andererseits Höchstmengen mit nahezu 100 mm im Raum Wuppertal. Mit durchschnittlich 35 mm Niederschlagsmenge in ganz NRW fiel weniger als die Hälfte im Vergleich zum langjährigen Mittel. Trotz geringer Niederschlagsmengen innerhalb der letzten Wochen sind die meisten Böden, einschließlich leichte Sandböden, derzeit auch in tieferen Schichten gut mit Feuchtigkeit versorgt, teilweise gar wassergesättigt und damit nicht aufnahmefähig. 

Stickstoffaufnahme durch Winterungen

Im Vergleich zum Vormonat sind die Nmin-Gehalte unter den mit Wintergetreide bestellten Flächen meist gesunken. Die Wintergerstenflächen in Mechernich und Warendorf sowie die Winterroggenfläche in Hopsten wurden sogar ganz von Stickstoff entleert. Gefördert durch die ansteigenden Tageslichtmengen haben die Pflanzen in den letzten Wochen weiter Stickstoff aufnehmen können. Auf sandigen Böden wie auf den Flächen in Warendorf und Hopsten hat vermutlich aber auch Sickerwasserbildung zur Entleerung des Stickstoffbodenvorrats beigetragen. Im Vergleich zu Wintergerste, -triticale und -roggen wurden unter den Winterweizenflächen durchschnittlich höhere Nmin-Gehalte, verteilt über alle drei Bodenschichten (0 – 30, 30 – 60 und 60 – 90 cm Tiefe), gemessen. Auch diese sind jedoch, verglichen mit dem Vormonat, in den meisten Fällen gesunken. Dass Stickstoff auch mineralisiert und damit pflanzenverfügbar wurde, lässt sich anhand des gemessenen Ammoniumstickstoffs festhalten. Beispiel dafür ist die Winterweizenfläche in Lichtenau oder die Winterdinkelfläche in Bedburg-Hau. Die Startdüngung bei den Winterungen steht nun an, wobei Winterraps die Kultur ist, die zum Vegetationsstart hinsichtlich der Versorgung mit Stickstoff und auch Schwefel am bedürftigsten ist. Auf der Winterrapsfläche in Bad-Münstereifel konnte bei der letzten Probennahme kein Stickstoff mehr im Boden gemessen werden. Eine zeitige Düngung mit beiden Nährstoffen ist anzuraten, um das Ertragsoptimum auszuschöpfen zu können, da auch der Schwefel eine wichtige Rolle beim Pflanzenwachstum spielt und zudem die Stickstoffeffizienz fördert. 

Weitere Freisetzung von konserviertem Stickstoff

Trotz bisher relativ mildem Winter haben die wenigen Frostereignisse in den letzten Wochen nicht-winterharte Zwischenfrüchte bei den noch nicht gemulchten Zwischenfruchtbeständen teils weiter zum Absterben gebracht. Der in der Biomasse konservierte Stickstoff wird nun freigesetzt, was folglich zu einem ansteigenden Nmin-Gehalt führt. Dieses Phänomen lässt sich auf den beiden Senf-Flächen in Erwitte und Möhnesee deutlich erkennen. In Erwitte erhöhte sich der Nmin-Wert von 45 kg N/ha auf 76 kg N/ha und in Möhnesee wurde ein Anstieg um 72 kg N/ha (von 36 kg N/ha auf 108 kg N/ha) dokumentiert. Auch hier spiegeln die gemessenen Ammoniumstickstoffgehalte die zum Zeitpunkt der Probennahme stattfindende Umsetzung zu mobilem Stickstoff wider. Die Mineralisation läuft bei der aktuell kühleren Witterung langsamer ab als bei höheren Bodentemperaturen. Der pflanzenverfügbar gewordene Stickstoff steht nun der folgenden Kultur zur Verfügung, sofern er nicht ausgewaschen wird. 

Ende der Sperrfrist für Düngemittel mit wesentlichem N-Gehalt

Am 31. Januar endete die Sperrfrist für Düngemittel mit wesentlichem N-Gehalt. Eine Düngung bei wassergesättigtem Boden ist jedoch auch nach Ende der Sperrfirst nicht erlaubt. Dies soll verhindern, dass Nährstoffe verloren gehen, da sie nicht aufgenommen werden können und dass der Boden durch die schweren Maschinen verdichtet wird. Daher erfolgte bisher auch keine Düngung auf den Nitratdienst-Referenzflächen. Die N-Dynamik im Boden beruhte folglich auf rein natürlichen Prozessen, die durch die feuchte Witterung positiv beeinflusst wurden.

Autor: Samira Bauerfeind