Fragen und Antworten zur neuen Düngeverordnung
Der nachfolgende Fragenkatalog zur Düngeverordnung 2020 erläutert die wichtigsten Fragen, die bisher von Landwirten und Beratern an die neue Düngeverordnung gestellt wurden. Weitere Fragen von allgemeiner Bedeutung werden fortlaufend in den Katalog aufgenommen. Die vorliegenden Antworten verstehen sich vorbehaltlich möglicher Änderungen durch Bund und Land.
Welche Bedeutung hat die Düngebedarfsermittlung gemäß DüV-2020?
Ab wann muss eine Düngebedarfsermittlung erstellt werden?
In welcher Form und in welchem Umfang muss die Düngebedarfsermittlung erstellt werden?
Welche Ausnahmen gibt es bei der Herbstdüngung?
Sind eigene Nmin-Werte rechtsverbindlich, wenn diese höher ausfallen als die Richtwerte?
Muss man für kleine Schläge (>1 ha) eine Düngebedarfsermittlung erstellen?
Gibt es bei der DBE N einen Zuschlag bei nieriegen Humusgehalten im Boden?
Wie wird der Düngebedarf für eine Mischung aus E- und C-Weizen berechnet?
Wie kann ich einen nachträglich eintretenden höheren N-Düngebedarf feststellen bzw. ermitteln?
Wie ist bei der DBE mit höherern betrieblichen Durchschnittserträgen umzugehen?
Wie ist mit Bodenuntersuchungen bei neuen Flächen als auch bei Tauschflächen zu verfahren?
Wie sind die Regelungen für die Düngebedarfsermittlung beim Anbau von zweiten Hauptkulturen?
Mit wie viel Stickstoff dürfen die Grünlandflächen zum 2. oder 3. Schnitt gedüngt werden?
Wie wird mit Kompost und Champost bei der Erstellung von Düngebedarfsermittlungen umgegangen?
Was muss ich bei der DBE N für Zwischenfrüchte beachten?
Was passiert in Trockenjahren mit der Ertragsanpassung bei der Düngebedarfsermittlung?
Muss ich zu Zwischenfrüchten eine DBE für Phosphat machen?
Wie sollen Nmin-Proben aus flachgründigen Böden gezogen werden?
Sind eigene Nmin-Proben auf nitratbelasteten Flächen verpflichtend?
Wann müssen Nmin-Bodenproben gezogen werden??
Wie wird es gehandhabt, wenn für einen Schlag mehrere Bodenproben vorliegen?
Wie lange muss eine Zwischenfrucht stehen?
Wird eine Untersaat als Zwischenfrucht anerkannt?
Gilt Ausfallraps oder –getreide als Zwischenfrucht vor Sommerungen in Nitratbelasteten Gebieten?
Gilt Wanderschäferei als Zwischenfrucht-Futternutzung?
Muss ich in Nitratbelasteten Gebieten vor Sommerungen eine Zwischenfrucht anbauen?
Muss ich vor einer Herbstdüngung auch eine Düngebedarfsermittlung N und P2O5machen?
Darf Grünroggen im Herbst angedüngt werden?
Darf ich eine Mais-Untersaat nach der Maisernte düngen?
Wann und wo darf nach DüV-2020 im Herbst Festmist von Huf- oder Klauentieren aufgebracht werden?
In welchem Zeitraum ist die Aufbringung auf Grünland auf 80 kg N/ha beschränkt?
Gelten die Sperrfristen für den gesamten Betrieb oder nur für die einzelnen Flächen/Feldblöcke?
Kann die Sperrfrist für den Kompost auch verschoben werden?
Was muss ich bei der Ermittlung des N-Düngebedarfs zu den Ausnahmen von der Sperrfrist beachten??
Wann gilt der Boden als gefroren und wie ist gefrorener Boden definiert?
Kann auf Raureif ohne Bodenfrost AHL aufgebracht werden?
Wird Feldfutter bezüglich der Mindestwirksamkeiten wie Grünland eingestuft?
Was ist beim Einsatz von Carbokalk gemäß DüV 2020 zu beachten?
Darf Klärschlammkompost nach der Hauptfruchternte ausgebracht werden?
Können separierte Biogasreste als Kompost bzw. Festmist eingestuft werden?
Gilt die Abstandsvorgabe auch bei wechselnden Neigungsgraden für den gesamten Schlag?
Warum ist beim Phosphat-Düngebedarf von Zwischenfrüchten eine 0 ausgewiesen?
Darf eine Kultur mit Ernteverzicht gedüngt werden?
Welche Weizenqualität soll für die DBE gewählt werden? ?
Stand: 01.02.2024