Beurteilungsblatt - Lagerraum-Check NRW

Durch die Düngeverordnung vom 26.05.2017 werden Vorgaben über die Lagerdauer von flüssigen wie auch festen Wirtschaftsdüngern und Gärrückständen (im Folgenden Gärreste) gemacht. Darüber hinaus sind bei der Lagerung anfallende Mengen an Niederschlags- und Abwasser sowie Silagesickersäfte und verbleibende Lagermengen, die betriebsmäßig nicht abgepumpt werden können, zu berücksichtigen.

Zudem werden durch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vom 18.4.2017 Anforderungen gestellt, die nochmals mit den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) 792 „JGS-Anlagen“ vom Juli 2018 unterlegt werden. Sie gelten für ortsfeste oder ortsfest genutzte Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Silagesickersaft und Festmist. Sie gilt nicht für Biogasanlagen und auch nicht für ortsveränderbare Lagerstätten (Feldrandzwischenlager).

Mit dem Programm Beurteilungsblatt NRW können die Anforderungen an die Lagerdauer und die Lagerkapazität des § 12 der DüV für den Einzelbetrieb ermittelt werden und der Nachweispflicht des Absatzes 6 nachgekommen werden.

Gleichzeitig kann für die Beantragung von Bauvorhaben die Anforderungen an Lagerdauer und Lagerkapazität ermittelt werden. Dabei werden die Vorgaben des Erlasses des MULNV NRW vom 05.03.2018 berücksichtigt. Das Programm ermöglicht zudem die Beurteilung, ob ein Betrieb die in der Tierhaltung und/oder Biogasanlage anfallenden Nährstoffe (N) verwerten kann oder gegebenenfalls Nachweise für den Export von Wirtschaftsdüngern notwendig werden. Damit können die Kreisstellen nach dem Auslaufen des Runderlasses Nährstoffbeurteilungsblatt für die Stellungnahme in Genehmigungsverfahren eine auf das Düngerecht basierende Berechnung vornehmen.

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