Häufige Fragen und Antworten (FAQ) zum Antragstellerpostfach

Das Antragstellerpostfach innerhalb von ELAN-NRW dient der digitalen Kommunikation zwischen der EU-Zahlstelle und den Antragstellern in förderrechtlichen Belangen.

Zurzeit ist nur das Empfangen von Nachrichten implementiert. Die einzelnen Nachrichten können von Ihnen aufgerufen, gelesen und die enthaltenen Anhänge abgerufen werden. Die bereitgestellten Nachrichten werden dauerhaft zur Verfügung gestellt. Bereits jetzt stehen Ihnen im Antragstellerpostfach die eingereichten Antragsunterlagen sowie größtenteils die Flächenbescheide zum Antragsjahr 2021 zum Abruf zur Verfügung. In diesem Jahr ist geplant, die Mitteilung im Rahmen der Vorabprüfung, die Ergebnisse aus dem Flächenmonitoring, ggf. weitere Anhörungen sowie Bescheide im Antragstellerpostfach zur Verfügung zu stellen.

Zukünftig werden die Funktionalitäten des Antragstellerpostfachs ausgeweitet, sodass Sie hierüber Dokumente, Schreiben und Informationen an die EU-Zahlstelle übermitteln können. Mit Umsetzung der Agrarreform zum 01.01.2023 wird die vollständige digitale Kommunikation hinsichtlich der Beihilfengewährung verpflichtend sein.

Im Rahmen der elektronischen Antragstellung wurden Sie über die Absicht informiert, Bescheide per Download im pdf-Format zur Verfügung zu stellen und Sie anhand der im Antrag angegebenen E-Mail-Adresse unter Angabe des erforderlichen Links zu informieren, dass der Bescheid zum Download bereitsteht. Anfang dieses Jahres wurden die Zuwendungsbescheide der Direktzahlungen 2021 im Antragstellerpostfach bereitgestellt und Sie per E-Mail entsprechend informiert. Eine postalische Zusendung von Dokumenten erfolgt zukünftig nur noch in Ausnahmefällen.

Der Zugang zum Antragstellerpostfach ist ganzjährig möglich. Zum Antragstellerpostfach gelangen Sie über die Homepage der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Wählen Sie bitte oben auf dieser Seite die Kategorie „Förderung“ aus und klicken anschließend auf „Elektronischer Antrag (ELAN)“ rechts auf der Seite. Auf der sich öffnenden Seite zu ELAN-NRW befindet sich der Button „Anmelden zum eigenen Betrieb/zum Antragstellerpostfach“. Nach einem Klick auf diesen Button gelangen Sie zur Anmeldemaske. Nutzen Sie bitte unter der Überschrift „Antragsteller“ den Button „Einzelantragsteller“. Es öffnet sich anschließend das Fenster des zentralen Anmeldedienstes der HI-Tier Datenbank zur Authentifizierung. Geben Sie bitte Ihre ZID-Registriernummer und die dazugehörige ZID-PIN ein und drücken auf den Button „Anmelden“. Die ZID-Registriernummer ist auf Ihrem Anschreiben zum elektronischen Antragsverfahren ELAN-NRW 2022 und Ihrer Info-E-Mail zur Bereitstellung von Daten im Antragstellerpostfach vermerkt. Auf der Startseite des ELAN-NRW Web Clients befindet sich die Kachel „Antragstellerpostfach“. Ein weiterer Aufruf des Postfaches ist über den Button „Postfach“ in der blauen Kopfzeile des ELAN-NRW Web Clients möglich.

Sollten Sie eine neue ZID-PIN benötigen, können Sie diese direkt über die HIT/ZID-Datenbank oder im Rahmen des Anmeldeverfahrens bei ELAN über die Schaltfläche „PIN vergessen“ beantragen. Die Beantragung kann nur noch online unter www.hi-tier.de erfolgen. Eine Kontaktaufnahme hierzu mit der Tierseuchenkasse, der EU-Zahlstelle oder den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW ist nicht notwendig, da dort die benötigte PIN nicht vergeben werden kann.

