AUM – Anlage mehrjähriger Buntbrachen – Ausnahme Einsaattermin 2023
Aufgrund des diesjährig späten Beginns der Vegetationszeit und der anhaltend ungünstigen, feucht-nassen Bodenverhältnisse hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) kurzfristig entschieden den letztmöglichen Einsaattermin für die AUM-Anlage mehrjähriger Buntbrachen im Jahr 2023 bis zum 31. Mai zu verlängern. Dies soll eine fachgerechte Einsaat der Buntbrachen ermöglichen, die im Anschluss für einen Zeitraum von fünf Jahren an Ort und Stelle verbleiben. Diese Ausnahme gilt ausschließlich die Anlage mehrjähriger Buntbrachen (Nutzartcodierung 918).