Open Data / INSPIRE

Behörden sind verpflichtet, die von Ihnen erhobenen und für eine Veröffentlichung geeigneten Daten zu veröffentlichen und jedermann uneingeschränkt zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Veröffentlichung von Verwaltungsdaten (Open Data) wurde u. a. mit dem E-Government-Gesetz NRW geregelt.

Darüber hinaus haben die Behörden aufgrund der INSPIRE-Richtlinie der EU die Verpflichtung, eine grenzübergreifende Nutzung von Geodaten zu ermöglichen. Die rechtliche Umsetzung ist diesbezüglich im Geodatenzugangsgesetz NRW beschrieben.

Aus diesem Grunde werden die Agrarförderdaten, u. a. die Feldblöcke, anonymisiert über das Open Data-Angebot der Landwirtschaftskammer NRW bereitgestellt.

Wollen Sie sich die Daten in Ihrem eigenen Geographischen Informationssystem (GIS) ansehen und/oder weiterverarbeiten, stehen Ihnen folgende Dienste zur Verfügung:

Die Geodatensätze sowie Geodatendienste sind auch auf folgenden Portalen zu finden:

Rückfragen hinsichtlich des Open Data-Angebotes der Landwirtschaftskammer NRW können Sie an folgende Mailadresse richten: opendata@lwk.nrw.de