Pflanzengesundheit und Quarantäne
Unser Service für Sie
Ziel pflanzengesundheitlicher Maßnahmen ist es, die Ein- und Verschleppung von Schadorganismen von Pflanzen soweit als möglich zu verhindern (Pflanzenquarantäne) und die Gesundheit von Pflanzgut sicherzustellen (pflanzengesundheitliche Qualität). Dieses sichert die nachhaltige Pflanzenproduktion, schützt Pflanzen in ihren Lebensräumen und damit die Umwelt und den Verbraucher.
- Wir beantworten Ihnen gerne Fragen zum Import und Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen sowie zum Handel im EU-Binnenmarkt
- Ausstellen von Pflanzengesundheitszeugnissen
- Überwachung meldepflichtiger Schadorganismen
- Durchführung phytosanitärer Kontrollen bei Importsendungen
Aktuelle Informationen
- 05.02.2021: Anforderungen beim Verbringen in Schutzgebiete
Beim Verbringen in Schutzgebiete sind entsprechend der Anhänge III, X und XIV der Verordnung (EU) 2019/2072 bestimmte Anforderungen an die Pflanzen und Pflanzenbestände zu erbringen. Wenn Sie Pflanzen in Schutzgebiete liefern und dafür in Ihrem Betrieb Schutz- oder Pufferzonen einrichten möchten, muss das beantragt werden. - 24.01.2020: Neues EU Pflanzengesundheitssystem
Am 14.12.2019 tritt mit der Umsetzung der EU Verordnungen 2017/625/EU (Kontrollverordnung) und 20316/2031/EU (Pflanzengesundheitsverordnung) ein neues Pflanzengesundheitssystem in Kraft. Die neuen Regelungen lösen das bisherige Regelungssystem um die Richtlinie der Kommission 2000/29/EG ab. - 27.03.2014: Westlicher Maiswurzelbohrer (Diabrotica virgifera virgifera)
Bei der letzten Sitzung des Ständigen Ausschusses Pflanzenschutz wurde die Streichung des Quarantänestatus sowie die Aufhebung der Notmaßnahmen-Entscheidung 2003/766/EG aus dem Jahr 2003 beschlossen. Die EU-Kommission hält lediglich an einer Empfehlung fest. Dabei soll der Schaderreger zukünftig im Rahmen des Integrierten Pflanzenschutzes berücksichtigt werden, wobei die Fruchtfolge als mögliche Bekämpfungsmaßnahme im Vordergrund steht. - 15.03.2014: Biologie und Schadwirkung des Maiswurzelbohrers
- 05.09.2012: Asiatischen Laubholzbockkäfer: Bäume in Bonn gefällt
Im Juli 2012 wurden auf einem Schulhof in Bonn-Tannenbusch mehrere Ahornbäume bei Routinekontrollen des Pflanzenschutzdienstes gefunden, die mit dem Asiatischen Laubholzbockkäfer befallen waren. Um die weitere Ausbreitung des gefährlichen Laubholzbockkäfers einzudämmen, wurden vorbeugende Fällungen durchgeführt. - 16.07.2012: Asiatischer Laubholzbockkäfer in NRW gefunden
Experten des Pflanzenschutzdienstes der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen haben am 6. Oktober 2005 im Stadtgebiet von Bornheim in der Nähe von Bonn erstmals in NRW einen Befall mit dem Asiatischen Laubholzbockkäfer festgestellt. Dieser gefährliche Holzschädling steht seit Jahren ganz oben auf der Fahndungsliste der Pflanzenschützer in ganz Europa. - 24.10.2011: Neue gesetzliche Regelungen bei Speise- und Wirtschaftskartoffeln
Seit Ende des letzten Jahres müssen Anbauflächen von Speise- und Wirtschaftskartoffeln jährlich auf die Quarantäneschaderreger Globodera rostochiensis und Globodera pallida (Kartoffelzystennematoden) untersucht werden. Der Pflanzenschutzdienst informiert und bietet Mustervorlagen zur Dokumentation beim Nachbau von Kartoffeln an. - 14.08.2008: Buchsbaumzünsler zerfrisst Buchsbäume
Ein neuer Schädling bedroht den Buchsbaum in Hausgärten und öffentlichen Parkanlagen. Wie der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mitteilt, frisst die Raupe des Buchsbaumzünslers nicht nur die Blätter der Zierpflanze, sondern nagt auch die Rinde ab. Das kann selbst große Buchsbäume zum Absterben bringen. - 15.04.2008: Pflanzenschutzgesetz in wichtigen Punkten geändert
Zum Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) vom 14. Mai 1998 wurde im Laufe der Jahre eine Reihe von EG-Richtlinien und Verordnungen sowie Gerichtsentscheidungen erlassen, die eine Änderung des Gesetzes erforderlich gemacht haben. Die jetzt gültige zweite Änderung des Pflanzenschutzgesetzes ist am 5. März 2008 in Kraft getreten. Sie sieht eine Reihe von Anpassungen und Klarstellungen vor. - 23.05.2007: Quarantäneviroid PSTVd an Zierpflanzen
In den Niederlanden und Deutschland wurde in den letzten Monaten der Quarantäneorganismus PSTVd an Solanum jasminoides und Brugmansien nachgewiesen. Für den Handel und die Produktion hat ein Befall weitreichende Konsequenzen.
Formulare und Rechtsquellen
Überwachung meldepflichtiger Schadorganismen
Überwachung der Pflanzenbestände auf das Auftreten von meldepflichtigen Schadorganismen, z.B. Feuerbrand, Kartoffelringfäule und Scharkavirus nach § 34 Pflanzenschutzgesetz
- Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (13.06.2006)
31 KByte
- Verordnung zur Bekämpfung der Reblaus (13.06.2006)
28 KByte
- Verordnung zur Bekämpfung der Scharkakrankheit (13.06.2006)
27 KByte
- Verordnung zur Bekämpfung von Schadorganismen der Kartoffel (13.06.2006)
87 KByte
Durchführung phytosanitärer Kontrollen
Anträge unter:
- www.pgz-online.de
- Gebühren
101 KByte
Ansprechpartnerin: Simone Kröger, Telefon 0221 5340-507, E-Mail: simone.kroeger@lwk.nrw.de
Umgangs- und Einfuhrgenehmigungen
Für Quarantäne-Schaderreger und für Substrate und andere Materialien mit Ursprung in einem Drittland, die einem Einfuhrverbot unterliegen
- Pflanzenbeschauverordnung (18.08.2014)
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Besonderheiten zum EU-Binnenmarkt
Überwachung von Vermehrungsbeständen über die Voraussetzungen für den Handel im EU-Binnenmarkt (Pflanzenpass / Zertifizierung). Registrierung von Betrieben zum Zweck des Handels im EU-Binnenmarkt sowie für die Genehmigung zum Umgang mit dem Pflanzenpass.
- Anbaumaterialverordnung (24.07.2007)
96 KByte
- Pflanzenbeschauverordnung (18.08.2016)
240 KByte
Ansprechpartner
- Hartung, Bodo, Telefon: 0221 5340-501
- Renker, Gerhard, Telefon: 0221 5340-500
- Kröger, Simone, Telefon: 0221 5340-507