Zur Beantragung einer neuen PIN ist die ZID-Nummer und der Name des Betriebs, so wie in der HIT/ZID-Datenbank hinterlegt, einzugeben und mittels Button der Postversand zu wählen. Die Möglichkeit, sich die PIN per E-Mail zukommen zu lassen, ist nur möglich, falls Sie Ihre E-Mail-Adresse zuvor bereits selbst in der HIT-/ZID-Datenbank für eben diesen Zweck hinterlegt haben. Im Abschluss ist der Button „PIN anfordern“ zu betätigen. Es ist darauf zu achten, dass nach der Bestellung der PIN der Hinweis erscheint, dass dieser innerhalb von 2-3 Tagen bei Ihnen eingeht. Erst wenn diese Meldung erscheint, ist die Bestellung ordnungsgemäß registriert worden. Die PIN wird am gleichen oder bei Bestellung am Nachmittag, am nächsten Werktag versendet. Wenn die neue PIN postalisch zugestellt wurde, dann tragen Sie bitte ihre E-Mailadresse in der HIT ein, um zukünftig eine neue PIN per E-Mail übermittelt zu bekommen.

Eine Anleitung zur PIN-Vergabe finden Sie auch im Internetangebot der Landwirtschaftskammer unter Förderung in der Rubrik Elektronischer Antrag (ELAN) – ggf. muss die aufgerufene Seite nach unten gescrollt werden.

Für eine störungsfreie Nutzung der ELAN-Webanwendung benötigen Sie einen modernen JavaScript-fähigen Browser, in der jeweils neuesten oder unmittelbaren Vorgängerversion. Wir empfehlen die Nutzung von Google Chrome. Die in dem Browser standardmäßig aktivierte JavaScript-Funktionalität darf nicht deaktiviert sein. Vom Einsatz des Microsoft Internet-Explorers wird abgeraten, da dieser Fehler enthält, die vom Hersteller nicht mehr bereinigt werden. Auch die Browser Microsoft Edge oder Mozilla Firefox sind nur eingeschränkt zu empfehlen, da hier die Performance gegenüber Google Chrome geringer ausfällt. Des Weiteren wird vom Einsatz des Apple eigenen Browsers Safari abgeraten, da dieser vom Hersteller nicht unterstützt wird.

Zum Anzeigen und Ausdrucken der Dokumente empfehlen wir die Software Adobe Acrobat Reader.

Ja, wenn Sie einen geeigneten, aktuellen Internetbrowser, möglichst Google Chrome, installiert haben.

Links oben auf der Anmeldeseite befindet sich unter dem "@" ein Button, der Ihnen anzeigt, ob aktuell Störungen im System vorliegen. Ist dieser Button grün Verbindung okay, sind alle Dienste ordnungsgemäß verfügbar. Wird dieser Button gelb mit einem Ausrufezeichen Verbindung problematisch oder rot mit einem X Verbindung gestört angezeigt, liegen in diesem Moment Störungen im System vor. Bei einem Klick auf den Button wird Ihnen ein Fehlertext zu der jeweiligen Störung ausgegeben.

Sollte sich Ihre E-Mail-Adresse ändern, informieren Sie bitte die für Sie zuständige Kreisstelle der Landwirtschaftskammer NRW. Bitte kontrollieren Sie auch im Rahmen der Antragstellung Ihre vorgeblendete E-Mail-Adresse in den Unternehmerdaten. Es ist geplant, die Mitteilung über festgestellte Flächenabweichungen im Rahmen der Vorabprüfung, die Ergebnisse aus dem Flächenmonitoring und weitere Bescheide im Antragstellerpostfach zur Verfügung zu stellen. Ohne die aktuelle E-Mail-Adresse können Sie nicht über die Bereitstellung informiert werden. Nach dem erfolgreichen Datenimport Ihrer Antragsdaten erhalten Sie zudem eine automatische Eingangsbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.

Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Kreisstelle. Die Kontaktdaten Ihrer Kreisstelle ist in Ihrer Info-E-Mail sowie im Anschreiben und in der Anwendung im Dokument Unternehmerdaten im letzten Feld zu finden. Eine Adressen- und Telefonliste aller Kreisstellen finden Sie hier:

Die Datei Geometrien enthält Ihre eingereichten Geometrien der beantragten Teilschläge und ggf. Landschaftselemente.

Die Datei Verzeichnis enthält Ihr eingereichtes Flächenverzeichnis und ggf. das Landschaftselemente-Verzeichnis als xml-Dokument. Diese Daten sind zum Import in andere Programme geeignet, wie zum Beispiel in Ackerschlagkarteien.

Die Datei Antrag enthält alle Ihre eingereichten Dokumente als PDF-Datei. Hier ist der komplette Antrag inklusive Quittung und die Kontrollen enthalten. Diese PDF-Datei kann bei Bedarf ausgedruckt werden.

Ihre eingereichten Antragsdaten aus den Jahren 2017 bis 2020 sind weiterhin im Downloadportal bereitgestellt und können hier heruntergeladen werden.