Start ELAN-Antragsverfahren Agrarförderung 2023

Am 15.03.2023 startet das Elektronische Antragsverfahren 2023 (ELAN-NRW Web Client).  Die folgenden Informationen geben einen gebündelten Überblick über die Antragstellung im Bereich der Agrarförderung.

Allgemeine Hinweise zum Verfahren 2023

Die Webanwendung ELAN-NRW kann über den Link www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/elan aufgerufen werden. Dort sind auch weitere Informationen zum Antragsverfahren und zu der Programmbedienung inklusive mehrerer Videos hinterlegt.

Wichtige Neuigkeiten (z. B. Wartungszeiten) werden bei Bedarf bei Anmeldung in einem vorgeschalteten Fenster angezeigt.

Es ist auf eine fristgerechte Antragstellung zu achten (Fristen siehe unten). Bei verspätet eingehenden Anträgen können die Prämienzahlungen gekürzt bzw. abgelehnt werden.

Welche Förderungen können mittels ELAN beantragt werden?

Bis zum 15. Mai:

  • Direktzahlungen:
    • Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit
    • Umverteilungseinkommensstützung
    • ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte
    • Öko-Regelungen
    • Prämie für Mutterschafe/Ziegen sowie Mutterkühe)
  • Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete
  • Ausgleichszahlung für Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen
  • Erschwernisausgleich Pflanzenschutz
  • Förderung der Sommerweidehaltung
  • Auszahlungsanträge Agrarumwelt
    • Vielfältige Kulturen mit großkörnigen Leguminosen
    • Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge
    • Anlage von Uferrandstreifen
    • Anlage von Erosionsschutzstreifen
    • Anlage mehrjähriger Buntbrachen
    • Anbau mehrjähriger Wildpflanzenmischungen
    • Getreideanbau in weiter Reihe mit optionaler Stoppelbrache
    • Extensive Grünlandnutzung (AUM-Altmaßnahme)
    • Anbau von Zwischenfrüchten (AUM-Altmaßnahme)
    • Anlage von Blüh- und Schonstreifen (AUM-Altmaßnahme)
    • Anbau vielfältiger Kulturen (AUM-Altmaßnahme)
    • Anlage Uferrand- und Erosionsschutzstreifen (AUM-Altmaßnahme)
  • Zucht und Haltung bedrohter Haustierrassen
  • Ökologischer Landbau
  • Vertragsnaturschutz

Bis zum 30. Juni:

  • Haltungsverfahren auf Stroh (Verpflichtungsjahr 2024)
  • Grundanträge
    • Grundantrag Zucht und Haltung bedrohter Haustierrassen
    • Grundantrag Vertragsnaturschutz
    • Ökologischer Landbau
    • Vielfältige Kulturen mit großkörnigen Leguminosen (nur bei auslaufender Bewilligung)
    • Anlage von Uferrandstreifen (nur bei auslaufender Bewilligungen)
    • Anlage von Erosionsschutzstreifen
    • Getreideanbau in weiter Reihe mit optionaler Stoppelbrache
    • Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge
    • Anbau mehrjähriger Wildpflanzenmischungen

Weitere Hinweise 

Im Formular der Unternehmerdaten sind zusätzliche Angaben notwendig. Unternehmen haben ab diesem Jahr ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben. Falls diese nicht vorhanden ist, ist die Angabe der betrieblichen Steuernummer erforderlich. Sofern für den landwirtschaftlichen Betrieb keine der genannten Steuernummern vorhanden ist, ist die persönliche Steueridentifikationsnummer einzutragen.

Änderungen von Anträgen sind über ELAN, ab diesem Jahr auch im Vertragsnaturschutz, möglich. Lediglich das Zurückziehen von Anträgen muss schriftlich über die zuständige Kreisstelle der Landwirtschaftskammer erfolgen.

In verschiedenen Formularen in der Anwendung besteht die Möglichkeit, Bescheide, Bescheinigungen, Nachweise und Verträge direkt im ELAN-NRW Web Client als PDF-Dokumente hochzuladen. Diese werden dann mit dem Einreichvorgang an die Kreisstelle übermittelt. Diese Upload-Funktion ist insbesondere für das Formular „Nachweis aktiver Betriebsinhaber“ wichtig, da der Bescheid der Berufsgenossenschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen sollte (gilt für Betriebe mit > 5.000 € Direktzahlungen, Basisjahr 2022 oder 2023 bei erstmaliger Antragstellung).

Auch in diesem Jahr wird das Flächenmonitoring für alle flächenbezogenen Fördermaßnahmen angewendet. Erste Ergebnisse werden voraussichtlich ab Anfang August über den Ampel-Layer in der ELAN-Anwendung abrufbar sein. Weitere Informationen werden zu gegebener Zeit unter dem Link www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/flaechenmonitoring veröffentlicht.

An wen können sich Antragsteller bei Fragen zu ELAN-NRW wenden?

Bei Fragen steht die zuständige Kreisstelle mit Beratung oder Mithilfe bei der Antragstellung zur Verfügung. Die Kreisstellen sind telefonisch montags bis donnerstags von 8–16 Uhr und freitags von 8–13 Uhr erreichbar. Zusätzlich steht Ihnen im Antragszeitraum vom 15.03. bis zum 15.05.2023 eine zentrale Hotline der EU-Zahlstelle für Fragen zur ELAN-Anwendung zur Verfügung. Diese ist von montags bis donnerstags von 8 - 16 Uhr und freitags von 8 – 13 Uhr unter der Telefonnummer 0251 2376 201 erreichbar.

Fragen zu den Bewilligungsdaten Vertragsnaturschutz sind an die Bewilligungsbehörden (Kreise/kreisfreie Städte) zu richten.

Stand: 13.03.2023

Autor: Britta Stümper