Richtlinien für die Tierwertermittlung


Der Wert eines Tieres, der der Entschädigung zu Grunde zu legen ist, wird durch eine Schätzung ermittelt. Die Tierseuchenkasse stellt den beamteten Tierärzten und Schätzern in NRW Schätzrahmen zur Verfügung, die die Ermittlung des Schätzwertes erleichtern sollen und zu beachten sind.
- Richtlinie zur Ermittlung des gemeinen Wertes von Zuchtrindern der Milchrassen
160 KByte
- Richtlinie zur Ermittlung des gemeinen Wertes von Zuchtrindern der Fleischrassen
160 KByte
- Richtlinie zur Ermittlung des gemeinen Wertes von Mastrindern
130 KByte
- Richtlinie zur Ermittlung des gemeinen Wertes von Schafen
- Richtlinie zur Ermittlung des gemeinen Wertes von Schweinen
160 KByte
- Richtlinie zur Ermittlung des gemeinen Wertes von Geflügel
160 KByte
- Grundpreise
- Auktionspreise Rinder und Schafe NRW
773 KByte