Notfallzulassung für die offene Anwendung von Ratron Feldmausköder

Notfallzulassung für Ratron Feldmausköder (Wirkstoff Chlorphacinon) als offene Anwendung im Streuverfahren - Ausbringung nur mit Genehmigung

Aufgrund des sehr hohen Auftretens von Feld- und Erdmäusen hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am 12.08.2015 eine Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Inverkehrbringen und die Verwendung von Ratron Feldmausköder mit dem Wirkstoff Chlorphacinon gegen Feldmaus/Erdmaus erteilt.

Die Anwendung darf nur zur Abwendung erheblicher Schäden erfolgen und ist genehmigungspflichtig. Nach der Feststellung eines Starkbefalls kann der Antrag auf Genehmigung der Anwendung des Ratron Feldmausköders beim Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer NRW (Sachgebiet 62.3), Siebengebirgsstraße 200, 53229 Bonn, Fax: 0228/703-2102, gestellt werden.

Es ist der Formantrag zu verwenden, den Sie auf dieser Seite unten finden. Dieser wird auch den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer zur Verfügung gestellt. Die Entscheidung über den Antrag ist gebührenpflichtig (80,- €). Die Entscheidung über den Antrag erfolgt unter Berücksichtigung des Vorschlages des Pflanzenschutzdienstes seitens der Umweltabteilung des Landesministeriums (MKULNV) unter Beteiligung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV).

Genehmigungen dürfen in Naturschutzgebieten, Natura 2000-Gebieten sowie in den Hamstervorkommensgebiete (Kommunen Zülpich, Rommerskirchen, Pulheim) nicht erteilt werden. Davon kann im Einzelfall nur mit ausdrücklicher Zustimmung der zuständigen Unteren Landschaftsbehörde abgewichen werden.

Eine Durchschrift einer erteilten Genehmigung geht an die Untere Landschaftsbehörde und die Kreisstelle der Landwirtschaftskammer. 

Ein Starkbefall ist durch eine Befallskontrolle mit der Lochtretmethode nachzuweisen. Dazu werden auf 16 m x 16 m Fläche (250 m²) alle Mauselöcher zugetreten. Die Bekämpfungsschwelle ist erreicht, wenn nach 24 Stunden auf derselben Fläche mindestens 20 Löcher wieder geöffnet sind.

Auf Starkbefallsflächen ist die offene Anwendung mit 10 kg/ha im Streuverfahren möglich. Die zugelassenen Anwendungsgebiete wurden in NRW seitens des Landesministeriums auf Genehmigungen in Obstkulturen beschränkt. Die Zulassung gilt für 120 Tage im Zeitraum vom 01.09.2015 bis 29.12.2015. Die zugelassene Menge wurde bundesweit auf 700 t begrenzt.

Ebenfalls sind folgende Auflagen einzuhalten:

  • NT 649: Keine Anwendung auf vegetationsfreien Flächen, um eine Aufnahme durch Wild oder Vögel zu erschweren.
  • NT 665: Nicht in Häufchen auslegen.

Nach der Anwendung hat eine Kontrolle durch den Genehmigungsinhaber der behandelten und benachbarten Flächen im Hinblick auf Vergiftungen von Individuen der nicht zu bekämpfenden Wirbeltierarten zu erfolgen. Derartige Vergiftungsfälle sind zu dokumentieren und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unverzüglich über den Pflanzenschutzdienst zu berichten.