Darf der Düngebedarf auf Nitratbelasteten Flächen überschritten werden, wenn er im Gegenzug auf Nicht-Nitratbelasteten Flächen unterschritten wird?

Genaue Frage

Darf der Düngebedarf auf Nitratbelasteten Flächen überschritten werden, wenn er im Gegenzug auf Nicht-Nitratbelasteten Flächen unterschritten wird?

Antwort

Achtung: Mit Aufhebung der Landesdüngeverordnung entfallen spezielle Reglungen in Nitratbelasteten und Eutrophierten Gebieten. Es gelten weiterhin die Reglungen für nicht belastete Gebiete auf allen Flächen.

Nein, der errechnete Düngebedarf für Stickstoff und Phosphat muss immer eingehalten werden. In der Summe der Nitratbelasteten Flächen des Betriebes muss eine Reduzierung des N-Düngebedarfs um 20 % erfolgen. Für eine Kultur auf einer Nitratbelasteten Fläche wäre dies standardmäßig 80 % des berechneten N-Düngebedarfs, dies können Sie jedoch kulturspezifisch anpassen und somit bedürftige Kulturen durchaus zu 100 % düngen. Stickstoffgaben über 80 % müssen dann aber durch Einsparungen bei anderen Kulturen auf Nitratbelasteten Flächen ausgeglichen werden.