Stoffstrombilanz

Güllefass mit Schleppschläuchen wird betanktBild vergrößern
Foto: AH, Landpixel

Mit der Stoffstrombilanzverordnung wurde die Erfassung und Dokumentation der einem Betrieb zugeführten bzw. vom Betrieb abgegebenen Stickstoff- und Phosphatmengen sowie die Erstellung einer betrieblichen Stoffstrombilanz einschließlich der Bewertung des Stickstoffsaldos vorgeschrieben. Neben den pflanzlichen oder tierischen Erzeugnissen die von einem Betrieb abgegeben wurden, waren auch alle Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate, Pflanzenhilfsmittel, Saat- und Pflanzgut, Futtermittel und landwirtschaftliche Nutztiere, die dem Betrieb zugeführt wurden bzw. vom Betrieb abgegeben wurden zu berücksichtigen.

Mit der angekündigten Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) entfällt die quartalsbezogene Aufzeichnungspflicht zur betriebsbezogenen Zufuhr und Abgabe an Stickstoff und Phosphor durch oben genannte Stoffe sowie auch die Erstellung einer Stoffstrombilanz. Durch die Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung entfällt ab sofort im Rahmen von Düngefachrechtskontrollen die Pflicht zur Vorlage einer Stoffstrombilanz.

  • Excel-Anwendung zur Stoffstrombilanz
    Bei der Stoffstrombilanz werden alle Stoffströme, die in den Betrieb hinein gehen, und solche, die wieder hinausgehen dokumentiert und bewertet. Als Arbeitshilfe hat die Landwirtschaftskammer NRW in Excel ein Berechnungsprogramm erstellt, das Sie bei der Aufstellung der Stoffstrombilanz unterstützt.