Direktzahlungen


Von der Produktion entkoppelte flächenbezogene Direktzahlungen sind das zentrale Element der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik zur Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe und zur Erhaltung des europäischen Landwirtschaftsmodells.
Die Gemeinsame Agrarpolitik beinhaltet folgende Kernelemente:
- grundsätzlich von der landwirtschaftlichen Produktion entkoppelte, flächenbezogene Direktzahlungen an die landwirtschaftlichen Betriebsinhaber (Entkopplung)
- die Verpflichtung der Landwirte Höchstanteile bei den Anbaukulturen einzuhalten; Dauergrünland zu erhalten und mindestens 5 % ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen bereitzustellen und auf diesen dem Klima- und Umweltschutz besonders förderliche Landbewirtschaftungsmethoden anzuwenden (Greening)
- Anreize und Rahmenbedingungen für eine weitere Marktorientierung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
- eine Weiterentwicklung der Förderung zur Entwicklung des ländlichen Raumes
- die Verknüpfung von Standards in den Bereichen Umwelt- und Tierschutz sowie Lebens- und Futtermittelsicherheit mit den Direktzahlungen (Cross Compliance)
Die Förderung der Direktzahlungen ist zum Zwecke der Erreichung dieser oben aufgeführten Ziele eingeführt worden.
Durch die Entkopplung hängt die Gewährung der Zahlungen nicht mehr davon ab, welches Produkt in welcher Menge erzeugt wird. Voraussetzung für den Erhalt der Zahlungen ist vielmehr ist der Besitz von Zahlungsansprüchen. Die Prämienhöhe richtet sich neben der bewirtschafteten Fläche auch nach den Zahlungsansprüchen. Die zugeteilten Zahlungsansprüche müssen jährlich mit einer entsprechenden Fläche aktiviert, das heißt zur Auszahlung gebracht werden.
Die Gewährung der Direktzahlungen erfolgt ausschließlich an aktive Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs, die für den Prämienerhalt jährlich ein Antrag stellen müssen.
Die Verknüpfung der Direktzahlungen mit der Erbringung von konkreten Leistungen für den Klima- und Umweltschutz durch die sogenannte Greening-Prämie ist in 2015 eingeführt worden. Eingeführt wurde auch eine Zahlung für Junglandwirte. Des Weiteren werden finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, die insbesondere den kleineren und mittleren Betrieben zu Gute kommen sollen, der sogenannten Umverteilungsprämie.
Somit sind die Direktzahlungen in verschiedene Prämien aufgeteilt worden. Es gibt eine Grundprämie, die sogenannte Basisprämie. Des Weiteren kommt für alle Antragsteller der Direktzahlungen die Greeningprämie hinzu, auch für die Antragsteller die aufgrund bestimmter Sonderregelungen von den Greeningauflagen befreit sind. Weiterhin kommt die Umverteilungsprämie für bis zu maximal 46 ha hinzu. Für Junglandwirte kann ein gesonderter Zuschlag, die Junglandwirteprämie, für maximal 90 ha Fläche gewährt werden. Des Weiteren besteht die sogenannte Kleinerzeugerregelung.
Weitere Informationen zu den Direktzahlungen sind auch im Internetangebot des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft abrufbar.
- Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland, Ausgabe 2015 (www.bmel.de)
- Änderungen und Ergänzungen 2016 der Broschüre: Umsetzung der Agrarreform in Deutschland (www.bmel.de)

Basisprämie und Haushaltsdisziplin
Die Basisprämie ist das Kernstück der Direktzahlungen und wird produktionsunabhängig, also entkoppelt, gewährt. Des Weiteren wird es seitens der EU zur Kürzung der finanziellen Mittel im Rahmen der Haushaltsdisziplin und zur Bildung eines Krisenfonds kommen.

Greeningprämie
Das Greening oder wie es offiziell heißt: Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden, ist zwingender Bestandteil der Direktzahlungen und unterteilt sich in drei verschiedene Bereiche.

Umverteilungsprämie - Bestandteil der Direktzahlungen
Um insbesondere die kleineren und mittleren Betrieben über die Betriebsprämie hinaus zu fördern, ist die Umverteilungsprämie eingeführt worden. Aber auch größerer Betrieb profitieren von diesem Bestandteil der Direktzahlung.

Junglandwirteprämie
Für Junglandwirte ist es möglich, eine gesonderte Prämie zu beantragen. Auch für Gesellschaften oder juristische Personen, bei denen der Junglandwirt die Kontrolle über den landwirtschaftlichen Betrieb hat, besteht die Möglichkeit zum Bezug der Junglandwirteprämie. Es sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu beachten.

Kleinerzeugerregelung
Für kleinere Betriebe gibt es eine gesonderte Regelung des Prämienbezugs, die Teilnahme ist jedoch freiwillig.

Zahlungsansprüche
Eine Grundvoraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen sind die Zahlungsansprüche, die durch die Beantragung von landwirtschaftlichen Flächen aktiviert, das heißt zur Auszahlung kommen.

Flächen - besonders wichtig bei der Antragstellung
Die Flächen sind Grundlage für alle flächengebundenen Direktzahlungen sowie der Agrarumweltmaßnahmen und somit die korrekte Angabe der Flächen wichtig. Die Flächen gehören ins Flächenverzeichnis, aber es gilt einiges zu beachten.

Landschaftselemente - beihilfefähige Fläche
Die Landschaftselemente gelten im Rahmen der Agrarreform als bewirtschaftete Fläche. Für sie gibt es förderrechtlichen Definitionen, die besagen, dass Landschaftselemente als ökologische Vorrangflächen anerkannt werden können und weiterhin ausnahmslos Cross-Compliance (CC) relevant sind. Sofern sie Bestandteil einer beihilfefähigen Fläche sind, sind diese auch entsprechend zu beantragen.

Veröffentlichung der Prämienzahlungen soll Transparenz schaffen
Die Mitgliedsstaaten sind im Rahmen der EU-Agrarreform verpflichtet worden, alle Empfänger von EU-finanzierten Zahlungen zu veröffentlichen.

Antragstellung - was ist im Verfahren zu beachten?
Eine jährliche Antragstellung ist notwendig, damit am Jahresende die entsprechende Förderprämie zur Auszahlung gelangen kann. Bei der Antragstellung sind einige Angaben zu machen und bestimmte Fristen und Formalitäten zu beachten.