Vordrucke für Tierhalter

Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.04. bzw. 06.11.2025 und 22.12.2025 folgende Anträge ausschließlich über das Onlineportal der Tierseuchenkasse zu stellen sind. Den Zugang zum Onlineportal finden Sie hier:

  • Antrag auf BTV3 Impfstoffkostenbeihilfe (Schafe und Rinder)
  • Antrag auf Impfstoffkostenbeihilfe Q-Fieber (Rinder)
  • Antrag auf Teilnahme an der E-Learning-Plattform Biosicherheit (Rind, Schwein, Geflügel)
  • Antrag auf Teilnahme an der Beihilfe zum ASP Früherkennungsprogramm (Schwein)
  • Antrag auf die Beratungsleistung Biosicherheit in Schweinehaltenden Betrieben.

Den Zugang zum Onlineportal finden Sie hier:

Onlineportal der Tierseuchenkasse NRW

Ihre Zugangsdaten finden Sie auf Ihrem aktuellen Meldebogen, darüber hinaus wurden Betriebe, die ausschließlich Rinder halten, gesondert per Post oder Mail über Ihre Zugangsdaten informiert. Sollten Sie Ihr Kennwort vergessen haben oder Hilfe bei der Stellung Ihres Antrages benötigen, folgen Sie bitte den Anweisungen in unserer

Sollten Sie Problem mit dem Öffnen des Onlineantrages oder des Menüpunktes „Beihilfen & Leistungen“ haben, versuchen Sie Ihren Internetbrowser zu aktualisieren oder einen anderen Browser zu verwenden.

Beihilfenanträge müssen der Tierseuchenkasse innerhalb von 12 Monaten nach erbrachter Leistung vorliegen.